Gewaltenteilung & Grundrechte - Die Anfänge der Grundrechte und Gewaltenteilung

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Thomas Hobbes, James I., Referat, Hausaufgabe, Gewaltenteilung & Grundrechte - Die Anfänge der Grundrechte und Gewaltenteilung
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Referat

Die Anfänge der Gewaltenteilung + Grundrechte

Gewaltenteilung – Anfänge + Ansichten

Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Arten der Monarchie unterscheiden: aus Gottes Wort und aus Bereichen der Politik und der Philosophie. Nach Meinung der ersten Ansicht wurde der König von Gott auserwählt. Folglich sind Könige eine „Götter“. Somit kann die königliche Macht mit der Göttlichen verglichen werden. Dabei ist der König jedoch der politische Vertreter ihres Volkes und Gott untergeordnet. Wer die Macht des Königs in Frage stellte, betrieb eine Art der Gotteslästerung. Wichtig war, dass der König jederzeit seine Gründe für Handlungen offengelegte und diese übereinstimmend mit den Gesetzen ausführte. Dies sollte verhindern, dass er und das Volk den Zorn Gottes auf sich zogen.

Prinzipiell waren schon damals alle Menschen gleich anzusehen, jedoch traf dies nicht auf die damalige Realität zu. Manche hatten mehr Macht und Verstand als andere und grenzten sich so von der „einfachen“ Bevölkerung ab. Diese Überlegenheit mancher führte dazu, dass die meisten Menschen die ihnen gegebene Macht komplett an eine oder mehrere Person(en) abgaben und sich unterwarfen. Dies sollte dazu führen, dass der Mensch seinem Naturzustand (Krieg aller gegen alle) entkommen kann; zudem sollte es dem Schutze der Bevölkerung dienen. Jedoch kollidierte diese Unterordnung häufig mit dem natürlichen Bedürfnis nach Freiheit und Herrschaft des Menschen.

Der sterbliche Gott (=Leviathan) verdankt dem ewigen Gott Frieden und Schutz und war die höchste Gewalt auf Erden. Die Unterwerfung unter diesen Leviathan führte dazu, dass der Mensch dem Zustand des ewigen Krieges entfliehen konnte und so ein gemeinschaftliches und vor allem friedliches Leben führen kann.

James I.

Nach Ansicht von James I. kann nur eine einzelne Person regiert. Dies war seiner Meinung nach der durch Gott Auserwählte und bestimmte König, der im Namen des übermenschlichen, unsterblichen Gottes regiert. Weitergehend darf man seiner Meinung nach niemals den Monarch anzweifeln, da seine Macht allein durch Gott gegeben ist und der Mensch sich aus religiösen Gründen zur Unterordnung unter den sterblichen Gott – also den Monarch - entschloss.

Thomas Hobbes

Nach Ansicht von Thomas Hobbes können – im Gegensatz zu der Ansicht von James I. - auch mehrere Personen zusammen regieren. Dabei wird das Oberhaupt vom Volke bestimmt (durch beispielsweise eine Wahl). Gott spielt seiner Meinung nach keine Rolle bei der Bestimmung des Regierenden. Doch auch er ist der Überzeugung, dass Gott eine Rolle beim Regieren spielt: Gott unterstützt und hilft dem Oberhaupt.

Den Grund für die Unterordnung des Menschen unter einen anderen, sieht Hobbes dabei nicht in religiöser Überzeugung, sondern schlichtweg dem Eigennutz.

Grundrechte – die Anfänge

Die ersten Grundrechte unterschieden sich nicht wirklich von den heutigen und dienten als Grundlage der im GG verankerten Grundrechte:

  1. Alle Menschen sind von Natur aus frei, unabhängig und besitzen angeborene Rechte (→ Grundrechte).
  2. Der Mensch ist vollkommen frei. Dies gilt vor allem in Bezug auf seine Handlungen und seinen Besitz. Zudem hat er ein Recht auf Genuss des Lebens, Freiheit, Mittel zum Erwerb, Besitz von Eigentum, Erlangen von Glück, Sicherheit.
  3. Durch freie Wahlen sollen die Volksvertreter bestimmt werden. Dabei steht aber lediglich den Männern das Wahlrecht zu.
  4. Bei schwerer und/oder krimineller Anklage hat ein jedermann das Recht den Grund und Art seiner Anklage zu erfahren. Zudem besteht ein Anspruch auf Entlastungszeugen und eine Untersuchung durch ein unparteiisches Gericht. Dieses muss aus 12 Männer bestehen. Bei einer einmütigen Zustimmung ist der Angeklagte als schuldig zu sprechen; andernfalls ist er nicht schuldig.
  5. Es gilt die Pressefreiheit, welche nur durch eine despotische Regierung beschränkbar ist.
  6. Es besteht ein Recht auf eine einheitliche Regierung. Das setzt voraus, dass es keine weitere Regierung innerhalb der Grenzen gibt.
  7. Es gilt das Recht auf freie Religionswahl. Diese muss ohne Zwang oder Gewalt wirken. Auch die amerikanische Regierung pflegte Grundrechte:
    1. Die Regierung muss zum Wohle, Schutze und zur Sicherheit des Volkes handeln. Dabei ist eine Art und Form der Regierung am besten, die dies im höchsten Maße umsetzt.
    2. Die gesetzgebende und ausführende Gewalt müssen getrennt von richterlicher Gewalt sein. Außerdem müssen die Mitglieder der gesetzgebende und ausführende Gewalt durch häufige, bestimmte und regelmäßige Wahlen bestimmt werden.
    3. Es soll Abgeordnete geben, die vom Volk gewählt werden. Sie treten als Volksvertreter in Versammlung zusammen.
    4. Es hat unparteiische Gerichtshöfe zu geben.
    5. Zudem ist eine einheitliche Regierung Voraussetzung. Dies verbietet gesonderte oder unabhängige von Virginia Bill of Rights Regierungen innerhalb der Grenzen.
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