Verbraucherschutz - der Verbraucherschutz und seine gesetzlichen Grundlagen

Schlagwörter:
geschichtliche Grundlagen, die Geschichte des Verbraucherschutzes, Verbraucherorganisationen für den Gesundheitsschutz, Normen, Maße, Gewichte und Produktsicherheit, Referat, Hausaufgabe, Verbraucherschutz - der Verbraucherschutz und seine gesetzlichen Grundlagen
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Referat

Der Verbraucherschutz und seine gesetzlichen Grundlagen


Warum Verbraucherschutz?

Die geschichtlichen Grundlagen:
Nach der Theorie der freien Marktwirtschaft ist die Stellung der Verbraucher so stark, dass es keiner Verbraucherorganisationen bedarf. Ständig stimmen sie mit ihrem Verhalten am Markt über Produktionsmenge und -struktur ab. Doch diese Theorie stimmt heute nicht mehr. Heute gibt es in allen entwickelten Nationen Verbrauchervertretungen, denn anstelle vollständiger Konkurrenz stehen einer Vielzahl von Verbrauchern in der Regel nur ein oder wenige Anbieter gegenüber. Die Marktübersicht der Verbraucher und ihr Einfluss sind daher, verglichen mit dem der Anbieter, gering.

Diese Erfahrungen machten die Verbraucher schon in der Phase der Industrialisierung im 19. Jahrhundert. So bildeten sich parallel mit der Entstehung der Gewerkschaften die ersten Selbsthilfeeinrichtungen. Beide Einrichtungen wurden zwar im Nationalsozialismus aufgelöst, konnten aber nach Kriegsende wieder neu gegründet werden. Die 1949 gegründete Verbrauchervertretung war schon der Vorläufer der heutigen "Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände" (AgV). Da die Interessenorganisationen von Industrie, Handel und Handwerk im laufe der Zeit immer mehr Macht gewannen, faste man 1953 die Verbraucherverbände zu einer Organisation zusammen, nämlich zu der "Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände" (AgV). Sie hat ihren Sitz in Bonn und ist heute die Dachorganisation der Verbrauchereinrichtungen in der BRD.

Im nachfolgenden möchte ich nun anhand von 4 ausgewählten Beispielen einige Organisationen vorstellen, die sich mit bestimmen Fachgebieten des Verbraucherschutzes befassen:

Der gesundheitliche Verbraucherschutz, der vor allem in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums liegt, ist so ein Hauptfachgebiet. Die Verbraucherverbände müssen immer zu Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums angehört werden, um die Interessen der Verbraucher darzulegen. Des Weiteren setzen sich die Verbraucherorganisationen dafür ein, dass die in Deutschland im Lebensmittelbereich erreichten Standards gegen Änderungswünsche der EU-Behörden und der Ernährungswirtschaft gesichert werden.

Ich möchte nun einige wichtige Verbraucherorganisationen für den Gesundheitsschutz vorstellen:


Bundesebene:

  • BGVV:
    • Seine Aufgaben sind: Gesundheits- und Verbraucherschutz bei Lebensmitteln und Auswertungen von Chemikalien.
  • BAM:
    • Zulassung von Medikamenten und Beobachtung von Nebenwirkungen

Länderebene:
Auf Länderebene gibt es je nach Bundesland Organisationen, die z.B. pharmazeutische Produktionsbetriebe kontrollieren. Berlin z.B. hat einen eigenen Senator, in einigen anderen Ländern ist das Aufgabe der Polizei.

Gemeindeebene:

  • Gesundheitsämter
    • Sie werden von Amtsärzten geleitet. Zu ihren Aufgaben gehört die Durchführung von Pflichtimpfungen, Beratungen und Schulgesundheitspflege.


