Europäische Union - die Organe der EU

Schlagwörter:
Europäischer Rat, Ministerrat, Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialausschuss, Referat, Hausaufgabe, Europäische Union - die Organe der EU
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Referat

Organe der EU

Die einzelnen Mitgliedländer der Europäischen Union (=EU) haben einige ihrer Hoheitsrechte an die EU zur Verwaltung abgegeben. Diese Hoheitsrechte werden dann von Institutionen der EU verwaltet.


Europäischer Rat
Der Europäische Rat besteht aus Staats- und Regierungschefs und Außenministern der jeweiligen Länder, aus dem Präsidenten der Europäischen Kommission und aus einem Kommissionsmitglied.

Der Europäische Rat ist das höchste Gremium und tagt 4x im Jahr, kann jedoch in besonderen Fällen außerplanmäßig zusammentreffen. Diese Veranstaltung hat einen großen finanziellen Aufwand zur Folge und es sind immer ca. 2000 Journalisten und 12.000 Polizisten vor Ort. Den Vorsitz hat zurzeit Deutschland, also Angela Merkel, jedoch wechselt dieser Posten halbjährlich nach einem Rotationsprinzip (dieses berücksichtigt die Größe des Landes und Bevölkerungsgröße.


Rat der Europäischen Union ugs. Ministerrat
„Der Rat der Europäischen Union setzt sich aus den Vertretern der nationalen Regierungen auf Ministerebene zusammen.“

Je nach den behandelnden Sachthemen kommen die Fachminister der Mitgliedsländer zusammen. Der Rat wird von so genannten Coreper (Vertreter) und vom Generalsekreteriat zusammen. Für den Rat gibt es 3 verschiedene Abstimmungsverfahren: er kann Einstimmig, mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Wie abgestimmt wird, wird in den Verträgen festgelegt. Wird jedoch nichts angegeben, wird mit einfacher Mehrheit beschlossen.


Europäisches Parlament
Die 626 Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle 5 Jahre von den Bürgern der Mitgliedstaaten direkt gewählt. Das Parlament hat allgemein 3 Rechte:

  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung
  • Haushalts- und Kontrollrechte
  • Im Falle Misstrauensvotum gegen die Kommission


Europäische Kommission
Die Europäische Kommission besteht aus 20 Mitgliedern. Aus jedem Mitgliedsland kommt jedoch mindestens 1 Kommissar. Da das Europäische Parlament der Kommission vor ihrer Ernennung zustimmen muss ist die Amtszeit an die des Parlaments gekoppelt. Die Europäische Kommission wird als Hüterin der Verträge bezeichnet. Sie wacht darüber, dass Organe und Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht einhalten und richtig anwenden.


Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof ist als einziges Organ dazu in der Lage, andere Organe oder Mitgliedstaaten anzuklagen. Der Europäische Gerichtshof arbeitet so direkt mit der Europäischen Kommission zusammen. Der Gerichtshof kann einen Mitgliedsstaat erst nach einer Vorverhandlung verklagt werden. Dann wird der Sachverhalt geprüft, also ob ein Mitgliedstaat / Organ gegen einen EU-Vertrag verstoßen hat.


Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof wurde im Jahre 1975 errichtet und arbeitet als unabhängiges Kontrollorgan. Er prüft die Einnahmen und Ausgaben der Institutionen. Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Jedes Mitgliedsland schlägt einen Vertreter vor, der dann nach einer Prüfung 6 Jahre im Amt ist. Zurzeit ist es Hedda von Wedel. Wedel war vor ihrer Zeit im Europäischen Rechnungshof am Bundesrechnungshof in Bonn Präsidentin.


Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen
Beide Versammlungen bestehen aus jeweils 222 Mitgliedern. Beide Räte sind nur zur Beratung. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss muss in Wirtschafts- oder Sozialfragen vom Europäischen Rat und von der Europäischen Region angehört werden. Besondere Gebiete des Ausschusses der Regionen sind:

  • Struktur- und Regionalpolitik
  • Kulturförderung
  • Berufsbildung 

 

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