Bundespräsident - das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland
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Bedeutung und Aufgaben des Bundespräsidenten, Amtsperiode, Bundesversammlung, Gesetzgebungsnotstand, Referat, Hausaufgabe, Bundespräsident - das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland
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Referat
Der Bundespräsident in Deutschland - Bedeutung, Amtsperiode und Aufgaben
Bedeutung:
- Staatsoberhaupt der BRD
- Stellung außerhalb der Bundesregierung und der Parteien (neutral)
Amtsperiode:
- 5 Jahre
- Widerwahl 1 mal möglich
Wahl:
- Wählbar ist jeder Deutscher mit Wahlrecht zum Bundestag, mindestens 40 Jahre alt
Deutschlands Bundespräsidenten:
Nummer |
Bundespräsident |
Wahlperiode |
Partei |
1 |
Theodor Heus |
1949 - 1959 |
FDP |
2 |
Heinrich Lübke |
1959 - 1969 |
CDU |
3 |
Gustav Heinemann |
1969 - 1974 |
SPD |
4 |
Walter Scheel |
1974 - 1979 |
FDP |
5 |
Karl Carstens |
1979 - 1984 |
CDU |
6 |
Richard von Wizsäcker |
1984 - 1994 |
CDU |
7 |
Roman Herzog |
1994 - 1999 |
CDU |
8 |
Johannes Rau |
1999 - 2004 |
SPD |
9 |
Horst Köhler |
seit 2004 |
CDU |
- Bundespräsident wird in der Bundesversammlung gewählt
- Bundesversammlung:
- Bundestag 598 Mitglieder
- Länderparlamente 598 Mitglieder
Die Aufgaben des Bundespräsidenten:
- Repräsentiert die Bundesrepublik nach innen und außen
- Vertritt den Bund völkerrechtlich
- beglaubigt diplomatische Vertreter
- Unterzeichnung und Prüfung von Gesetzen, fertigt aus und verkündet Bundesgesetze
- Schlägt den Bundestag den Bundeskanzler vor, ernennt und entlässt den Bundeskanzler und Bundesminister
- Ernennt und entlässt die Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Berufsunteroffiziere
- Möglichkeit zur Auflösung des Bundestages bei dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder einer gescheiterten Vertrauensfrage
- Dies geschah bisher dreimal:
1972: Gustav Heinemann
1983: Karl Carstens
2005: Horst Köhler
- Dies geschah bisher dreimal:
- Erklärt den Gesetzgebungsnotstand
- Kann Verurteilte begnadigen, kann aber keine Amnestie aussprechen
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