Das 2. Fachgebiet für den Verbraucherschutz, das ich heute ansprechen will, geht um Normen, Maße, Gewichte und Produktsicherheit. Die Zuständigkeit für das Mess- und Eichwesen sowie für Produktionssicherheit liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft. Für den Arbeitsschutz und den Schutz der privaten Verbraucher vor gefährlichen Geräten ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verantwortlich. Das Deutsche Institut für Normung, kurz DIN, sorgt dafür, dass konkurrierende Hersteller untereinander die so genannten DIN-Normen einhalten. Dadurch wird der Verbraucher von selbst definierten und somit unbekannten Normen geschützt. Erfüllen Produkte z.B. eine DIN-Norm, kann der Verbraucher somit sicher sein, dass die Sicherheitsbestimmungen und die äußeren Maße eingehalten wurden. Ein weiteres Sicherheitskennzeichen, das für den Verbraucher wichtig sein kann, ist das GS -Zeichen. Ein Produkt bekommt es, wenn es bei bestimmungsmäßiger Verwendung die Prüfung in einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle besteht.

Das CE-Zeichen hat eine ähnliche Aussage, ist aber für den Verbraucher unwichtig. Eine Entscheidungshilfe für den Verbraucher bei der Wahl eines Produktes nach den Kriterien Sicherheit und Qualität bietet die Stiftung Warentest, die unabhängig Produkt vergleicht. Zum Schluss dieses Punktes möchte ich noch eine bekannte Organisation ansprechen, die sich auch mit Normen auseinandersetzt, nämlich dem TÜV. Er überprüft regelmäßig, ob z.B. Kraftfahrzeuge oder Aufzüge die Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Solche Vereine waren früher nur regional tätig, heute aber arbeiten sie weltweit.

Das 3. von mir ausgesuchte Fachgebiet heißt Werbung. In der BRD gibt es keine staatliche Einrichtung, die die Einhaltung der Werbevorschriften kontrolliert. Es gibt jedoch eine gut entwickelte Rechtsprechung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und eine Einrichtung, an die man sich wenden kann, wenn es um Verstöße gegen einschlägige Vorschriften geht, nämlich den Verbraucherschutzverein (VSV). Er ist die bekannteste und vielleicht auch die wichtigste Organisation in der Verbraucherberatung. Nach seiner Satzung verfolgt der Verbraucherschutzverein den Zweck, [Zitat] "unter Ausschluss eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen und zu fördern". Dies geschieht durch Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) sowie durch Rechtsberatung.

So ist der Verbraucherschutzverein berechtigt, in Fällen von irreführender Werbung, die den Verbraucher benachteiligen, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. (Verbraucherschutzvereine haben dafür eine Klagebefugnis.) In diesem Zusammenhang leitet er Wettbewerbsverfahren ein; Ich habe da einige Beispiele gesammelt:

  • täuschender Werbung (falscher Preis)
  • belästigender Telefonwerbung
  • in Fällen von psychologischem Kaufzwang
  • anreißerischer Straßenwerbung (durch Buch- und Zeitschriftenverlage)
  • verbotene Mitgliedswerbung
  • unzulässige Gewinnspiele, bei denen die Teilnahme am Preisausschreiben mit einer Warenbestellung gekoppelt wird
  • Zusendung unbestellter Waren

Ein weiteres Aufgabenfeld stellt sich dem Verbraucherschutzverein bei der Bekämpfung des Geschäfts mit unzulässigen Werbemethoden (besonders bei älteren Verbraucher). In solchen Fällen setzt sich der Verbraucherschutzverein bei der betreffenden Firma dafür ein, dass der der auf unlautere Weise zustande gekommene Vertrag rückgängig gemacht wird. Außerdem verlangt er von der Firma (zunächst außergerichtlich), in Zukunft solche Werbemethoden zu unterlassen. Dabei muss das Unterlassungsversprechen der Firma mit einer Vertragsstrafe gesichert sein, wenn das Versprechen gebrochen wird.

Stimmt die Firma nicht ein, leitet der Verbraucherschutzverein gemäß § 13 Abs.1a UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) Unterlassungsklage ein. Seit 1977 hat er auch eine Klagebefugnis gegen Firmen, die gegen das Gesetz ihre AGBs schreiben. ABER: Er darf in den ganzen Sachen nur anklagen, nicht aber in konkreten Fällen den Verbraucher im Gerichtsverfahren vertreten.

