Deutscher Bund - Heeres- und Verfassungskonflikt in Preußen

Schlagwörter:
Bismarck und die Lückentheorie, vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich, Heereskonflikt, Revolution, Staatenbund, Referat, Hausaufgabe, Deutscher Bund - Heeres- und Verfassungskonflikt in Preußen
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Referat

Deutscher Bund (Bismarck und die Lückentheorie) - Heeres- und Verfassungskonflikt in Preußen

Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich

Unter dem so genannten preußischen Verfassungskonflikt oder Heereskonflikt versteht man einen Konflikt zwischen König Wilhelm I. als Staatsoberhaupt und dem von Liberalen dominierten Abgeordnetenhaus als Volksvertretung um eine Heeresreform und die Machtaufteilung zwischen König und Parlament in der Zeit von 1859 bis 1866.

Nachdem die Revolution von 1949 scheiterte, blieb Deutschland ein lockerer Staatenbund. Es wurde also nicht erreicht, ein vereinter Nationalstaat zu werden. Österreich und Preußen kämpften um den vorherrschenden Einfluss im Deutschen Bund. In Preußen fand 1858 eine Regierungsübernahme von Wilhelm I. statt, der stets der Verfassung regierte und liberale Minister in sein Kabinett rief. In Preußen war dies bis dato weniger bekannt. Außerdem wollte er ständig sein Heer vergrößern, daher legte der preußische Kriegsminister Albrecht von Roon 1860 einen Reformentwurf vor, in welchem er vorsah die Präsenzstärke des stehenden Heeres in Friedenszeiten zu erhöhen, die Wehrdienstzeit von zwei auf drei Jahre zu verlängern und die Landwehr zu schwächen. Die liberale Mehrheit im preußischen Parlament lehnte diesen Vorschlag allerdings ab, da sie das stehende Heer des Königs stärken sollte. König Wilhelm I. wollte und fing allerdings an die Heeresreform gegen den Willen des Landtages, da dieser seiner Meinung nach dies nicht zu bestimmen hätte, durchzuführen. Die Abgeordneten verweigerten ihm zusätzliche Mittel, worauf Wilhelm I. keinen Ausweg mehr wusste und bereit war abzudanken.

Nach einem Vorschlag von Roon an den König sollte Otto von Bismarck in dieser Krise helfen. Bismarck erklärte sich bereit die Heeresreform gegen die Mehrheit des Landtages durchzuführen, wodurch der König ihn 1862 zum preußischen Ministerpräsidenten erklärte. Bismarck meinte, dass die Verfassung eine Lücke habe, da ein Konflikt zwischen König und Landtag nicht vorgesehen sei (Lückentheorie). Wegen dieser Anmerkung regierte er für mehrere Jahre ohne die Zustimmung des Landtages. 

 

In der deutschen Verfassungsgeschichte sind die Begriffe Reich und Bund in gewisser Hinsicht austauschbar. Die Präambel der Bismarck-Verfassung von 1871 sagte beispielsweise, dass der preußische König und die süddeutschen Fürsten einen ewigen Bund geschlossen hätten. So erklärte Bismarck ausdrücklich vor dem Bundesrat: „Das Deutsche Reich hat die feste Basis in der Bundestreue der Fürsten, in welcher seine Zukunft verbürgt ist.“

Die Verwendung der Begrifflichkeit Deutsches Reich knüpfte an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (962–1806). Dieses war 1806 zerbrochen angesichts von Säkularisation und napoleonischer Übermacht (Diktat). Zuvor hatte der habsburgische Kaiser den Titel des römisch-deutschen Kaisers niedergelegt. Dabei hatte er alle Reichsbeamten und -organe entlassen aus ihren Verpflichtungen gegenüber dem „deutschen Reich“. Mit dem Akt der Niederlegung der Kaiserkrone endete das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Die spätere Epoche des wilhelminischen Kaiserreiches wurde als „Zweites Reich“ bezeichnet. Diese Wortwahl deutete eine Nachfolgerschaft zum „Ersten (deutschen) Reich“ an, ohne sie explizit auszusprechen. Diese Zurückhaltung war taktisch und diplomatisch geboten. Das Kaisertum Österreich und dessen Kaiser betrachteten sich als Nachfolger des Heiligen Römischen Reichs und wären somit indirekt als illegitim bezeichnet worden.

Der Begriff „Zweites Reich“ wurde 1923 von Arthur Moeller van den Bruck geprägt; in seinem Buch Das dritte Reich bezeichnete dieser das Heilige Römische Reich Deutscher Nation als Erstes Reich und das Deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918 als das Zweite Reich. Er erwartete, dass diesem ein Drittes Reich folgen werde. Der Begriff wurde rasch in die NSDAP-Propaganda übernommen, die damit ihre Ablehnung der Weimarer Republik ausdrückte (siehe Drittes Reich). Allerdings sah der Nationalsozialismus bald wieder vom Begriff „Drittes Reich“ wieder ab. „Reich“ hingegen blieb in Verwendung, überspannt und pseudoreligiös, dadurch wurde der Begriff im Laufe der Nachkriegszeit vermehrt mit dem Nationalsozialismus selbst in Verbindung gebracht. Im angelsächsischen Raum spricht man noch heute von the Third Reich oder the German Reich.

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