Aktien - Wertpapiere, die den Anteil an einer Gesellschaft verbriefen

Schlagwörter:
Aktienarten, Nennwertaktien, Stückaktien, Inhaberaktien, Namensaktien, Aktionärsrechte, Dividende, Bezugsrecht, Das magische Dreieck der Vermögensanlage, Referat, Hausaufgabe, Aktien - Wertpapiere, die den Anteil an einer Gesellschaft verbriefen
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Referat

Aktienarten:

  • Deutsche AG kann nicht Nennwert-und Stückaktien rausgeben


Nennwertaktien:

  • Nennwert ist rechnerische Größe, die die Höhe des Anteils am Grundkapital darstellt
  • Nennwert lautet auf 5 EUR oder vielfaches davon
  • Nennwert mal Anzahl der Aktien = Grundkapital


Stückaktien:

  • Stückaktie repräsentiert bestimmten Anteil am Grundkapital, wird aber nicht in einem Geldbetrag ausgedrückt


Inhaberaktien:

  • Inhaberaktien laufen auf keinen bestimmten Namen sondern auf den Inhaber
  • Eigentumswechsel ist möglich


Namensaktien:

  • Lauten auf Namen einer Person
  • Eigentümer wird in Aktienbuch eingetragen, damit dem Unternehmen die Aktionäre bekannt ist
  • vinkulierte Namensaktie = Aktien, deren Übertragung auf neuen Aktionär die Zustimmung der Gesellschaft efordert


Stammaktien:

  • Stammaktien sind der Normaltyp der Aktie und gibt dem Besitzer Rechte


Vorzugsaktien:

  • Vorzugsaktien sind mit Vorrechten ausgestattet hinsichtlich des Gewinns oder Liquiditätserlös im Konkursfall
  • Vorzugsaktien können mit und ohne Stimmrecht emittiert werden (ohne = Regelfall)


Aktionärsrechte

Anspruch auf Dividende:

  • Dividende ist vom Gewinn abhängig
  • Anteil eines Aktionärs am Gewinn richtet sich nach Anteil am Geselschaftskapital


Bezugsrecht:

  • Zweck = bei Kapitalerhöhung bestehende Stimmrechtsverhältnisse zu wahren und mögliche Vermögensnachteile der Altaktionäre auszugleichen
  • Bezugsrecht = Recht bei Kapitalerhöhung neue (junge) Aktien zu beziehen
  • Pro Altaktie 1 Bezugsrecht
  • 2. Aufgabe des Bezugrechts = Schutz vor Vermögensverlusten
  • Erklärung dazu: Bei Ausgabe junger Aktien mit niedrigerem Kurs als die Notierung der alten Aktien bildet sich nach der Kapitalerhöhung ein Mittelkurs,der unter dem Kurs der alten Aktien und über dem Emissionspreis der neuen Aktien liegt.


Anspruch auf Zusatz-oder Berichtigungsaktien:

  • Auch Gratisaktien genannt
  • Solche Gratisaktien werden von einer AG an ihre Aktionäre ausgegeben, wenn sie eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel durchführt


Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

  • Aufgabe der Hauptversammlung: Beschlussfassung über Verwendung Bilanzgewinn, Kapitalerhöhung, Satzungsänderungen und Entlastung des Vorstands


Das magische Dreieck der Vermögensanlage

  • Ideale Vermögensanlage: hohe Zinssätze, attraktive Gewinnausschüttungen und Kapitalzuwächse bei einer hohen Sicherheit
  • Sicherheit = Hängt von Risiken ab, denen eine Kapitalanlage unterworfen ist wie Bonität des Schuldners, Kursrisiko, politische Stabilität des Anlagelandes und Währungsrisiko
  • Liquidität = hängt davon ab wie schnell eine Betrag, der in einem bestimmten Wert investiert wurde, realisiert, also wieder in Bankguthaben oder Bargeld umgewandelt werden kann
  • Rentabilität = bestimmt sich aus dem Ertrag der Wertpapieranlage wie Zins-, Dividendenzahlungen und sonstige Ausschüttungen sowie Wertsteigerungen (Kursveränderungen) 

 

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