Auflagen des Gerichts: Wiedergutmachung des Schadens, Entschuldigung beim Opfer
Höchststrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen (Mord/Totschlag) auch bis zu 10 Jahren
Wiedergutmachung des Schadens, Entschuldigung beim Opfer
Jugendarrest bis zu vier Wochen
Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung
Weisungen des Gerichts: eine Therapie machen, Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, Gaststätten und Discos meiden
Unterschied Jugendliche und Erwachsene
Jugendliche sollen vorwiegend „erzogen“, Erwachsene hingegen „bestraft“ werden. Treten Jugendliche strafrechtlich in Erscheinung, soll das Gericht so auf die Jugendlichen einwirken, dass sie keine neuen Straftaten mehr begehen.
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