Demokratie (von griechisch demos: das Volk und kratein: herrschen)
„Volksherrschaft", Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist
in griechischer Antike - Demokratie :
unmittelbare Teilnahme des Volkes an der Politik des jeweiligen Stadtstaates (Polis)
stand im Gegensatz zu Herrschaftsformen Oligarchie (Herrschaft weniger), Monarchie (Herrschaft eines Einzelnen) und Aristokratie (Herrschaft der Besten)
zu politikberechtigten Volk zählten allerdings nur die Vollbürger; die große Mehrheit der Bewohner des Staatsgebietes, unter anderem Frauen, Halbfreie, Sklaven etc., waren von der Politik ausgeschlossen
diese Form der Demokratie – Beteiligung nur eines Teils der erwachsenen männlichen Bevölkerung und direkte Teilnahme an der Politik – galt lange Zeit als die einzig mögliche Form der Demokratie
nach heutigem Verständnis - folgende Grundprinzipien notwendige Bedingungen für eine Demokratie:
Prinzip der Gleichheit und damit verbunden die Beteiligung des gesamten Volkes (bzw. seines erwachsenen, wahlberechtigten Teiles), das als Träger der Volkssouveränität Inhaber der Staatsgewalt ist
Wahl der Regierung in freier, geheimer und allgemeiner Volkswahl, kann vom Volk bzw. seinen Repräsentanten auch abgewählt werden, Regierung wird vom Volk bzw. seinen Repräsentanten kontrolliert
Regierung ist ferner auf das Rechtsstaatsprinzip (d.h. ihre Handlungen müssen mit der Verfassung und den Gesetzen übereinstimmen) und auf das Mehrheitsprinzip (d.h. ihre Handlungen müssen dem Mehrheitswillen folgen) verpflichtet
hohes Maß an Meinungsfreiheit und -vielfalt sowie das Vorhandensein einer Opposition (Pluralismus)
auch Gewaltenteilung, das Vorhandensein von Institutionen des Verfassungsstaates, Unabhängigkeit der Gerichte
unterscheiden lassen sich:
in Staatsform: demokratische Republiken und demokratisch-parlamentarische Monarchien (z. B. Großbritannien)
im Regierungssystem: die unmittelbare und die mittelbare Demokratie
unmittelbare (oder plebiszitären) Demokratie: Macht verbleibt auch faktisch beim Volk, politische Entscheidungen bedürfen der Zustimmung durch ein Plebiszit
mittelbare (oder repräsentativen) Demokratie: Entscheidungsgewalt liegt in Händen gewählter Volksvertreter (Repräsentanten); das Volk übt die Herrschaft im Staat nur mittelbar, über Abgeordnete, aus
parlamentarische und die präsidiale Demokratie
parlamentarische Demokratie: größte Macht liegt beim Parlament, d.h., dass ohne eine Mehrheit im Parlament keine weiterreichenden politischen Entscheidungen getroffen werden können; die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig
präsidiale Demokratie: Regierungschef, der meist zugleich Staatspräsident ist und in der Regel vom Volk gewählt wird, verfügt über z. T. sehr weit reichende Machtbefugnisse; in bestimmten Kernbereichen ist aber auch der Regierungschef in einer Präsidialdemokratie, die durch scharfe Trennung von Exekutive und Legislative gekennzeichnet ist, auf die Unterstützung des Parlaments angewiesen, bzw. muss sich dessen Entscheidungen beugen
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