Deutschland - Sicherheit in Deutschland

Schlagwörter:
Rolle der Bundeswehr, BRD, Anschläge, Sicherheitspaket II, Bundeskriminalamt, Bundesgrenzschutz, Referat, Hausaufgabe, Deutschland - Sicherheit in Deutschland
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Referat

Sicherheit - Gesetze und Bundeswehr in Deutschland

Sicherheit

Einleitung
Seit den Anschlägen der Taliban auf die USA hat sich u.a. auch Deutschland überlegt, was es zu den laufenden Sicherheitsmaßnahmen tun kann und wie man sich noch erfolgreicher gegen mögliche Anschläge wehren kann. Die zu Zeit angesprochenen Sicherheitsvorschläge wollen wir jetzt näher bringen.

Hauptteil

  • Die Bundeswehr, der Militärische Abschirmdienst und das Bundeskriminalamt bekommen mehr Zuschüsse Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast erwartet nach einem Bericht der Berliner "tageszeitung" eine Mehrheit für den Bundeswehreinsatz.
  • Auf den Datenschutz haben Polizei, Nachrichtendienste und Ausländerbehörden bereits jetzt einen umfassenden Zugriff auf das Register, d.h., dass z.b. Ausländer, die sich länger oder sogar dauerhaft in Deutschland aufhalten beim Bundesverwaltungsamt in Köln registriert werden. Dort sind dann eventuelle kriminelle Vorkommnisse gespeichert und können dann abgerufen werden. Schily meint, dass Datenschutz eine Hürde für die Rasterfahndung ist und will den Datenschutz vielleicht verändern.
  • Auch die Rasterfahndung soll nur auf richterliche Anordnung erfolgen und bis zum 31. Dezember 2005 befristet sein. Rasterfahndung bedeutet, dass Daten von Personen in gespeichert werden. Dadurch kann gezielt nach einem Täter gefahndet werden und anhand der Dateien sollen die „Schläfer“ aufgespürt werden. Bereits jetzt gaben Hamburger Hochschulen Daten von 10 000 Stundenten in die Rasterfahndung.
  • Fingerabdrücke sollen bald in Personalausweisen sein. Damit soll man schneller Täter identifizieren und eine Fälschung ausgeschlossen sein. Weiterhin soll auch ein Hologramm, in dem das Gesicht in 3-D abgebildet werden soll mit Kennzeichnung jeweiliger Gesichtsproportionen. Damit soll der Personalausweis so sicher wie eine Ec-Karte sein. Die Frage, ob die biometrischen Merkmale auch außerhalb von der Verfügung der Betroffenen gespeichert werden darf, wird ausdrücklich offen gelassen.
  • Religionsprivileg: Die Idee, eine Änderung des Vereinsgesetzes, um extremistische Vereinigungen verbieten zu können, wurde verabschiedet.
  • Auf Flughäfen sollen Personen- und Gepäckkontrollen verstärkt werden. Als Grundlage für diese Kontrollen soll verstärkt auf Datenbanken der staatlichen Behörden zurückgegriffen werden.
    Das Flughafenpersonal mit Zugang zu Sicherheitsbereichen soll überprüft werden und bei besonders gefährdeten Flugstrecken sollen bewaffnete Sicherheitsbegleiter mitgeschickt werden. Die EU-Verkehrsminister wollen nach technischen Möglichkeiten versuchen, den Zugang zum Cockpit von Verkehrsflugzeugen zu erschweren.


