Datenschutz
Datenschutzbeauftragter, Erklärung von Montreux, Freiheit, Staat, personenbezogene Daten, Referat, Hausaufgabe, Datenschutz
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datenschutz-referat
Referat
DATENSCHUTZ
- der Mensch ist zur Freiheit geboren + soll auch frei sein
- so ist moderner Rechtsstaat durch Freiheitsrechte d. Einzelnen gekennzeichnet
- deshalb muss jede Obrigkeit die Privatsphäre des Einzelnen respektieren
- jeder soll möglichst frei handeln können > dazu gehört, dass er dabei nicht amtlich beobachtet + bewertet wird
Definition:
- ist Lehre von der Begrenzung der staatlichen Neugier
- steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen, will den gläsernen Menschen verhindern, muss Handeln überschaubar machen (Transparenzgesetz)
- damit wird Freiheit abgesichert + gewährleistet
- alle Maßnahmen zur Sicherung gespeicherter personenbezogener Daten vor Missbrauch bei der Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe
- wirksamer Datenschutz muss dem Interessenausgleich zwischen Recht auf Information (Art. 5 GG) + Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG), aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Jeder hat das Recht zu wissen, wer was wann über ihn weiß. So viel Freiheit wie möglich und so viel Bindung wie nötig.) abgeleitet wird, dienen
- nach der sächsischen Verfassung + nach Grundgesetz muss eine Behörde, die für ihr legitimes Handeln geeignete, erforderliche und zumutbare Informationen über Menschen sammeln will, sich auf eine gesetzliche (in einem öffentlichen Verfahren demokratisch legitimierte) Grundlage stützen können
- auf Bundesebene Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) > regelt Datenschutz für Bundesbehörden + alle Wirtschaftsunternehmen
- Landesdatenschutzgesetze in Landes- und Kommunalbehörden
Datenschutzbeauftragter (Andreas Schurig):
- wird vom Parlament auf sechs Jahre gewählt
- dem Landtag angegliedert, hat ca. 18 Mitarbeiter (Juristen, Informatiker, Verwaltungsfachleute)
- wie ein Richter unabhängig + dem Gesetz untergeordnet
- Aufgabe: - Beratung + Kontrolle aller öffentlichen Stellen im Freistaat
- also: sorgt dafür, dass diese nur auf gesetzlicher Grundlage Infos über Menschen sammeln, verarbeiten + übermitteln
- Überwachung der "informationellen Gewaltenteilung", d.h. die Sicherung der zweckgebundenen Datenbestände vor unerlaubter Übermittlung an andere öffentliche Stellen
- wacht darüber, dass jeder sich in einem freien Land darauf verlassen kann, dass er nicht unrechtmäßig/illegal beobachtet bzw. ausgeforscht wird
- berichtet Parlament alle zwei Jahre über Erfolge + Misserfolge in Tätigkeits-bericht
- informiert die Öffentlichkeit, wenn gravierende Missstände in öffentlicher Verwaltung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgestellt wurden Besonderes Augenmerk richtet der Datenschutzbeauftragte auf die
Rechte der Bürger:
- einige grundlegende Rechte (gelten immer), unabhängig davon, welche Datenschutzgesetze konkret zur Anwendung kommen, stehen Betroffenen zu
- so werden im Datenschutzrecht die Personen genannt, auf die sich Informationen beziehen > personenbezogene Daten
> Recht auf Benachrichtigung über die Datenerhebung
- Betroffener ist bei Erhebung seiner Daten darüber aufzuklären, welche Stelle zu welchem Zweck diese Daten erhebt
- meist zusätzliche Info, ob eine Verpflichtung zur Angabe d. Daten besteht + an welche anderen Stellen die Daten voraussichtlich übermittelt werden
- Hinweis auf Recht auf Auskunft und Berichtigung
- ausgenommen/eingeschränkt: strafrechtliche Ermittlungsverfahren
> Recht auf Auskunft
- Betroffene haben nach allen datenschutzrechtlichen Regelungen Recht darauf, Auskunft darüber zu erhalten, welche Info über sie gespeichert
- zusätzlich Info über Zweck, woher diese stammen, an welche Stellen übermittelt
- Einschränkung bei Datenverarbeitung der Sicherheitsbehörden
> Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung
