Schlagwörter: Herrschaft über Grund, Boden und Bauern, Fronhofsystem, Freiheitsunterschied, Dorfgenossenschaften, Referat, Hausaufgabe, Grundherrschaft im Mittelalter Themengleiche Dokumente anzeigen
Die Grundherrschaft (=Herrschaft über Grund, Boden und Bauern)
Entstehung:
Bis 9. Jhrd: alle Bauern frei aber zum Kriegsdienst verpflichtet
Nach Kriegen gegen die Normannen, Awaren und die Ungern kein Geld mehr um ihre Ausrüstung zu bezahlen
Bauern hatten keine Kriegspflicht mehr, dafür mussten sie Abgaben an den Grundherren entrichten um den Schutz von ihm zu erhalten => Bauern = hörige Grundholde, die Abhängig von Grundherren waren
Grundherren waren Könige, Kirche und Adel
Der Grundherr führte Gericht über die hörigen Bauern
Durch die Eroberung Galliens war viel Land verfügbar, welches verschenkt, verliehen oder als Königsland verwendet wurde
Söhne höriger Eltern mussten sich auch an einen Landherren wenden um Land zu bekommen, da die Eltern nichts besaßen
Das Fronhofsystem:
Mittelpunkt der Fronhöfe war der herrschaftliche Domänenbetrieb mit dem zugehörigen Umland (Salland)
umgeben von den abhängigen Hufenbauern, die aber selbstständig wirtschaften
Salland wurde von Hufenbauern und Gesinde bearbeitet, die Frondienste (Hand- und Spanndienste) leisteten
Hufenbauern + Gesinde = „familia“ (waren dem Grundherren hörig)
=> dieses System nennt sich Villikationssystem (villici = Herr der Höfe)
Durch Entstehung von Märkten und der Geldwirtschaft (12.Jhrd) verlor die Villikation an Bedeutung und viele lösten sich auf
Freiheitsunterschied:
freie Hörige: hatten eigenes Land, haben dies aber mit in die Grundherrschaft eingebracht um Schutz zu erhalten von dem Grundherren; war grund- und gerichtsherrlich abhängig, blieb aber persönlich frei
unfreie Hörige: Leibeigene des Herren; konnten verkauft werden samt Hof
Halbfreien: ehemalige Hörige von den Herren frei gelassen
Nachdem es keine freien Kriegsbauern mehr gab wurden die kriegführenden Ritter zur Herrenschicht
=> Bauern wurden die Unterschicht der Standespyramide, im Gegensatz zum frühen Mittelalter
Dorfgenossenschaften:
12.-14. Jhrd: nach der Entstehung von Städten konnten die Bauern ihre Erzeugnisse verkaufen oder selbst in die Stadt auswandern
durch die Einführung der Dreifelderwirtschaft musste der Boden neu aufgeteilt werden und die Bauern mussten ihre Arbeit miteinander abstimmen
durch diese Neustrukturierung entstanden aus den Ansammlungen der Höfe Dorfgenossenschaften
Diese Dorfgenossenschaften mussten sich um die Probleme der Bauern kümmern
Rangordnung in den Dörfern:
Vollbauern = Oberschicht
Tagelöhner und Dienstboten keine Mitglieder der Dorfgenossenschaften
Bauermeister von den Vollbauern gewählt, welcher niedere Ämter besetzte
Der Bauermeister bekam immer mehr Rechte zugesprochen z.B. Ämter besetzen
Allerdings war die Rechtssprechung der Dörfer verschieden
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