Europäische Union - die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU

Schlagwörter:
Europa, Außenpolitik, GASP, WEU, Handlungsinstrumentarium, Funktionsweise, Sicherheits- und Verteidigungsperspektive, Sicherheitspolitische Abläufe, Referat, Hausaufgabe, Europäische Union - die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU
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Referat

Europa: Referat zur gemeinsamen Außenpolitik

Referat zur "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU"


Zeitablauf:

  • GASP:
    • Gründung: seit 1970 arbeiten die Außenminister auf EU- Ebene zusammen EPZ (der „Europäischen Politischen Zusammenarbeit“)
    • seit 1992 existiert GASP offiziell (Maastrichter Vertrag)
    • seit 1997 Reform bzw. Verstärkung der GASP (Amsterdamer Vertrag)
  • WEU:
    • gegründet: 1945 in Paris
    • Nachfolger des 1948 entstanden Brüsseler Pakts („West-Union“), des Verteidigungsbündnisses von GB, Fr., und den Benelux - Staaten
    • WEU 1984 Reform; seither Zentrum der sicherheitspolitischen Aussprache und Zusammenarbeit der Mitglieder.
    • WEU ist auch ein „Vorläufer“ der GASP
    • WEU ist für Ausarbeitung und Durchführung von Entscheidungen und Aktionen, die verteidigungspolitische Bezüge haben, zuständig.


Zusammensetzung:

  • alle Akteure des außenpolitischen Handelns der Staaten sind in GASP eingebunden; (Staats- und Regierungschefs als Europäischer Rat; Außenminister, die politischen Direktoren der Außenminister als Komitee; bis hin zu Experten aus den nationalen Ministerien für Spezialthemen)


Repräsentation der GASP:

  • nach außen wird die EU in Fragen der GASP bisher durch die Präsidentschaft, die alle sechs Monate wechselt vertreten, und durch die „Troika“ vertreten.
  • nach Inkrafttreten des „Amsterdamer Vertrags“ wird der Generalsekretär des Rates die Funktion eines hohen Vertreters für die GASP wahrnehmen und der GASP nach außen „Gesicht und Stimme“ geben.


Positionierung der Union gegenüber den Mitgliedstaaten:

  • Im Maastrichter Vertrag steht: „die Union und ihre Mitgliedstaaten erarbeiten und verwirklichen eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik...“
  • Zielsetzung der GASP: „Stärkung der Union und ihrer Mitgliedstaaten“
  • Im Amsterdamer Vertrag spricht man hingegen von einer „GASP der Union“.
  • Doch stellt sich hier die Frage, ob der EU ein von den Mitgliedstaaten abgekoppelter Wille zuzuordnen ist. Eine andere Frage besteht in der Macht der EU, wenn die Mitgliedstaaten sich in einer Frage von ihr abgewendet haben.


Handlungsinstrumentarium / Funktionsweise:

  • Aus dem Vorgenannten folgt, dass in der GASP jeder Staat seine eigene Außenpolitik verfolgt.
  • Gemeinsame Strategien werden in Bereichen mit gemeinsamem Interesse, vom Europäischen Rat auf Vorschlag des Rates beschlossen (Grundsätze und Leitlinien). Er bestimmt also ob es sich um eine gemeinsame Angelegenheit handelt. Um das jeweilige Verhalten untereinander abzustimmen und um sich gegenseitig zu informieren besitzt die EU ein eigenes Fernschreibernetz. Mit ihm sind die GASP- Gremien bzw. der Rat der Außenminister und der Europäische Rat als höchstes Gremium verbunden. Ziel: alle Staaten sollen gleich handeln
  • Für die Durchführung der Strategie ist der Rat (der Außenminister) zuständig, der dazu gemeinsame Standpunkte festlegt und gemeinsame Aktionen beschließt (Erklärungen, Memoranda etc.)(qualifizierte Mehrheit). Daraus folgt auch, dass es nicht mehr davon abhängt einen gemeinsamen, durch den Europäischen Rat beschlossenen, Standpunkt zu haben, ob der Rat über eine Frage entscheidet, da der Rat so oder so dafür zuständig ist. Unklar ist nur mit welcher Mehrheit eine gemeinsame Strategie durch den Rat zustande kommt, mehr dazu später. Unterstützung bei der Durchführung bekommt der Rat durch hohen Vertreter der GASP.
  • Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, dass ihre Außenpolitik mit den Beschlüssen übereinstimmt.
  • Gemeinsame Aktionen sind das stärkste Instrument der GASP, da sie genauso wie die Standpunkte für die Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich sind. Anders sieht es bei den gemeinsamen Strategien aus, hier werden ausschließlich die Union und deren Organe in die Pflicht genommen.
  • Die GASP unterscheidet zwischen grundlegenden außenpolitischen Beschlüssen und Maßnahmen zur praktischen Umsetzung dieser Beschlüsse. Bei den grundlegenden Beschlüssen wird Einstimmigkeit vorausgesetzt, anders sieht es mit deren Umsetzung aus. Hier reicht die qualifizierte Mehrheit. Probleme gibt es aber seit dem Einführen einer Blokademöglichkeit.
  • Gibt ein Mitglied des Rates wichtige nationale Gründe an, kann es eine Abstimmung verhindern. Es kann hier lediglich mit qualifizierter Mehrheit die Verweisung der Frage an den Europäischen Rat beschlossen werden („Luxemburger Kompromiss“). Der Europäische Rat mutiert zur Streitschlichtungsinstanz. Aus diesem Grund führt man nun die konstruktive Enthaltung bei einstimmigen Beschlüssen in den Rat ein. Bisher hätte eine Enthaltung eines Mitglieds einen Beschluss verhindert. Mit der konstruktiven Enthaltung, ist das Mitglied nicht verpflichtet den Beschluss durchzuführen, akzeptiert jedoch, dass der Beschluss für die Union binden ist. Diese Staaten sind dann auch nicht verpflichtet die Aktionen mit zu finanzieren (Finanzierung dann über das EG- Budget). Maximal können sich ein Drittel der nach dem EG-Verfahren gewonnen Stimmen enthalten. Interessant wird dies bei Beschlüssen die außerhalb einer gemeinsamen Strategie liegen. Gefahr: Einstufung einer Maßnahme als gemeinsame Maßnahme, um die Einstimmigkeit zu erzwingen.
  • Damit EU-Krisen besser bewältigt werden können, wird im Generalsekretariat des Rates eine „Strategie und Frühwarneinheit“ eingerichtet. Diese setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten der Kommission, des Generalsekretariats, des Rates und der WEU zusammen.


