Politische Ordnung im Hochmittelalter
Schlagwörter:
Herrschaftsausübung, Staatssystem, System des Lehnswesens, Lehen, Referat, Hausaufgabe, Politische Ordnung im Hochmittelalter
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Referat
Politische Ordnung und Herrschaftsausübung im Hochmittelalter
- Definition Hochmittelalter
- Das Staatssystem
- System des Lehnswesens
- Begriffsklärung
- Wie bekam man ein Lehen?
- Wer bekam ein Lehen? - Arten von Lehnsformen
- Auswirkungen des Lehnswesens
- Quellen
Definition Hochmittelalter
- Hochmittelalter in der Mediävistik von 11. Jh. Bis Mitte 13. Jh.
- im wissenschaftlichen Sinne ausschließlich West- und Mitteleuropa
- trifft auf benachbarten byzantinischen oder islamischen Bereich und außereuropäische Geschichte nicht oder nur sehr begrenzt zu
Staatssystem
- Staat des frühen und Hochmittelalters als Personenverbandsstaat bezeichnet
- Herrschaft gründet auf gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherren und Vasallen
- König höchster Souverän seines Landes, Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber
- keine Beamten, um Reich zu reagieren
- brauchten Unterstützung von adligen Großbesitzern vor Ort (Herzöge, Grafen, Bischöfe, Äbte)
- diese sahen sich nicht als Beauftragte des Königs -> König musste versuchen sie an sich zu binden und Einfluss zu gewinnen
System des Lehnswesens
Begriffsklärung
- Lehen: von höherem Herrn verliehenes Land und dazugehörige Rechte, aber auch Amt
- Lehnsherr: Vergab das Lehen, hatte Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen (Lehnsmänner)
- Vasall: freier Herr, begibt sich durch Erhalten des Lehens freiwillig als Gefolgsmann in Dienst eines anderen Herren
Wie bekam man ein Lehen?
- Land konnte auf 2 Weisen besessen werden: ererbtes Eigengut oder Lehen
- Belehnung ging in bestimmter Zeremonie vor sich:
Lehnsherr übergab Vasallen symbolisch Lehen durch Ähre oder Zweig
Vasall gelobte Treue durch Treueeid (Fidelitas)
Vasall legte gefaltete Hände zum Zeichen der Hingabe in die des Lehnsherren
Treueeid lautete: „Deine Feinde sind meine Feinde, deine Freunde sind meine Freunde, ich will dir allzeit treu, hold und gegenwärtig sein.“ - Lehnsherr und Vasall durch Treueeid miteinander verbunden, Lehnsherr verspricht Schutz und Schirm, Vasall Rat und Hilfe
- Rechtsgrund des Lehnswesen bildeten Dienst und Treue sowohl vom Lehnsherren als auch vom Vasall
- z.B. Lehnsherr durfte Lehnsempfänger nicht schlagen, demütigen, sich an sicher Frau/Tochter vergreifen
- Beide hatten Recht bei Treuebruch Vertrag zu kündigen
- nach Tod des Vasallen oder grober Treueverletzung fiel Lehen eigentlich an Herren zurück
- Rücknahme des Landes immer schwerer durchzusetzen, Lehen immer häufiger von Generation zu Generation vererbt
-> Einfluss der Lehnsherren schwand, aus geliehenem Land wurde schließlich erblicher Besitz (Leihezwang), Eigentümer blieben trotzdem Lehnsherren
Wer bekam ein Lehen?
- Lehenfähig anfangs nur waffenfähige Ritterbürtige (Freie) im Vollbesitz ihrer Ehre, später auch unfreie Ministerialen
- König verlieh Ländereien an Herzöge, Grafen, Bischöfe und Äbte (Kronvasallen) und stand ihnen mit Rat und Hilfe, Schutz und Treue zur Seite
- Kronvasallen leisteten König Hof-, Amts- und Kriegsdienste und Treue
- Konnten Königsgüter, Ämter und Eigenbesitz an kleinere Vasallen (Untervasallen) weiterverleihen
- -> Vasall konnte von Arbeit und Abgaben seiner zum Lehen gehörenden Bauern leben und sich ganz Diensten seines Herren widmen
- Untervasallen schwuren nur unmittelbaren Lehnsherr Treueeid, nicht König
- Leisteten Kronvasallen Treue, Amts- und Kriegsdienste
- Unterste Stufe: Leibeigene Bauern und Knechte, erhielten von Untervasallen Land, Schutz und Treue, leisteten dafür Frondienste, Naturalabgaben und Treue
Arten von Lehnsformen
- Ausbildung unterschiedlicher Lehnsformen je nach regionaler Tradition und Lehnsherrschaft (Weltlich/kirchlich)
- Bsp.: Afterlehen: Lehensnehmer vergibt seinerseits (Teile seines) Lehen an Dritte
Erblehen: Erben des Lehensnehmers treten automatisch in dessen Rechte und Pflichten ein
Falllehen:Lehen erlischt beim Todesfall des Lehensnehmers
Freistift: Lehen kann in Jahresfrist gekündigt werden
Kunkellehen: Lehensnehmerin ist Frau (auch Weiberlehen)
Mannslehen: Lehensnehmer ist ausschließlich Mann
Stiftslehen: Lehnsherr war Kloster (auch Klosterlehen)
Auswirkungen
- Adel brauchte ständig militärische Macht, bisher eingesetzte freie Bauern durch häufigen Kriegsdienst allmählich ruiniert (unbebaute Äcker während Krieg)
-> Schwächere gaben Freiheit auf und unterstellten sich Grundherren - wer sich behaupten konnte wurde mit Lehen ausgestattet, stieg auf in niederen Adel als Ministerialer
- Lehnsverträge bekamen verfassungsrechtliche Bedeutung da Lehnsgut staatliches Vermögen war und Dienste zum Teil für Staat lebenswichtige Leistungen darstellten
- So entstand Personenverbandstaat mit vielfältigen Bindungen mit König an Spitze
- Heerwesen und Verwaltung fast nur noch über Abschluss von Lehnsverträgen realisiert werden
- Gleichzeitig beruhte Staat nicht primär auf Herrschaft über Gebiet sondern über Verband von Personen
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