Gewaltenteilung & Grundrechte - Die Anfänge der Grundrechte und Gewaltenteilung

Schlagwörter:
Thomas Hobbes, James I., Referat, Hausaufgabe, Gewaltenteilung & Grundrechte - Die Anfänge der Grundrechte und Gewaltenteilung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit den Anfängen der Gewaltenteilung und den Grundrechten. Es werden verschiedene Ansichten zur Monarchie dargestellt, bei denen ein König entweder von Gott auserwählt oder durch das Volk bestimmt wird. Dabei wird auch die Unterordnung des Menschen unter den Monarchen erklärt, um dem Natürlichen Kriegszustand entgegenzuwirken. Es werden verschiedene Personen zitiert, darunter James I. und Thomas Hobbes. Die ersten Grundrechte werden ebenfalls erläutert, die als Grundlage für die heutigen im Grundgesetz verankerten Grundrechte dienen. Dabei geht es um die Freiheit und das Recht auf Besitz, das Wahlrecht, das Recht auf ein faires Verfahren, Pressefreiheit, einheitliche Regierung und die freie Religionswahl. Auch die amerikanische Regierung pflegte Grundrechte und legte dabei ebenfalls Wert auf das Wohl und die Sicherheit des Volkes, die Trennung der Gewalten und das Wahlrecht.
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Auszug aus Referat
Anfänge der Gewaltenteilung Grundrechte Gewaltenteilung Anfänge Ansichten Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Arten der Monarchie unterscheiden: aus Gottes Wort und aus Bereichen der Politik und der Philosophie. Nach Meinung der ersten Ansicht wurde der König von Gott auserwählt. Folglich sind Könige eine Götter . Somit kann die königliche Macht mit der Göttlichen verglichen werden. Dabei ist der König jedoch der politische Vertreter ihres Volkes und Gott untergeordnet. Wer die Macht des Königs in Frage stellte, betrieb eine Art der Gotteslästerung. Wichtig war, dass der König jederzeit seine Gründe für Handlungen offengelegte und diese übereinstimmend mit den Gesetzen ausführte. Dies sollte verhindern, dass er und das Volk den Zorn Gottes auf sich zogen. Prinzipiell waren ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
703
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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