Um dann wieder zurückzukommen auf die Hauptgebiete des Verbraucherschutzes: Ein weiteres Gebiet ist die Preisbildung und ihre Kontrolle. Grundsätzlich bleibt in der BRD die Preisbildung dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage überlassen. Eine Preisaufsicht oder gar -festsetzung gibt es nicht. Genehmigungspflichtig sind allerdings Monopolpreise, bei denen man mehr oder weniger gezwungen wird sie zu bezahlen, wie z.B.

  • Müllabfuhr
  • Wasser
  • Abwasser.

Bei den Produkten, deren Preis sich frei am Markt bildet, ist es Aufgabe der Verbraucher, die Angebote zu vergleichen und darauf zu achten, dass sie nicht benachteiligt werden. Ermöglicht wird dies auch durch Verpflichtung der Anbieter, ihre Preise für Güter und Dienstleistungen leicht erkennbar anzugeben. Rechtsgrundlage hierfür ist die Preisangabenverordnung.

 

Zusammenfassung: Verbraucherschutz und seine gesetzlichen Grundlagen

Grundlagen:
Schon während des 19. Jahrhunderts gewannen Industrie, Handel und Handwerk soviel Einfluss in das Marktgeschehen, so dass die Verbraucher Interessenvertretungen gründeten. 1953 faste man diese Organisationen zu der heutigen " Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände " (AgV) zusammen. Sie hat ihren Sitz in Bonn und ist heute die Dachorganisation der Verbrauchereinrichtungen in der BRD.

Einige Fachgebiete, mit denen sich der Verbraucherschutz befasst:

  • Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
    • Die Verantwortung liegt beim Gesundheitsministerium. Die Verbraucherverbände müssen zu Gesetzesvorhaben angehört werden, um die Interessen der Verbraucher darzulegen.
      Einige Verbraucherorganisationen für den Gesundheitsschutz und ihre Aufgaben:
      • Bundesebene:
        • Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BGVV): Gesundheits- und Verbraucherschutz bei Lebensmitteln und Auswertungen von Chemikalien.
        • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Zulassung von Medikamenten und Beobachtung von Nebenwirkungen
      • Länderebene:
        • Auf Länderebene gibt es je nach Bundesland Organisationen, die z.B. pharmazeutische Produktionsbetriebe kontrollieren. Berlin z.B. hat einen eigenen Senator, in einigen anderen Ländern ist das Aufgabe der Polizei.
      • Gemeindeebene:
        • Gesundheitsämter: Sie werden von Amtsärzten geleitet. Zu ihren Aufgaben gehört die Durchführung von Pflichtimpfungen, Beratungen und Schulgesundheitspflege.
  • Normen, Maße, Gewichte und Produktsicherheit:
    • Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
    • Deutsches Institut für Normung (DIN):
      • Sorgt dafür, dass Hersteller untereinander so genannte DIN-Normen einhalten, um Sicherheitsbestimmungen und äußere Maße einzuhalten.
    • Es gibt viele Warenkennzeichen, wie z.B. das GS-Zeichen, das CE-Zeichen, der Blaue Engel, etc., die dem Verbraucher Qualität und Sicherheit garantieren. Überprüfungen von Sicherheitsbestimmungen z.B. an Kraftfahrzeugen erfolgt durch den TÜV.


Werbung:
Es gibt in der BRD zwar keine staatliche Einrichtung, die Werbevorschriften kontrolliert, es gibt aber eine gut entwickelte Rechtsprechung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und eine Einrichtung, der Verbraucherschutzverein , an dem man sich wenden kann, wenn es um Verstöße geht.


Verbraucherschutzverein:
Er bekämpft Verstöße gegen das UWG und das AGB-Gesetz. So ist der Verbraucherschutzverein berechtigt, in Fällen von irreführender Werbung, die den Verbraucher benachteiligen, Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

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