Deutschland - Ablauf von Bundestagswahlen

Schlagwörter:
Bundestag, Wahl des Bundestages, Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Wahlrecht, Sitzverteilung, Überhangmandate, Landtag, Referat, Hausaufgabe, Deutschland - Ablauf von Bundestagswahlen
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Referat

Die Bundestagswahlen

Als Bundestag bezeichnet man das Parlament eines Bundesstaates oder Staatenbundes. In der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik Deutschlands ist der Bundestag das einzige Vertretungsorgan des deutschen Volkes, er repräsentiert es bei der Ausübung der obersten Staatsgewalten.

Personalisierte Verhältniswahl heißt:

  1. Mehrheitswahl (Personenwahl) und
  2. Verhältniswahl (Listenwahl)


Wahlrecht:
Wähler muss zwei Stimmen abgeben.

  1. Stimme ist für die Mehrheitswahl, d.h. in 328 Wahlkreisen werden 328 Wahlkreiskanditaten nach den Grundzügen der Mehrheitswahl gewählt. Diese 328 gewählten ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein.
  2. Stimme ist für die Verhältniswahl, d.h. die fehlenden 328 werden durch Landeslisten, je nach Anzahl der errungenen Stimmen in den Bundestag (als Abgeordnete) geschickt.


5%-Klausel:
In den Bundestag ziehen nur solche Parteien ein, die ein Stimmenanteil von 5% und mehr an Zweitstimmen errungen haben. Ausnahme: eine Partei hat in drei Wahlkreisen ihren Kandidaten durchgebracht.


Der praktische Ablauf der Wahl:
Die Einzelheiten des Ablaufs der Wahl sind in der Bundeswahlordnung geregelt .Die Durchführung ist den Gemeinden übertragen. Die Gemeinde führt die Wahlberechtigten ihres Gemeindebezirks in ein Wählerverzeichnis. Jeder/Jede Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung, durch die ihm oder ihr mitgeteilt wird, wann und in welchem Wahllokal er seine Stimme abgeben darf. Man muss nicht in einem Wahllokal wählen, sondern kann sich auch für eine Briefwahl entscheiden. Jeder der wählen geht muss seinen Personalausweis und seine Wahlbenachrichtigung mitbringen. In den Wahllokalen wird dann die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses geprüft, dann werden der Stimmzettel und ein Umschlag ausgehändigt. Der /die Wahlberechtigten gehen daraufhin in eine Wahlkabine, geben dort ihre zwei Stimmen ab, stecken den Stimmzettel in den Umschlag und werfen diesen in die Wahlurne. In Deutschland besteht keine Wahlpflicht.


Sitzverteilung:
Alle 328 Sieger der Mehrheitswahl ziehen in den Bundestag. Damit ist eine Hälfte der 656 Sitze durch Direktmandate vergeben, die andere Hälfte wird so verteilt: Die zur Verfügung stehenden Sitze im Bundestag der jeweiligen Partei minus der Direktmandate der selben Partei. Die übrigen Plätze werden mit den Kandidaten der jeweiligen Landesliste gefüllt.


Überhangmandate:
Der Bundestag hat mehr als 656 Abgeordnete, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten aufgrund der 1.Stimme in das Parlament bringt, als ihr aufgrund des Zweitstimmenanteils zusteht.


Zusammenfassung und Ergänzungen:
Für die Wahl zum Bundestag und zum Landtag gilt ein Wahlsystem, das als "Personalisierte Verhältniswahl" bezeichnet wird; es entspricht im Ergebnis der Verhältniswahl, auch wenn es Elemente der Mehrheitswahl enthält. Bei der Bundestagswahl hat der Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er einen Kandidaten einer Partei im Wahlkreis nach dem Prinzip der Mehrheitswahl, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Die Sitze werden entsprechend dem Anteil an den Zweitstimmen verteilt. Ausschlaggebend ist also die Zweitstimme. Die Listen werden für alle 16 Bundesländer getrennt ausgestellt (Landeslisten).

Der Wähler kann mit der Erststimme für den Wahlkreiskandidaten einer Partei und mit der Zweitstimme für die Liste einer anderen Partei stimmen. Er kann damit einen populären Kandidaten zum Einzug in den Bundestag verhelfen, auch wenn er eine andere Partei bevorzugt. Häufiger wird diese Aufteilung der Stimmen von solchen Wählern genutzt, die einer Koalition zur Macht verhelfen wollen. Wähler einer großen Partei stimmen für den Direktkandidaten "ihrer" Partei und für die Liste des kleineren Koalitionspartners, damit dieser nicht an der 5%-Hürde Scheitert. Überhangmandate entstehen, wenn für eine Partei in einem Bundesland mehr Kandidaten in den Bundestag gewählt werden, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen in diesem Land zusteht. Solche Überhangmandate fallen typischerweise dann an, wenn eine Partei bei den Zweitstimmen im Bundesland zwischen 35% und 45% liegt, dort aber fast alle Direktmandate gewonnen hat.

Bei der Verteilung der Sitze werden nur Parteien berücksichtigt, die mehr als 5% der Stimmen oder mindestens 3 Direktmandate erlangt haben.

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