Natürliche Gesetze Menschenrechte & Bürgerrechte

Schlagwörter:
Naturrechte, Bürgerrechte, Staat, Gesetzgebung, Grundgesetz, Referat, Hausaufgabe, Natürliche Gesetze Menschenrechte & Bürgerrechte
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Referat

Natürliche Gesetze + Natur-/Bürgerrechte

natürliche Gesetze

- Die Besiegung des Naturzustandes des Menschen -

In seinem natürlichen Zustand ist der Menschen vollkommen frei innerhalb der Naturgesetze.
Diese natürlichen Gesetze sind für alle (gleichermaßen) verbindlich. Dabei gilt Folgendes:

  1. Der Mensch darf Besitz, Gesundheit und Freiheit anderer nicht beschädigen. Dies ist auf die Gleichheit aller zurückzuführen.
  2. Niemand kann dazu gezwungen werden sich einer politischen Gewalt zu unterwerfen, da alle frei, unabhängig und gleich sind. Die Menschen müssen freiwillig (also aus freiem und eigenen Willen) zusammenkommen und sich zusammenschließen, um so eine funktionierende Gemeinschaft bilden zu können. Ziel dabei ist es behaglich, sicher und friedlich miteinander zusammenleben.
  3. In dem politischen Körper hat Mehrheit das Recht.
  4. Das erste Gesetz einer Gesellschaft hat die Begründung der legislativen Gewalt (→ höchste Gewalt) zu sein. Dies soll der Erhaltung der Gesellschaft dienen.
  5. Da es in der Natur des Menschen liegt, nach Macht zu greifen, muss die Person, die die Macht hat Gesetze zu geben, sie nicht vollstrecken. Dies soll den Machthabenden daran hindern, dass er die Gesetze nach seinem Wollen auslegt und sie somit für den eigenen Vorteil anwendet und es zu einer Willkürherrschaft führt.
  6. Die legislative Gewalt ist zudem unter mehreren Menschen aufzuteilen. Diese Menschen sollen dann in Versammlung mit anderen Gesetze beschließen.
  7. Zudem hat das Volk eine Art Widerstandsrecht: für den Fall, dass der Gesetzesgeber dem Volk das Eigentum nehmen oder zerstören will, darf das Volk im Kriegszustand ihm gegenüber treten. Sie sind jeglichem Gehorsam entbunden. Weitergehend fällt die Macht an das Volk zurück bis eine neue Legislative errichtet wurde. Diese Regelung soll dem Schutz und der Sicherheit aller dienen.

Menschenrechte – Bürgerrechte

- Der Unterschied -

Menschenrechte

Die Menschenrechte stehen jedem Menschen von Geburt an zu. Dies gilt unabhängig von seiner Stellung im Staat, der Gesellschaft, seiner Familie, seines Berufs, seiner Religion und seiner Kultur. Merkmale wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische oder sonstige weltanschauliche Vorstellungen, nationale oder soziale Herkunft beeinflussen Menschenrechte nicht. Sie gelten also uneingeschränkt (und ohne Bedingungen) für jedermann.

Wichtig zu beachten ist hierbei zudem die Menschenwürde. Diese ist im (deutschen) Grundgesetz an erster Stelle verankert (Art. 1 I GG). Sie ist unantastbar und somit durch nichts und niemanden einschränkbar. Eine Abwägung mit anderen (Grund)Rechten ist nicht möglich. Die Menschenwürde ist die unbedingte Anerkennung des Einzelnen als eines Trägers gleicher Freiheit, deren Gebrauch unabhängig von anderen Menschen erlaubt sein muss.

(1) Der Mensch ist frei mit Rechten geboren.

(2) Die Regierung bewahrt Menschenrechte (Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Bedrückung).

(6) Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, unabhängig von Stellung, Fähigkeiten, Würde…

(10) Niemand soll für seine Anschauung (auch religiöser Art) belangt werden, außer es stört öffentliche Ordnung.

(11) Es gilt die mündliche Meinungsfreiheit.

(17) Eigentum ist unverletzlich und heilig. Es darf nur bei Entschädigung genommen werden.

Bürgerrechte

Bürgerrechte sind Rechte die einem Zugehörigen eines Staates oder einer Stadt etc. zustehen. So stehen beispielsweise einem Staatsangehörigen Teilnahmerechte am Staatsleben durch aktives und passives Wahlrecht und Bekleidung öffentlicher Ämter zu.

Weitergehend hat ein Bürger (in Deutschland) das Recht, dass der Staat die Grundrechte anerkennt, durchsetzt und beachtet. Hierbei sind die Grundrechte vor allem als Schutz des Bürgers vor der Willkür des Staates gedacht. Sie sollen also die Achtung der Staatsangehörigen und Dritter durch den Staat gewähren.

Bürgerrechte sind meist mit der Pflicht des Gemeinwesens verbunden.

(4) Die Bürger dürfen an Schaffung der Gesetze mitwirken.

(9) Jeder ist unschuldig, bis er schuldig erklärt wurde

(13) Ausgaben für Verwaltung und öffentliche Gewalt sind durch Steuer ausgeglichen. Steuer sind anhand des Vermögens zu bemessen.

(14) Das Volk darf öffentliche Abgaben prüfen (Notwendigkeit, Gebrauch, Teilbeträge, Anlagen, Dauer…)

(15) Das Volk darf Rechenschaft jedes Staatsbeamten verlangen.

(11) Es gilt Meinungsfreiheit in Wort, Schrift und Druck. Der Missbrauch dieser Freiheit wird bestraft.

Menschenrechte / Bürgerrechte

Es dürfen nur Handlungen verboten werden, die Gesellschaft schädigen (3)

Im Gesetz muss Fall und Form festgelegt sein, sonst keine Verhaftung. Willkürakte werden bestraft; Widerstand gegen Verhaftung ist strafbar (7)

Gesetz muss vor Straftat veröffentlicht worden sein; sonst keine Bestrafung (8)

Die Sicherung der Menschen- und Bürgerrechte ist durch öffentliche Gewalt zu gewähren → soll allen Vorteil bringen (12)

Man braucht Gewährleistung des Rechts und Gewaltenteilung für Verfassung (16)

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