Politische Ordnung im Hochmittelalter

Schlagwörter:
Herrschaftsausübung, Staatssystem, System des Lehnswesens, Lehen, Referat, Hausaufgabe, Politische Ordnung im Hochmittelalter
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Referat

Politische Ordnung und Herrschaftsausübung im Hochmittelalter

  1. Definition Hochmittelalter
  2. Das Staatssystem
  3. System des Lehnswesens 
    - Begriffsklärung 
    - Wie bekam man ein Lehen?
    - Wer bekam ein Lehen?
  4. Arten von Lehnsformen
  5. Auswirkungen des Lehnswesens
  6. Quellen

Definition Hochmittelalter

  • Hochmittelalter in der Mediävistik von 11. Jh. Bis Mitte 13. Jh.
  • im wissenschaftlichen Sinne ausschließlich West- und Mitteleuropa
  • trifft auf benachbarten byzantinischen oder islamischen Bereich und außereuropäische Geschichte nicht oder nur sehr begrenzt zu

Staatssystem

  • Staat des frühen und Hochmittelalters als Personenverbandsstaat bezeichnet
  • Herrschaft gründet auf gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherren und Vasallen
  • König höchster Souverän seines Landes, Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber
  • keine Beamten, um Reich zu reagieren
  • brauchten Unterstützung von adligen Großbesitzern vor Ort (Herzöge, Grafen, Bischöfe, Äbte)
  • diese sahen sich nicht als Beauftragte des Königs -> König musste versuchen sie an sich zu binden und Einfluss zu gewinnen

System des Lehnswesens

Begriffsklärung

  • Lehen: von höherem Herrn verliehenes Land und dazugehörige Rechte, aber auch Amt
  • Lehnsherr: Vergab das Lehen, hatte Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen (Lehnsmänner)
  • Vasall: freier Herr, begibt sich durch Erhalten des Lehens freiwillig als Gefolgsmann in Dienst eines anderen Herren

Wie bekam man ein Lehen?

 

  • Land konnte auf 2 Weisen besessen werden: ererbtes Eigengut oder Lehen
  • Belehnung ging in bestimmter Zeremonie vor sich:
    Lehnsherr übergab Vasallen symbolisch Lehen durch Ähre oder Zweig
    Vasall gelobte Treue durch Treueeid (Fidelitas)
    Vasall legte gefaltete Hände zum Zeichen der Hingabe in die des Lehnsherren
    Treueeid lautete: „Deine Feinde sind meine Feinde, deine Freunde sind meine Freunde, ich will dir allzeit treu, hold und gegenwärtig sein.“
  • Lehnsherr und Vasall durch Treueeid miteinander verbunden, Lehnsherr verspricht Schutz und Schirm, Vasall Rat und Hilfe
  • Rechtsgrund des Lehnswesen bildeten Dienst und Treue sowohl vom Lehnsherren als auch vom Vasall
  • z.B. Lehnsherr durfte Lehnsempfänger nicht schlagen, demütigen, sich an sicher Frau/Tochter vergreifen
  • Beide hatten Recht bei Treuebruch Vertrag zu kündigen
  • nach Tod des Vasallen oder grober Treueverletzung fiel Lehen eigentlich an Herren zurück
  • Rücknahme des Landes immer schwerer durchzusetzen, Lehen immer häufiger von Generation zu Generation vererbt 
    -> Einfluss der Lehnsherren schwand, aus geliehenem Land wurde schließlich erblicher Besitz (Leihezwang), Eigentümer blieben trotzdem Lehnsherren

Wer bekam ein Lehen?

 

  • Lehenfähig anfangs nur waffenfähige Ritterbürtige (Freie) im Vollbesitz ihrer Ehre, später auch unfreie Ministerialen
  • König verlieh Ländereien an Herzöge, Grafen, Bischöfe und Äbte (Kronvasallen) und stand ihnen mit Rat und Hilfe, Schutz und Treue zur Seite
  • Kronvasallen leisteten König Hof-, Amts- und Kriegsdienste und Treue
  • Konnten Königsgüter, Ämter und Eigenbesitz an kleinere Vasallen (Untervasallen) weiterverleihen
  • -> Vasall konnte von Arbeit und Abgaben seiner zum Lehen gehörenden Bauern leben und sich ganz Diensten seines Herren widmen
  • Untervasallen schwuren nur unmittelbaren Lehnsherr Treueeid, nicht König
  • Leisteten Kronvasallen Treue, Amts- und Kriegsdienste
  • Unterste Stufe: Leibeigene Bauern und Knechte, erhielten von Untervasallen Land, Schutz und Treue, leisteten dafür Frondienste, Naturalabgaben und Treue


Arten von Lehnsformen

 

  • Ausbildung unterschiedlicher Lehnsformen je nach regionaler Tradition und Lehnsherrschaft (Weltlich/kirchlich)
  • Bsp.: Afterlehen: Lehensnehmer vergibt seinerseits (Teile seines) Lehen an Dritte
    Erblehen: Erben des Lehensnehmers treten automatisch in dessen Rechte und Pflichten ein
    Falllehen:Lehen erlischt beim Todesfall des Lehensnehmers
    Freistift: Lehen kann in Jahresfrist gekündigt werden
    Kunkellehen: Lehensnehmerin ist Frau (auch Weiberlehen)
    Mannslehen: Lehensnehmer ist ausschließlich Mann
    Stiftslehen: Lehnsherr war Kloster (auch Klosterlehen)

Auswirkungen

  • Adel brauchte ständig militärische Macht, bisher eingesetzte freie Bauern durch häufigen Kriegsdienst allmählich ruiniert (unbebaute Äcker während Krieg)
    -> Schwächere gaben Freiheit auf und unterstellten sich Grundherren
  • wer sich behaupten konnte wurde mit Lehen ausgestattet, stieg auf in niederen Adel als Ministerialer
  • Lehnsverträge bekamen verfassungsrechtliche Bedeutung da Lehnsgut staatliches Vermögen war und Dienste zum Teil für Staat lebenswichtige Leistungen darstellten
  • So entstand Personenverbandstaat mit vielfältigen Bindungen mit König an Spitze
  • Heerwesen und Verwaltung fast nur noch über Abschluss von Lehnsverträgen realisiert werden
  • Gleichzeitig beruhte Staat nicht primär auf Herrschaft über Gebiet sondern über Verband von Personen

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