Sicherheitspaket II
Mehr Kompetezen, Datenaustausch und Sicherheitsüberprüfungen
Das zweite Sicherheitspaket ist auf den Weg gebracht. Die Sicherheitsbehörden erhalten neue Kompetenzen, der Datenaustausch und die Sicherheitsüberprüfungen werden verbessert. Im Einzelnen sollen 14 Gesetze und eine Reihe anderer Vorschriften geändert werden:

  • Bundeskriminalamt (BKA):
    Das BKA darf auch künftig nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden aber ausgeweitet. Das BKA ist auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln
  • Bundesgrenzschutz (BGS):
    Die Gesetzesänderung stellt klar, dass der BGS für den Einsatz von Sicherheitskräften in Flugzeugen (Sky Marshalls) zuständig ist.
  • Verfassungsschutz:
    Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält das Recht, auch solche Aktivitäten zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Um Geldströme internationaler Terrororganisationen zu erforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken Informationen abfragen. Sogar Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen dürfen befragt werden.
  • Ausländergesetz:
    Ausländern darf nicht schon bei bloßem Verdacht einer Straftat der Aufenthalt verwehrt werden. Die Gesetzesänderung präzisiert die Bedingungen, unter denen ein Aufenthalt oder eine Einreise verweigert werden kann.
  • Asylverfahrensgesetz:
    Mit einer Identität sichernden Sprachanalyse soll die Herkunft des Antragstellers ermittelt werden. Fingerabdrücke und andere Identitäts-sichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. Fingerabdrücke von Asylbewerbern können automatisch mit den Daten des BKA verglichen werden.
  • Ausländerzentralregister:
    Dieses zentrale Register soll zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut werden. Der Zugriff für Polizeibehörden - beispielsweise von Personenkontrollen - wird verbessert. Die Sicherheitsdienste dürfen den gesamten Datenbestand abrufen. Die Religionszugehörigkeit von Ausländern soll gespeichert werden. Aber es entfällt bei Widerspruch.
  • Luftverkehrsgesetz:
    Eine Änderung stellt klar, dass der Gebrauch von Schusswaffen an Bord nur Polizeibeamten, insbesondere BGS-Angehörigen, erlaubt ist. Das Gesetz bestimmt den Kreis der Personen für die Sicherheitsüberprüfung.
  • Pass- und Personalausweisrecht:
    Neu hinzu kommt, dass, neben dem Lichtbild und der Unterschrift, auch biometrische Merkmale in verschlüsselter Form aufgenommen werden darf.

 

Bundeswehr

Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 87a:

„Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte

  1. Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
  2. Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
  3. Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfall und im Spannungsfall die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit der zuständigen Behörde zusammen.
  4. Zur Abwehr einer bedrohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs.2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen ,wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt.“

