Bundestag - der deutsche Bundestag (Begriffserläuterungen und allgemeine Aufgaben)

Schlagwörter:
Allgemeine, freie, geheime und unmittelbare Wahlen, Aufgaben des Bundestages, Parlamentarische Opposition, Fraktion, Präsidium, Plenum, Überhangmandate, Ältestenrat, Referat, Hausaufgabe, Bundestag - der deutsche Bundestag (Begriffserläuterungen und allgemeine Aufgaben)
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Referat

Der deutsche Bundestag – Begriffserläuterungen und allgemeine Aufgaben


Bundestag:

  • oberstes Bundesorgan Deutschlands;
  • aus allgemeinen, freien, geheimen und unmittelbaren Wahlen hervorgegangenes Parlament (gewählte Volksvertretung)
  • Abgeordnete für 4 Jahre


Allgemeine, freie, geheime und unmittelbare Wahlen:

  • Staatsbürger ab bestimmtem Alter, ohne Druck, alle Stimmen zählen gleich viel, Wahlkabine, ..., keine Wahlmänner etc.


Aufgaben des Bundestages:

  • Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts
  • Wählt und kontrolliert den Bundeskanzler ( vom Bundespräsidenten vorgeschlagen)
  • Gesetzgebung (Hauptaufgabe)
  • Teilnahme an politischer Willensbildung
  • Repräsentation der Bevölkerung


Parlamentarische Opposition:

  • Gesamtheit der an der Regierung nicht beteiligten und mit der Regierungspolitik nicht einverstandenen Parteien und Gruppen im Parlament


Fraktion:

  • organisatorische Gliederung im Parlament, in der alle Abgeordneten einer Partei oder befreundeter Parteien zusammengeschlossen sind (es herrscht Fraktionszwang , Mindeststärke einer Fraktion muss mindestens 5% des Bundestages ausmachen)


Präsidium:

  • gebildet aus dem Präsidenten und seinen stellvertretenden Präsidenten
  • gewählt für die Dauer einer Wahlperiode
  • Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen, werden behandelt
  • Mitwirkung beim Abschluss wichtiger Verträge
  • Beratung über Fragen der Öffentlichkeitsarbeit


Plenum:

  • Gesamtheit aller Abgeordneten
  • öffentliche Verhandlungen in Sitzungen, Möglichkeit, Öffentlichkeit auszuschließen
  • Leitung durch Bundestagspräsidenten bzw. dessen Stellvertreter


Überhangmandate:

  • bei Entsendung von mehr Abgeordneten in den Bundestag als Betrag des prozentualen Anteils


Ältestenrat:

  • zentrales Lenkungssystem des Bundestages
  • bestehend aus dem Präsidenten, 5 Stellvertretern und 23 Mitgliedern (erfahrene Parlamentarier)
  • Festlegung der Sitzungswochen
  • Verteilung von Vorsitzen der Ausschüsse 

 

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