Deutschland - ein demokratischer und sozialer Staat

Schlagwörter:
demokratischer und sozialer Bundesstaat, Bundesrepublik Deutschland, Verfassung, Artikel 20, Absatz 1, Grundgesetz, Rechtsstaat, Sozialstaat, Demokratie, Grundrechte, Referat, Hausaufgabe, Deutschland - ein demokratischer und sozialer Staat
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Referat

Bundesrepublik Deutschland - ein demokratischer und sozialer Bundesstaat

Eine Stellungnahme

Aufgabenstellung:
Laut dem Grundgesetz (GG) ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Nehmen sie dazu Stellung:

Die Verfassung ist die Norm der Normen: Alle anderen Gesetze bauen auf sie auf.

Laut Artikel 20, Absatz 1 ist die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Dieser Artikel enthält die fünf Fundamente der BRD:

  • Republik:
    • Die Herrschaft liegt in einer Republik nicht bei einem einzelnen, sondern beim Volk. Sie ist unlösbar mit den Idealen der Demokratie verbunden.
  • Bundesstaat:
    • Der Bundesstaat ist die Verbindung mehrerer teilsouveräner Gliedstaaten zu einem nach außen einheitlichem Gesamtstaat.
  • Demokratie:
    • Die Demokratie ist die Bezeichnung für eine politische Ordnung, in der sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist. Des Weiteren zeichnen eine Demokratie das Rechtsstaatsprinzip, das Mehrheitsprinzip, ein hohes Maß an Meinungsfreiheit, das Vorhandensein einer Opposition, sowie auch die Gewaltenteilung aus.
  • Sozialstaat:
    • Er bemüht sich um den Schutz des Einzelnen vor den sozialen Folgen von Arbeitslosigkeit, Alter oder Krankheit.
  • Rechtsstaat:
    • Der Rechtsstaat ist ein auf den Grundrechten basierende Rechtsordnung, welche den Grundsatz der Gewaltenteilung anwendet. Gesetzliche Willkür ist ausgeschlossen.

Im Jahre 1949 trat die „Urversion“ der heutigen Verfassung in Kraft. Sie garantiert jedem Bürger die Durchsetzung seiner Grundrechte gegenüber dem Staat. Artikel 79, Absatz 3, auch als „Ewigkeitsklausel“ bekannt, besagt, dass die Artikel eins bis 20, die die Grundrechte darstellen, nicht verändert werden dürfen. Die Verfassung hat eine machtbegrenzende Funktion, da die Staatsgewalt nach dem Gewaltenteilungsprinzip auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative verteilt wird. Die Legislative erlässt Gesetze und Verordnungen, die die Exekutive durchführt. Die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen wird von der Judikativen kontrolliert. Die einzelnen Institutionen überwachen sich gegenseitig.

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