Als Bundeswehr bezeichnet man die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Die Grundlagen, auf denen sie aufbaut, sind in Art. 87a des Grundgesetzes festgelegt. Die Bundeswehr ist, im Vergleich zu den übrigen Armeen Europas, eine relativ junge. Ihre Geschichte begann mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8.Mai 1945 und folglich mit der Beendigung der Zweiten Weltkrieges. Bereits im ersten Entwurf zum Grundgesetz der BRD, das am 23.Mai 1949 verabschiedet wurde, gestanden die Alliierten dem deutschen Volk das Recht auf Wehrhoheit und Teilnahme an Bündnissen zu. Durch die Gründung der DDR (Oktober 1949) und den kommunistischen Angriff auf den Süden Koreas (Juni 1950) verschärfte sich der Ost-West Konflikt und es wurde versucht die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zu gründen. Dieser Versuch scheiterte jedoch an der Ablehnung der französischen Nationalversammlung. Die versuchte Gründung der EVG warf jedoch schon im Vorfeld die Frage nach dem Wehrbeitrag Deutschlands auf. Statt der EVG wurde im Oktober 1954 die Westeuropäische Union (WEU) durch die Pariser Verträge gegründet, deren Gründungsmitglied die Bundesrepublik Deutschland war. Im Zuge dieses Beitritts wurde ihr erlaubt eine bis zu 500.000 Soldaten starke Armee aufzubauen. Direkt nach der vollständigen Souveränität Deutschlands durch die Beendigung des Besatzungsregimes am 5.5.1955 wurde Deutschland am 9.Mai in den Nordatlantikpakt (die NATO), der im April 1949 gegründet wurde, aufgenommen. Im Juni 1955 wurde das Bundesministerium der Verteidigung gegründet, das den Aufbau der Deutschen Armee überwachte. Ihm lagen bereits im August 150.000 Freiwilligmeldungen vor. Die Armee Deutschlands war Anfangs als Freiwilligenarmee geplant. Am 12. November 1955 fand die Ernennung der ersten Soldaten statt. Dieses Datum wurde ganz bewusst gewählt. Es war der 200. Geburtstag von Gerhard Johann David von Scharenhorst, auf dessen Ideen die Wehrkonzeptionen der inneren Führung beruhen. Seit des Inkrafttreten des Soldatengesetzes am 1.4.56 heißt die Armee Deutschlands: Bundeswehr. Die Bundeswehr wurde sehr schnell zu einer Wehrpflichtarmee umstrukturiert, weil die Aufgaben im Rahmen der NATO, die von Anfang an ein hohes Vertrauen in die Bundeswehr setzte, nicht nur von Freiwilligen gewährleistet werden konnten. Bereits am 1. April 1957 wurden die ersten 10.000 Wehrpflichtigen eingezogen. Noch im selben Jahr war die Bundeswehr in der Lage an allen Operationen der NATO teilzunehmen. Seitdem hat die Bundeswehr ihr hohes Ansehen bei den Bündnispartnern durch einen hohen Ausbildungsstandart und ein demokratisches Selbstverständnis immer weiter ausgebaut. Ihr Ansehen ist außerdem durch ihren Beitrag zur Wiedervereinigung Deutschlands gewachsen. Dieser Beitrag hat ihr den Beinamen Armee der Einheit gegeben.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 kamen neue und schwierige Aufgaben auf die Bundeswehr zu. Allgemein lässt sich die Aufgabe der Bundeswehr als Auflösung der Nationalen Volksarmee der DDR und des Aufbaus der Bundeswehr im westlichen Sinn in den neuen Bundesländern bezeichnen. Die NVA hörte am 2.10.1990 um 24.00 Uhr auf zu existieren. In Deutschland gab es nur noch die Bundeswehr. Diese löste sowohl die Frage des materiellen Erbes der NVA als auch des Personals durch das Bundeswehrkommando Ost und die Wehrbereichsverwaltung VII, wobei die Personalfrage das größere Problem darstellte. Während der Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen zwischen den zwei Deutschen Außenministern und den Außenministern der vier Alliierten, deren Resultat die Grundlage der Wiedervereinigung war, wurde die zukünftige Truppenstärke Deutschlands auf 370.000 Soldaten festgelegt. Die Nationale Volksarmee hatte eine Stärke von 93.000 Soldaten und 48.000 Zivilbeschäftigten, die auf eine Stärke von 50.000 Soldaten und 19.600 Zivilen Mitarbeitern reduziert werden musste. Die Aufgabe war es die nichtübernommenen Mitarbeiter sozialverträglich unterzubringen. Aber auch für die übernommenen Soldaten war die Integration nicht abgeschlossen. Die NVA war nicht in die Bevölkerung integriert, sie war dem Volk gegenüber privilegiert. Es ist also nur verständlich, dass die übernommenen Soldaten ihre bevorzugte Stellung nicht aufgeben wollten und sich gegen Bezeichnungen wie „Bürger in Uniform“ sträubten. Es musste also erst ein geistiger Wandel in der gesamten Bevölkerung, vollzogen werden. Daran, dass dies gelang, hatte die Bundeswehr einen nicht unerheblichen Anteil. Es wurden seit der Wiedervereinigung 18 wichtige Dienststellen in den Osten verlegt. Dadurch wurden die Unterschiede zwischen Ost und West stark minimiert, und heute sind keine Unterschiede mehr zu erkennen. Auch die vereinbarte Abrüstung der Munition wurde schneller durchgeführt als vorgeschrieben. Im Frühjahr 1995 war der Neuaufbau der Bundeswehr abgeschlossen. Es wird aber noch weiterhin 1Miliarde DM jährlich für den Naturschutz und die Infrastruktur ausgegeben.