Finanzierung:

  • Die GASP finanziert sich zum einen mit einer Sonderfinanzierung zu direkten Lasten der EU-Mitgliedsstaaten und über den regulären Haushalt. Dabei werden in der Regel alle Ausgaben über den Haushalt finanziert, es sei denn es handelt sich um militärische oder verteidigungspolitische Bezüge oder der Rat beschließt etwas anderes. Kontrolle über die Ausgaben führt das Parlament, das dem Rat als zweite Haushaltsbehörde gegenübersteht.


Ausbau der Sicherheits- und Verteidigungsperspektive:

  • Die GASP wird mit Fortentwicklung der Europäischen Union auch zu einer gemeinsamen Verteidigungspolitik führen (Verteidigungspolitik = militärischer Teil der Sicherheitspolitik). Man versuchte deshalb die Westeuropäische Union (WEU) in die EU zu Integrieren (6 Staaten Entwurf), wurde aber durch Widerstände von mehreren Ländern verhindert. Eine gemeinsame Verteidigung wird also weiterhin ausgeklammert.
  • Die gemeinsame Verteidigung kann nur dann in die GASP Richtlinien aufgenommen werden, wenn der Europäische Rat dies beschließt und eine entsprechende Empfehlung an die Mitgliedstaaten richtet.
  • Deshalb hat die EU kein eigenes Militär. Sie muss deshalb auf die WEU zurückgreifen (ansonsten aber unabhängig von der EU). Für einen Einsatz der WEU reicht ein einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates in Verbindung mit einer Ratifikation durch die Mitgliedstaaten. Die EU stellt dann ein „Ersuchen“ an die WEU, es besteht jedoch kein Weisungsrecht. Mitgliedstaaten der EU die nicht in der WEU sind (Dänemark, Irland, Finnland, Schweden und Österreich), sind dann im vollen Umfang in der WEU integriert. Sie nehmen dann auch an WEU internen Beschlüssen und Planungen teil.
  • Der EU sind dennoch enge Grenzen gezogen, so muss z.B. jeder Beschluss voll kompatibel mit der im Rahmen der NATO festgelegten Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein. Dies muss sein, da die WEU über keine oder nur unzureichende militärische Mittel verfügt. Die WEU muss deshalb im Rahmen des CJTF - Konzepts der NATO (Combined Joined Task Forces) auf Mittel der NATO zurückgreifen.
  • Künftig soll die WEU unter selbständiger Kontrolle Einsetze mit Mitteln der NATO durchführen können, zurzeit ist dies aber nur ein Traum.
  • um eine dauerhafte Friedensordnung für ganz Europa zu haben ist GASP wichtig (zur Unterstützung der neuen Demokratien in Mittel-, Ost- und Südeuropa).
  • EU tritt auch bei OSZE und UNO als politische Einheit auf, sie muss deshalb auch bereit sein Probleme und Krisen in anderen Teilen der Welt zu lösen.


Die Schwächen der GASP:
Das Fehlen einer präzisen Definition gemeinsamer Interessen, den auf Einstimmigkeit beruhenden Mechanismus der Entscheidungsfindung, das schwerfällige Finanzierungsverfahren, die mangelhafte Vertretung der EU nach außen; sowie den Mangel an politischen Willen, verbunden mit Disharmonie zu nationalen Interessen.


Sicherheitspolitische Abläufe:
Generell dauern die sicherheitspolitischen Abläufe zu lange. Die GASP hat zwar ein umfängliches außenpolitisches Programm, dennoch gibt es viele Probleme, da man sich immer auf den Minimalkonsenz einigt. 

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