Generationenvertrag und Chancengleichheit in Deutschland

Schlagwörter:
soziale Ungleichheit bzw. Chancenungleichheit, Gleichberechtigung, Frauenquote, Referat, Hausaufgabe, Generationenvertrag und Chancengleichheit in Deutschland
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Referat

Generationenvertrag und Chancengleichheit

Aufgabe: Definieren und erkläre die Begriffe Generationenvertrag und soziale Ungleichheit bzw. Chancenungleichheit.

Generationenvertrag

Der Begriff „Generationenvertrag“ bedeutet, dass die Generation, die gerade arbeitet bzw. sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, die Rente der Generation im Ruhestand bezahlen muss. Dies wird allerdings durch den demografischen Wandel problematisch, da die Lebenserwartung steigt, d.h. es gibt immer mehr Rentner, die Geburtsziffern sinken jedoch. Das heißt die jüngere Generation muss mehr zahlen, also für mehr Rentner aufkommen.

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Soziale Ungleichheit bzw. Chancenungleichheit (Chancengleichheit)

Man spricht von einer sozialen Ungleichheit, wenn unterschiedliche Lebensbedingungen wie Einkommen und Beruf es einem Teil der Menschen ermöglichen, allgemeine Ziele wie Wohlstand schneller zu erreichen. Güter, die ein „besseres Leben“ ermöglichen, sind knapp und stehen meist Menschen aus der Oberschicht mehr zur Verfügung.

Man unterscheidet auch Chancengleichheit, d.h. manche haben nicht dieselben Chancen z.B. Bildung zu erlangen. Ein Beispiel wäre, dass Migranten mehr Schwierigkeiten in der Schule haben, weil sie die Sprache nicht gut beherrschen. Außerdem gibt es auch die Verteilungsungleichheit, bei der Güter ungleich verteilt werden, z.B. wenn es große Einkommensunterschiede gibt.

Bildung kann vor allem in einer Dienstleistungsgesellschaft die soziale Ungleichheit zum Teil auflösen, da Humankapital, also das Qualifikations- und Bildungsniveau, die wichtigste Ressource ist.

Die Schule hat demnach eine Platzierungs- und Selektionsfunktion. Der Schlüssel zum sozialen Aufstieg ist der Bildungsgrad, denn es ist einfacher geistiges Kapital miteinzubringen als Besitzkapital und so in eine obere Schicht aufzusteigen. Besonders für Frauen ist der Bildungsgrad wichtig, weil sie oftmals auf Barrieren stoßen und schichtintern heiraten.

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Auf der Karikatur (die Karikatur kann aus rechtlichen Gründen hier nicht veröffentlicht werden, die Karikatur ist hier abrufbar) sieht man die Angestellten und ihren Vorgesetzten in einer Besprechung an einem Tisch sitzend. Auffällig ist hier, dass hier nur eine weibliche Person am Tisch sitzt, der Rest sind Männer. Der Chef meint, dass die Gleichberechtigung in Deustchland deutliche Fortschritte gemacht hat und gratuliert herzlich Frau Dr. Flöder. Hier wird die soziale Ungleichheit bzw. ungerechte Chancenverteilung bei Männern und Frauen thematisiert. Der Chef meint, die Gleichberechtigung von Mann und Frau wäre erreicht, weil eine Frau am Tisch sitzt. Dem ist aber nicht so, weil deutlich mehr Männer am Tisch sitzen und die Gruppe trotzdem eher homogen und nicht sehr divers ist. Der Grund dafür ist, dass Frauen meist mehr Schwierigkeiten haben, Karriere zu machen. Zum einen werden sie oft unterschätzt und nicht als dominant empfunden. Es werden Menschen eingestellt bzw. befördert, die dem Chef ähneln (was auch auf der Karikatur zu sehen ist). Wegen des Kinderwunsches und der Doppelbelastung, die dadurch entsteht, dass die Frau für den Haushalt verantwortlich ist (durch die klassische Rollenverteilung in vielen Haushalten), wird der Aufstieg zusätzlich erschwert.

Meiner Meinung nach ist die Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht, es müsste mehr Frauen in Führungspositionen geben, denn sie sind in diesen Positionen derzeit unterrepräsentiert, auch in Sektoren, in denen der Großteil der Angestellten Frauen sind (aber nicht Führungskräfte).

Mit der Regelung von 2015 eine Frauenquote zwingend einzuführen, hat sich keine Verbesserung gezeigt. Mit Bundestagsbeschluss vom 6. März 2015 wurden große Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Aufsichtsräte mindestens mit 30 % Frauen zu besetzen. Effektiv gilt die vorgegebene 30-Prozent-Quote für 108 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen (mit mehr als 2000 Mitarbeitern), für weitere etwa 3500 Unternehmen gilt die Pflicht, sich eine beliebige Zielvorgabe zu setzen.

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