Durch die Wiedervereinigung ist das Ansehen der Bundeswehr weiter gewachsen. Und ihre Aufgaben innerhalb der Bündnisse haben sich erweitert. Die Bundeswehr ist ein Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik. Sie dient dem Schutz Deutschlands vor politischer Erpressung und äußerer Gefahr, der Stabilität Europas, der Verteidigung und hilft bei Katastrophen und in Notlagen. Um diese Aufgaben möglichst gut zu erfüllen, ist die Bundeswehr in Bündnisse integriert. Deutschland ist Mitglied in folgenden Bündnissen:

In der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Westeuropäischen Union (WEU), den Vereinten Nationen (UN) und dem Nordatlantikpakt (der NATO). Das Ziel dieser Vereinigungen ist es die Sicherheit ihrer Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, indem die Beziehungen zwischen ihnen freundschaftlich ausgebaut werden und alle Krisen und Konflikte innerhalb der Partner und an den unmittelbaren Grenzen des Bündnisgebietes friedlich zu lösen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Bündnispartner unterstützen sich weiterhin bei Rettungseinsetzen in Notlagen. Die UN hat sich den Weltfrieden zum Ziel gesetzt. Im Gegensatz zu den anderen Bündnissen verzichten die „Blau Helme“ auf jede Art von Gewalt.

Die Bundeswehr war die erste Wehrpflichtarmee, die in diese Bündnisse integriert war. Scharnhorst sagte zum Sinn der Wehrpflicht: „Es gehe darum, Armee und Volk noch inniger zu vereinen.“ Armee und Volk werden dadurch vereint, dass alle männlichen Deutschen im Normalfall zwischen dem 18. und 45. Lebensjahr einen 10monatigen Grundwehrdienst ableisten, in dem eine 3monatige Grundausbildung eingeschlossen ist. (In Ausnahmefällen kann der Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert werden, dann muss jedoch Zivildienst geleistet werden.) Den Wehrdienst abzuleisten ist ein Zeichen dafür, dass der Wehrpflichtige bereit ist sich mit dem Staat auseinander zu setzen und durch einen persönlichen Beitrag Mitverantwortung zum Schutz des Landes zu übernehmen. Durch die Wehrpflicht erhält die Bundes wehr auch Kontakt zu jungen Menschen, die den militärischen Nachwuchs bilden. Die Wehrpflicht hat auch einen großen Beitrag zur inneren Einheit Deutschlands geleistet, weil Wehrpflichtige über das gesamte Bundesgebiet „verteilt“ werden können. Dies ergibt sich aus der Pflicht der Wehrpflichtigen zur Verteidigung des gesamten Bundesgebietes. Wehrpflichtige haben darüber hinaus die Möglichkeit sich freiwillig zu Auslandseinsätzen zu melden. Um an diesen teilzunehmen ist es jedoch Vorraussetzung seinen Grundwehrdienst um mindestens zwei Monate zu verlängern. Die Wehrpflichtigen haben außerdem die Möglichkeit sich während des Wehrdienstes weiterzubilden. Die Bundeswehr besteht zur Zeit ca. zur Hälfte aus Wehrpflichtigen und zu anderen Hälfte aus Berufs- und Zeitsoldaten. Im Ernstfall kann die Anzahl der Soldaten durch Reservisten verdoppelt werden. Alle Soldaten der Bundeswehr werden nach den Prinzipien der Inneren Führung erzogen und ausgebildet. In der Konzeption der inneren Führung werden die Grundrechte jedes Bürgers, wie das Recht auf würdevolle Behandlung und Leben, mit den Pflichten des Soldaten in Einklang gebracht. In den Entwurf der inneren Führung gingen die Erfahrungen der Deutschen Vergangenheit ein. Die Innere Führung stellt die Philosophie der Bundeswehr dar.

