Europa - Institutionen der Europäischen Union
Referat
EU-Institutionen
Der Europäische Rat
- ER wurde 1974 eingerichtet.
- Sitz in Brüssel
- Es kommen alle Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zusammen, dazu kommen noch alle Außenminister und ein Mitglied der EU-Kommission.
- ER tagt mind. zweimal jährlich.
- Der ER ist das wichtigste Gremium der EU, auch wenn es nicht zu seinem Entscheidungsorgan gehört; d.h. der ER berät nur.
- Der Rat beschäftigt sich mit den Problemen, über die sich die Minister nicht einigen konnten und stimmt darüber ab (Bsp.: Vertrag von Lissabon).
- Außerdem legt er die Leitlinien der EU-Politik fest.
Der Präsident des europäischen Rates
- Präsident ist der belgische Premierminister Herman von Rompuy.
- Er ist der erste Präsident des europäischen Rates.
- Die Amtszeit dauert 2 Jahre und er kann einmal wiedergewählt werden.
- Während der Amtszeit darf er kein nationales Amt ausführen.
- Das Gehalt liegt bei 270.000€.
- Aufgaben:
- Er bereitet die EU-Gipfel vor und leitet diese.
- Er erstattet dem Europäischen Parlament Bericht über die Arbeit des Rates.
Europäische Rechnungshof
- wurde 1977 in Luxemburg eingerichtet
- überprüft alle Einnahmen und Ausgaben der EU-Organe
- alle EU-Organe sind verpflichtet, seine Informationen herauszugeben, die der ER für seine Prüfungen braucht
- außerdem überprüft er die einwandfrei Ausführung des Haushaltsplans der EU, dazu gehören die Einnahmen und Ausgaben
- Die Ergebnisse werden in einem Jahresbericht veröffentlicht und dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat übermittelt
- Dem Rechnungshof gehören 27 Mitglieder an (von jedem Mietgliedsstaat einer)
- Sie werden vom Rat angehört und haben eine Amtszeit von 6 Jahren
Europäische Gerichtshof
- Sitz in Luxemburg
- Er gewährleistet in jedem EU-Land das gleiche Recht
- Außerdem gewährleistet er, dass die EU-Mitgliedstaaten und die Organe sich an die Rechtsvorschriften halten
- Es gibt 27 Richter und Richterinnen und 8 Generalanwälte
- In Deutschland kann man den EG mit dem Bundesgerichten vergleichen (z.B. mit dem Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht)
- Bei Rechtsstreitigkeiten kann der EG von Bürgerinnen und Bürgern angerufen werden
- Der EG entscheidet in seinen Urteilen nach den Grundlagen des EU-Vertrags
Europäische Zentralbank
- EZ bestimmt die Währungspolitik der Euro-Staaten
- Seit dem 1. Juni 1998 gibt es die EZ
- Sitz in Frankfurt
- Die EZB ist – nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank – unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen.
- Die Mitglieder der EZ werden von den Staats -und Regierungschefs für 8 Jahre ernannt.
- Sie können nur einmal berufen werden.
- Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherung der Preisstabilität. Danach hat die EZB ihre Entscheidungen über Geldumlauf und Zinssätze auszurichten.
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