Deutschland - das soziale Netz in Deutschland

Schlagwörter:
Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, BAföG, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Referat, Hausaufgabe, Deutschland - das soziale Netz in Deutschland
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Referat

Das Soziale Netz Deutschlands

Unfallversicherung
Alle Arbeitnehmer und Auszubildender sind gesetzlich unfallversichert egal wie hoch Ihr Einkommen ist. Außerdem sind Fahrgemeinschaften, die auf dem Weg von oder zur Arbeit sind gesetzlich unfallversichert. Die Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsgefahren die am Arbeitsplatz verursacht werden. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden immer gemacht, egal wer an einem Arbeitsunfall schuld ist. Die Unfallversicherung umfasst folgende Leistungen:

  • Heilbehandlung:
    • Kosten für z.B. ärztliche Behandlung oder Medikamente werden erstattet.
  • Verletztengeld:
    • Ein Teil des entgangen Lohns wird an den betroffen gezahlt (für 78 Wochen).
  • Berufshilfe:
    • Hilfe bei Umschulungen wegen Berufskrankheiten
  • Leistungen zur sozialen Rehabilitation:
    • Zu diesen Leistungen zählen Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, psychosoziale Betreuung und Rehabilitationssport.
  • Verletztenrente:
    • Bekommt der, der bei seiner Arbeit verletzt wird oder erkrankt und dadurch mindestens 26 Wochen weniger leisten kann als zuvor.
  • Pflegegeld:
    • Pflegebedürftige erhalten neben der Unfallrente auch ein Pflegegeld.
  • Hinterbliebenenrente:
    • Stirbt ein Ehepartner bei der Arbeit erhält der Hinterbliebene ein Rente
  • Waisenrente:
    • Werden Kinder unter 18 Jahren hinterlassen erhalten sie Weisenrente


Krankenversicherung 
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung bei der man jeden Monat Beiträge zahlen muss. Sie leistet:

  • ambulante Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung (in der Regel vom diensthabenden Arzt im Mehrbettzimmer)
  • zahnärztliche Behandlung
  • Auslandskrankenversicherungsschutz in Europa
  • Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche


Pflegeversicherung
Ist für Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die alltäglich Arbeiten für mindestens 6 Monate nicht mehr erledigen können. Dies trifft somit nicht nur auf alte, sondern auch über einen eingegrenzten Zeitraum kranke oder auf Dauer behinderte Menschen zu. Als Leistungen werden für die Betroffenen die:

  • Grundpflege
  • Pflegestützende Maßnahmen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung gewährleistet


Hilfe für Behinderte

  • Kündendigungsschutz:
    • Schwerbehinderten kann nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das geht nur im Einverständnis mit der Hauptfürsorgestelle
  • Zusätzlicher Urlaub:
    • Behinderte haben Anspruch auf 5 weitere Urlaubstage, jedoch ohne Urlaubsgeld ausgezahlt zu bekommen
  • Arbeitszeit und Arbeitsplatz:
    • Bei der Regelung von Arbeitszeiten und der Gestaltung des Arbeitsplatzes muss auf die Bedürfnisse von Behinderten Rücksicht genommen werden


Als besondere Leistungen erhalten behinderte

  • Krankengeld:
    • Normalerweise zahlt der Arbeitgeber den Lohn für 6 Wochen weiter. Danach erhält der Patient 80% seines alten Lohnes von der Krankenkasse als Krankengeld
  • Krankenhauspflege:
    • Wird zum größten Teil von der dafür zuständigen Krankenkasse gezahlt
  • Häusliche Krankenpflege:
    • Darunter versteht man wieder die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege. Behandlungspflege sind die medizinischen Leistungen die außerhalb der ärztlichen Behandlung geleistet werden.
  • Sonderrenten:
    • Bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit gibt es Sonderenten für Behinderte


BAföG
BAföG wird gezahlt, wenn es dem Studenten oder seinen Eltern nicht oder nur teilweise möglich ist, das Studium und Lebensunterhalt zu finanzieren.

  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
  • Ausländer, wenn Sie zu einer der in § 8 BAföG aufgeführten Gruppen gehören

BAföG wird dann gezahlt, wenn der Antragsteller unter 30 Jahren alt ist und sofort nach dem Abitur mit dem Studium oder der Ausbildung begonnen hat. BAföG muss beim Studentenwerk der Universitäten beantragt werden. Das BAföG-Amt stellt das BAföG in der Regel für ein Jahr. Für das folgende Jahr muss ein Wiederholungsantrag gestellt werden.


Kindergeld
Kindergeld bekommt wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Kinder sind zuerst einmal die,

  • die direkt mit dem Antragsteller Verwandt sind (also eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder)
  • Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und
  • Enkelkinder, die der Antragsteller zu sich aufgenommen hat
  • Pflegekinder mit denen der Antragsteller länger verbunden ist


Wohngeld
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für diejenigen, die sich Wohnen nicht oder nur kaum leisten können. Die Mieter bekommen Wohngeld als Mietzuschuss. Die Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss. Mietzuschuss kann regelmäßig derjenige bekommen, der in Deutschland in einer Wohnung zur Miete wohnt.


Sozialhilfe
Sozialhilfe bekommen Menschen, die in eine Notlage geraten sind, in der weder eine Versicherung noch das Arbeitsamt, eine Bank oder Verwandte helfen können. Eine solche Notlage kann z.B. bei Behinderung, Arbeitslosigkeit oder Tod des Partners eintreten. In diesen Fällen bildet die Sozialhilfe in Deutschland die letzte Absicherung des sozialen Netzes, das die Betroffenen auffängt. Die Sozialhilfe ist eine Fürsorgeleistung des Staates, die jeder in Not geratene Bürger unter bestimmten Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen kann. Anträge auf Sozialhilfe werden bei den Sozialämtern der Kommunen gestellt.

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