Die Bundeswehr lässt sich grob in zwei Teile einteilen. In einen zivilen Teil, die Bundeswehrverwaltung, und in den militärischen Teil die Streitkräfte. Die Bundeswehrverwaltung untersteht dem Verteidigungsministerium. Sie erfüllt die Verwaltungsaufgaben der Bundeswehr. Zu diesen gehören die Personalentscheidungen und Materialfrage. Dazu zählen die Einberufung der Wehrpflichtigen, die Ausbildung, die Instandhaltung der Bundeswehrgebäude, die Bereitstellung von Waffen, der Einkauf von Lebensmitteln und anderen Lebensnotwendigen Gütern. Die Bundeswehrverwaltung wurde als ziviler Teil aufgebaut um die Streitkräfte zu entlasten diese sollten sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.

Die Streitkräfte werden noch ein mal in drei Bereiche unterteilt die sogenannten Teilstreitkräfte: Das Heer, die Marine und die Luftwaffe. Das Heer hat eine Stärke von ca. 233.000 Soldaten und ist damit die größte Gruppe der Teilstreitkräfte. Die Hauptaufgabe des Heeres ist die Verteidigung des Deutschen Hoheitsgebietes auf dem Landweg. Das Heer stellt die Hauptkräfte zu Auslandseinsätzen. Auch die meisten Wehrpflichtigen leisten ihren Wehrdienst im Heer ab. Die zweit größte Gruppe der Streitkräfte ist die Luftwaffe. Sie besteht aus ca. 77.000 Soldaten und verteidigt das deutsche Hoheitsgebiet aus der Luft. Sie kann und muss an allen Einsätzen der Bundeswehr teilnehmen. Die dritte große Gruppe der Streitkräfte ist die Marine. Sie hat eine Stärke von ca. 27.000 Soldaten und verteidigt das deutsche Hoheitsgebiet vom Wasser aus. Die Verteidigung der Gewässerhoheit ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr wichtig. Diese Teilstreitkräfte unterteilen sich noch einmal jeweils in die Militärische Grundorganisation (MGO), die Hauptverteidigungskräfte (HVK) und die Krisenreaktionskräfte (KRK). Außer diesen Teilstreitkräften gibt es noch den Sanitätsdienst, der sowohl die medizinische Versorgung der Soldaten bei Auslandeinsätzen sicherstellt, als auch bei humanitären Einsätzen hilft. Außerdem gibt es noch zusätzlich das Kommando Spezialkräfte (KSK), dass Spezialisten der Streitkräfte organisiert, die vor allem besonders während Auslandseinsätzen wichtige Aufgaben übernehmen. Zu ihren Aufgaben gehört das evakuieren und befreien von sowohl zivil Personen als auch von verbündeten Soldaten, das Überwachen von Zielen und der Schutz und Aufbau von eigenen Stellungen in Krisengebieten. An der Spitze der drei Haupt-Teilstreitkräfte steht jeweils ein Inspekteur mit dem Führungsstab der jeweiligen Teilstreitkraft. Über ihnen steht der Oberbefehlshaber. Dieser ist in Zeiten des Friedens der Verteidigungsminister (z.Z. Rudolf Scharping) und im Verteidigungsfall der Bundeskanzler (z.Z. Gerhard Schröder). Der Oberbefehlshaber ist für seine Entscheidungen dem Bundestag gegenüber verantwortlich, der den Einsätzen der Bundeswehr zustimmen. Das Parlament wird dabei vom Verteidigungsausschuss des deutschen Bundestages beraten. Die Wichtigkeit dieses Ausschusses lässt sich daran erkennen, dass er sich selbst einsetzen kann. Er kontrolliert das Parlament. Dadurch wird deutlich, dass die Bundeswehr ein demokratisches Organ ist.


Literaturangaben

  • Encarta Enzyklopädie Plus 2000. Hrsg. Microsoft, Microsoft Corporation,1999
  • Bundesministerium der Verteidigung: Bundeswehr heute. Köln, Druckhaus J.P. Bachem GmbH & Co KG, 1999
  • Bundesministerium der Verteidigung: Wegweiser durch die Bundeswehr. Berlin, Möller Druck

 

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