Menschenrechte - lässt sich die Einhaltung von Menschenrechten durchsetzen?

Schlagwörter:
Freiheitsrechte, Justizielle Menschenrechte, Soziale Menschenrechte, Referat, Hausaufgabe, Menschenrechte - lässt sich die Einhaltung von Menschenrechten durchsetzen?
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Hausarbeit

Themenbereich: Menschenrechte

Problemstellung:
Menschenrechte - lässt sich ihre Einhaltung durchsetzen?

 

Menschenrechte bezeichnen ein Konzept, das im Jahre 1948 von den Vereinten Nationen aufgestellt wurde, nach dem allen Menschen universelle Rechte zustehen. Dieses Konzept ist sehr ausführlich; es umfasst 30 Artikel. Die Menschenrechte werden unterschieden in Freiheitsrechten, justiziellen sowie sozialen Menschenrechten. Beispielhaft dafür stehen:

  • Freiheitsrechte:
    • Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person
    • Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre
    • Meinungsfreiheit
    • Informationsfreiheit
    • Berufsfreiheit
  • Justizielle Menschenrechte:
    • Wirksamer Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
    • Anspruch auf rechtliches Gehör
    • Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz
  • Soziale Menschenrechte:
    • Recht auf Selbstbestimmung
    • Gleichberechtigung von Mann und Frau
    • Recht auf Arbeit
    • Schutz von Familien und Kindern
    • Recht auf Bildung


Diese allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, zusammen mit dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ und dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ von 1966, ergibt die „Universal Declaration of Human Rights“ oder die „Internationale Menschenrechtscharta“, welche als Grundlage sämtlicher universeller Menschenrechtsnormierungen gelten soll.

„Die Menschenrechte sind unantastbar, d.h. kein Mensch und auch keine Regierung darf einem Menschen diese Rechte absprechen. Sie sollen die Würde des Menschen schützen.“ (vgl. W. Mattes u.a., „Team - Arbeitsbuch für den Politikunterricht“, S. 215).

Aus der Definition der Menschenrechte lässt sich schließen, dass eine Menschrechtsverletzung nur von Staaten (bzw. Organen der Staaten wie Militär oder Polizei) gegenüber einer einzelnen oder mehreren Personen erfolgen kann. Doch wer kontrolliert die Einhaltung der Menschenrechte und wie wird die Einhaltung dieser durchgesetzt?

Der UN-Sicherheitsrat und der internationale Gerichtshof sind die Kontroll-instrumente der internationalen Staatengemeinschaft. Jedoch sind beklagte Staaten nicht unbedingt an Ihre Urteile gebunden. So geschieht es immer wieder, dass nach mehreren Resolutionen der UNO und diplomatischen Lösungsversuchen, die Führungsstaaten der Welt (wie USA, Russland, EU-Staaten) Urteile der Kontrollorgane militärisch durchzusetzen versuchen. Nach Angaben der Organisation „amnesty international“, der weltweit größten Menschenrechtsorganisation, werden die Menschenrechte immer wieder und überall auf der Welt verletzt bzw. nicht eingehalten. Täglich gibt es Meldungen über Menschenrechtsverletzungen irgendwo auf der Welt. Diese Fälle beschränken sich nicht nur auf die so genannten Entwick-lungsländer oder auf die derzeitigen Krisenherde, wie Afghanistan oder Irak, sondern sie geschehen überall auf der Welt und auch durch renommierte Staaten.

Laut den Berichten dieser Organisation, werden gerade bei den Versuchen, die Menschenrechtverletzungen im Auftrag der UNO zu beseitigen, neue Verletzungen vorgenommen. Eine Einhaltung von Menschenrechten ist durch freiwillige Selbstverpflichtung möglich, ein Versuch, diese Freiwilligkeit von außen her zu erzwingen, ist meist zum Scheitern verurteilt. In den meisten Staaten dieser Welt werden die Menschenrechte fast immer eingehalten. Verfehlungen sind meistens die Taten einzelner Personen, die aber eine Ausnahme darstellen. So muss man meines Erachtens die Fälle von Folterung in irakischen Gefängnissen durch amerikanische Soldaten oder aber auch die Totenschändung durch deutsche Soldaten in Afghanistan sehen.

Diese Taten müssen verfolgt und geahndet werden, sie stellen jedoch Handlungen einzelner Personen unter starkem emotionalem Druck dar. In einem Rechtsstaat werden solche Fälle von „innen“ heraus selbst gelöst.

Anders sind organisierte Verletzungen der Menschenrechte zu sehen.

Wenn per Gesetz, Erlass oder anderen Anweisungen der Schutz von Minderheiten aufgehoben wird und planmäßig gegen diese vorgegangen wird, so ist ein Eingreifen von „Außen“ nötig. Dabei sind Diplomatie und wirtschaftliche Sanktionen die besten „Argumente“. Da es aber auch in der internationalen Staatengemeinschaft eine unterschiedliche Interessenlage gibt, werden diese Sanktionen oft zu lasch gehandhabt und bringen nicht den notwendigen Erfolg.

Wenn jeder Mensch seinen Teil dazu beiträgt, dass Menschenrechte konsequent eingehalten werden, dann werden wir bald auf einer friedlicheren Welt leben.


Calden, 14. Januar 2007


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