Die parlamentarische Regierung der Republik am Ende
Die große Koalition:
Die Wahlergebnisse der Reichstagswahl vom 20. Mai 1928, welche die Splitter- bzw. Interessenparteien (Wirtschaftspartei, Landvolkpartei, Bauernpartei) begünstigten und die bürgerliche Mitte von Zentrum und DDP entkräfteten, führten zur Bildung der „Großen Koalition“, die sich aus Zentrum, DVP, BVP, SPD und DDP zusammensetzte. Denkbar, dass ein so großes Bündnis von Parteien mit verschiedenen Programmen wenig stabil und belastbar war.
Der Ruhreisenstreit: 1928 kam es zum „Ruhreisenstreit“ in der Metallindustrie zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die eine Lohnerhöhung forderten. Da sowohl die Arbeitgeber (DVP), welche eine verhandlungslose Kündigung aller Mitarbeiter verlangten, als auch die Gewerkschaften (SPD)Interessenpartner in der großen Koalition besaßen wurde der Streit auch in die politische Ebene gehoben. Letzte Instanz in Tarifauseinandersetzung war zu dieser Zeit der Staat, welcher bis 1932 keine Einigung erzielen konnte.
Standpunkt der Tarifparteien: Für die Gewerkschaften gehörten der Acht-Stunden-Tag, Tarifrecht und Arbeitslosenversicherung zu der Verfassung Deutschland, die unangetastet bleiben sollten. Die „Zentralarbeitsgemeinschaft“ von 1918 zwischen Unternehmen und Gewerkschaften entpuppte sich als „Zweckbündnis [..], das die Sozialisierung verhindern sollte.“ Die Industrieverbände verfolgten den Sozialabbau Deutschlands. Ein Aufschwung für Wirtschaft und Haushalt war für sie mit der Entmachtung der Gewerkschaften verbunden, deren Vorraussetzung der Untergang der Großen Koalition war.
Das Ende der parlamentarischen Demokratie:
Die Große Koalition zerbrach an der Debatte über die Sanierung der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenunterstützung. Die Regierung konnte die Massenarbeitslosigkeit nur noch durch Anleihen finanzieren. Die einzelnen kompromisslosen Parteien konnten immer noch keine Einigung zum paritätischen Prozentsatz der Arbeitslosenversicherung erzielen, sodass der Reichkanzler Hermann Müller zwangsläufig zurücktreten musste. Am 27. März 1930 endete die „letzte vom Parlament getragene Regierung“. Was die Große Koalition bis dahin zusammen gehalten hatte, war das gemeinsame Interesse an den laufenden Reparationsverhandlungen (seit 1929) die zum Young-Plan führten. Nachdem am 12.03.1930 die Young-Gesetze von der Regierung akzeptiert wurden, löste sich das Motiv für den Weitererhalt der Koalition –zumindest für die Konservativen- auf.