Frauenförderung - die Gleichstellung der Frau (Benachteiligung von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt)
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Referat
Frauenförderung
Rechtslage
Den Paragraphen nach sind Männer und Frauen im Erwerbsleben gleichberechtigt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es in Paragraph 611 a:
"Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder einer Kündigung, nicht wegen seines Geschlechts benachteiligen..."
Situation
Obwohl Mädchen bessere Schulabschlüsse haben (29% der Mädchen machen Abitur, 18% der Jungen; 7% der Mädchen sind ohne Schulabschluss, 14% der Jungen), finden sie häufiger keine Lehrstelle. Obwohl Frauen die besseren Qualifikationen haben, sind 22% der Frauen, aber nur 11% der Männer erwerbslos. Wir treffen Frauen viel weniger häufig in den gut bezahlten höheren Etagen des Berufslebens an: Im öffentlichen Dienst sind 47% Frauen beschäftigt, aber nur 27% im sogenannten höheren Dienst; in der Wirtschaft sind 8% des mittleren und 6% des Top-Management weiblich. Zum Vergleich: In den USA sind 46 % und in Kanada 42 % in Führungspositionen vertreten. Außerdem verdienen Frauen in Dtld. durchschnittlich 20 % weniger als Männer.
Ursachen und Folgen
Ein wesentlicher Grund für die Benachteiligung von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt liegt darin, dass sie zwar einen qualifizierten Beruf, aber auch eine eigene Familie haben wollen. Im Unterschied zum Mann, der diese Wünsche auch hat, leisten sie sich den „Luxus“, ihre Kinder – zumindest in der Baby- und Kleinkindphase – selbst betreuen zu wollen. Die Betriebe aber bevorzugen Arbeitskräfte, die ohne jede Einschränkung zur Verfügung stehen. Die Familie, die die Attraktivität der weiblichen Arbeitskraft mindert, erhöht die der männlichen auf dem Arbeitsmarkt, insofern haben Frauen die schlechteren Startchancen.
Für die Frau stellt sich oft die Frage: Familie oder Karriere. Deshalb sind auch zwischen 60 und 80 % der Frauen in Führungspositionen kinderlos. Immer mehr Frauen entscheiden sich für die Karriere und verzichten auf Kinder. Besonders Mütter haben Probleme, nach der Geburt wieder in ihren alten Beruf zurückzukommen. In kaum einem anderen europäischen Land geben so viele Mütter ihren Job ungewollt auf. Das liegt unter anderem an einem Mangel an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Im Moment gibt es zwar für 90 % der 3-6 jährigen einen Kindergartenplatz. Dort werden die Kinder aber nur zeitweise betreut: 4 Stunden am Vormittag und 2 Stunden am Nachmittag. Bei Ganztagsplätzen liegt der Versorgungsgrad gerade mal bei 20 %. Ebenfalls müsste man mehr Teilzeitarbeitsplätze schaffen. Immerhin liegt die Produktivität eine Halbtagskraft bei 70 % einer Vollzeitkraft. In Deutschland wollen noch immer mehr Menschen Teilzeit arbeiten als es Teilzeitarbeitsplätze gibt. Außerdem hält sich in Deutschland hartnäckig die Vorstellung. dass die Frau sich um Haus und Kind zu kümmern hat und der Mann das Geld verdient.
Gleichstellungsgesetz
Anstatt eines wie in den Wahlprogrammen angekündigten Gleichstellungsgesetzes vereinbarte Bundeskanzler Gerhard Schröder im Juli 2001 mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft eine freiwillige Gleichstellungsreglung. Diese freiwillige Erklärung gibt „Empfehlungen“ an die Unternehmen, verpflichtet jedoch nicht zu konkreten Maßnahmen. Nur 4,5 Prozent der deutschen Unternehmen in der Privatwirtschaft haben inzwischen tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen zur Frauenförderung und Familienfreundlichkeit geschlossen. Diese 4,5 % waren aber wahrscheinlich schon vor dieser Vereinbarung der Fall.
Vor allem große Betriebe haben Frauenförderungsprogramme:
Ein Beispiel hierfür ist die Commerzbank. 1990 riefen die Teammitglieder auf Basis einer Betriebsvereinbarung das „Come-back-Programm“ ins Leben, das 1998 vom „Comeback Plus“ abgelöst wurde. Die Bank bietet erziehenden Müttern und Vätern zum Beispiel an, während der „Auszeit“ an Fortbildungsseminaren und Produktschulungen teilzunehmen oder Urlaubs- und Krankheitsvertretungen zu übernehmen. Die eigens konzipierte, zweimonatlich erscheinende Zeitschrift „Come-back-Info“ hält sie über das aktuelle Geschehen in der Bank auf dem Laufenden. Seit Anfang 1995 existiert zudem die Betriebsvereinbarung „Kinderbetreuung“. Sie erlaubt Eltern zum Beispiel, zur Pflege kranker Kinder länger zu Hause zu bleiben, als es das Gesetz vorschreibt. Außerdem hat die Commerzbank ein Kinderbetreuungsbüro und zahlt Zuschüsse für Tagesmütter.
Die Resonanz: Die Zahl der Mitarbeiterinnen im außertariflichen Bereich liegt nun bei rund 18 Prozent.
andere europäische Länder
Frankreich:
Überall in Frankreich werden Ganztagesschulen angeboten, die es den Müttern erlauben, Beruf und Familie zu vereinbaren. In Frankreich sind 30 Prozent der Kinder unter drei Jahren in außerfamilialer Betreuung - bei uns sind es nicht einmal sechs Prozent.
Schweden
zahlt der Staat dem Mann oder der Frau im Erziehungsurlaub 75 Prozent des letzten Gehaltes - mit dem Effekt, dass auch 28 Prozent der Männer ( in Deutschland sind es nicht einmal 2 %) in den Erziehungsurlaub gehen.
Quellen:
- Heidrun Hoppe
Frauenleben: Alltag, Aufbruch und neue Unsicherheiten
Kleine Verlag 1993 - IAB Kurzbericht:
Nr.12/ 6.8.2003 Frauenförderung: Betriebe könnten noch mehr für Chancengleichheit tun
Nr. 7/ 12.4.2001 Wie bringt man Beruf und Kinder unter einen Hut? - TAZ
30.07.2003 Leben im Frauenfeindesland (von Viola Roggenkamp) - http://focus.msn.de/D/DB/DBQ/DBQD/DBQDA/dbqda.htm
(Elternurlaub, Teilzeit, Betriebskindergärten) - http://focus.msn.de/D/DB/DBQ/DBQD/dbqd.htm
(firmeninterne Förderungsprogramme) - http://www.kas.de/db_files/dokumente/arbeitspapiere/7_dokument_dok_pdf_2451_1.pdf
- http://europa.eu.int/austria/publikationen/frauenbroschure.pdf
(Frauenförderung in der europäischen Union)
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