- wenn gespeicherte Informationen falsch, so besteht Anspruch auf Berichtigung
- Betroffener hat Recht auf Löschung seiner Daten, wenn diese nicht mehr gespeichert werden dürfen (wenn Info nicht mehr erforderlich)
- Sperrung bei nicht vorhandenen Nachweis, ob Info unrichtig/richtig oder wenn Daten nicht mehr erforderlich sind, aber nach bestimmten Rechtsvorschriften (z. B. zum steuerlichen Nachweis) länger gespeichert werden müssen > gekennzeichnet; keine weitere Verwendung
> Anspruch auf Schadensersatz
- bei Schaden muss datenverarbeitende Stelle diesen ersetzen
- Verschulden der verantwortlichen Stelle wird vermutet; d.h. diese muss beweisen, dass sie unschuldig
> Anspruch auf Anrufung der Datenschutzkontrollinstanz
- jede Person, die glaubt, durch die Verarbeitung ihrer Daten in ihren Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an zuständige Kontrollstelle wenden
- muss Beschwerde nachgehen + über Ausgang unterrichten
Prinzipien von 2005 internationale DS-Konferenz „Erklärung von Montreux“
> Anforderungen, die erfüllt werden müssen
Prinzip der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten
Prinzip der Richtigkeit
Prinzip der Zweckgebundenheit
Prinzip der Transparenz
Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen
Prinzip der Nicht-Diskriminierung
Prinzip der Sicherheit
Prinzip der Haftung
Prinzip einer unabhängigen Überwachung
Prinzip des angemessenen Schutzniveaus bei grenzüberschreitendem Datenverkehr
mögliche Quellen für personenbezogene Daten:
Privat:
- Verbrauchsdaten (Lebensmittel, Zeitschriften,…)
> durch Payback-Karten
> Versandhandel
> elektronische Bezahlsysteme (paypal, eCash, …)
> Kredit- oder Scheckkartenzahlungen
- finanzielle Situation (Schufa)
- Krankenkassen
- Videoüberwachung (Straßenbahn, Kaufhäuser, Banken,…)
- Internetidentifizierung (Passport)
- neuer Reisepass (Fingerabdrücke, Irisscan, Gesichtsmaße,…)
Pro / Contra:
- beugt vor: Wirtschaftsspionage
Diskriminierung bei Jobsuche, Kontoeröffnung, Beitritt zu Kranken-versicherungen
falscher Deutung von Informationen
- erschwert: Verbrechensaufklärung
zielgenaue Werbung (!)
Behandlungen in der Medizin weil ungenügender Datenaustausch
Bedeutung:
- Sicherheitsbehörden möchten durch Rasterfahndung + Telekommunikations-überwachung Verbrechensbekämpfung verbessern, Finanzbehörden sind an Banktransaktionen interessiert, um Steuerdelikte aufzudecken, Unternehmen versprechen sich von Mitarbeiterüberwachung höhere Effizienz, Kundenprofile sollen beim Marketing helfen + Auskunfteien die Zahlungsfähigkeit der Kunden sicherstellen
1980 existieren mit den OECD Guidelines on the Protection of Privacy and Transborder Data Flows of Personal Data
Quellen:
www.datenschutz.de
ENCARTA 2002
www.wikipedia.de
www.datenschutz-sachsen.de
Prinzipien von 2005 internationale DS-Konferenz „Erklärung von Montreux“
Prinzip der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten
Prinzip der Richtigkeit
Prinzip der Zweckgebundenheit
Prinzip der Transparenz
Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen
Prinzip der Nicht-Diskriminierung
Prinzip der Sicherheit
Prinzip der Haftung
Prinzip einer unabhängigen Überwachung
Prinzip des angemessenen Schutzniveaus bei grenzüberschreitendem Datenverkehr
Rechte des Bürgers:
> Recht auf Benachrichtigung über die Datenerhebung
> Recht auf Auskunft
> Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung
> Anspruch auf Schadensersatz
> Anspruch auf Anrufung der Datenschutzkontrollinstanz
Quellen für personenbezogene Daten:
- Verbrauchsdaten (Lebensmittel, Zeitschriften,…)
> durch Payback-Karten
> Versandhandel
> elektronische Bezahlsysteme (paypal, eCash, …)
> Kredit- oder Scheckkartenzahlungen
- finanzielle Situation (Schufa)
- Krankenkassen
- Videoüberwachung (Straßenbahn, Kaufhäuser, Banken,…)
- Internetidentifizierung (Passport, Registrierung)
- neuer Reisepass (Fingerabdrücke, Irisscan, Gesichtsmaße,…)
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