Eintragung in Handelsregister - Kleingewerbetreibende - Vor- und Nachteile

Schlagwörter:
Handelsgewerbe, Gewerbebegriff, kaufmännischer Geschäftsbetrieb, Referat, Hausaufgabe, Eintragung in Handelsregister - Kleingewerbetreibende - Vor- und Nachteile
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Referat

Vor- und Nachteile der Eintragung eines Gewerbetreibenden in das Handelsregister
 
Mit der Eintragung in das Handelsregister ist der Gewerbetreibende nach §2 HGB Kannkaufmann.
 
Vorteile:
 
-          höherer gesetzlicher Zins (§352 HGB)
-          erweitertes Zurückbehaltungsrecht (§§369 ff. HGB)
 
Nachteile:
 
-          Formfreiheit bei Bürgschaft, Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis (§350 HGB), d.h. z.B. Bürgschaften können auch mündlich übernommen werden – nach dem BGB wäre dies nicht möglich
-          Untersuchungs- und Rügepflicht (§377 HGB), bei Kauf von Ware muss die Lieferung unverzüglich auf Mängel untersucht werden
-          Registerrechtliche Haftung (§15 HGB)
-          Rechnungslegungspflichten §§ 238 ff. HGB
 

Die Nachteile überwiegen sehr. Daher ist die Eintragung in das Handelsregister für Kleingewerbetreibende nicht zu empfehlen.

Silvio B. Arndt

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