Nationalsozialismus - Gleichschaltung im Dritten Reich

Schlagwörter:
Gleichschaltung, totalitäre Machtansprüche, Hitler, Diktatur, Länder, Parteien, Organisationen, Referat, Hausaufgabe, Nationalsozialismus - Gleichschaltung im Dritten Reich
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Referat

Referat Gleichschaltung

Gliederung / Inhalt

  1. Einleitung
  2. Stufen der Gleichschaltung
  3. Fazit

1. Einleitung:

Mein Referat handelt von der Gleichschaltung, die die totalitären Machtansprüche Hitlers festigen sollte. Die Gleichschaltung kann man in drei Bereiche einteilen:

  1. Gleichschaltung von Ländern und Gemeinden
  2. Gleichschaltung der wichtigsten gesellschaftlichen Organisationen (Parteien und Gewerkschaften)
  3. der Gleichschaltung des geistigen und kulturellen Lebens

Die Grundlagen für die Gleichschaltung hat Sören bereits durch das Ermächtigungsgesetz wiedergegeben.

Definition:

Unter Gleichschaltung versteht man die erzwungene Vereinheitlichung des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens. Ziel war die totale Kontrolle jedes einzelnen, durch die Kontrolle der Partei in allen Bereichen.

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2. Stufen der Gleichschaltung

2.1 Gleichschaltung von Ländern und Gemeinden

31.3.1933 erließ Hitler das ,,Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich". Danach konnten die Landesregierungen ohne Zustimmung der Landtage Gesetze erlassen und die Verwaltung neu ordnen, d. h. auch politisch zu säubern.

Am 7.4.1933 erließ Hitler des ,,Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich". Nach diesem Gesetz wurden insgesamt elf Reichsstatthalter eingesetzt außer in Preußen, da dort Hitler diese Funktion ausübte. Die Reichsstatthalter waren ,,für die Beobachtung der vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zuständig. Sie hatten folgende Rechte:

  • den Landtag auflösen
  • den Ministerpräsidenten einzusetzen und zu entlassen
  • Beamte und Richter zu ernennen und abzusetzen

Doch damit war die Ländergleichschaltung noch nicht abgeschlossen. Am 30.1.1934 verkündete Hitler das ,,Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" Es hob die Landtage auf, übertrug die Rechte der Länder auf das Reich, unterstellte die Landesregierungen der Reichsregierung und den Reichsstatthalter dem Reichsinnenminister. Das Reich wurde zum zentral regierten Einheitsstaat. Alle Macht über das Reich ging nun von Hitler in Berlin aus. Die Auflösung des Reichsrats am 14.2.1934 (18) war nun eine logische Folge, obwohl sie eigentlich dem Artikel 2 des Ermächtigungsgesetzes widersprach, nach dem Gesetze nur von der Reichsverfassung abweichen konnten, wenn sie nicht den Reichstag oder den Reichsrat als solche zum Gegenstand hatten.
Damit war die Gleichschaltung der Länder abgeschlossen.

2.2 Gleichschaltung der wichtigsten gesellschaftlichen Organisationen

a) die Parteien

Zuerst und am härtesten gingen die Nazis gegen Kommunisten und Sozialisten vor. Schon kurz nach der Machtergreifung verbot Göring am 2.2.1933 alle Zusammenkünfte und Kundgebungen der Kommunisten in Preußen und ließ Hausdurchsuchungen durchführen nach der ,,Reichstagsbrandverordnung" (28.2.1933) und ihrem Zusatz vom 1.3.1933 erreichte der NS-Terror gegen die Kommunisten seinen Höhepunkt. In den Arbeiterquartieren wurden Massendurchsuchungen durchgeführt und etwa 10.000 Kommunisten verhaftet. Alle kommunistischen Zeitungen wurden verboten (auch das SPD-Blatt ,,Vorwärts") und ihre Einrichtungen beschlagnahmt. Die kommunistischen Kampfgruppen wurden entwaffnet, ,,Terroristen" erschossen oder unschädlich gemacht. Nach den Reichstagswahlen vom 5.3.1933 wurden im Reichstag alle kommunistischen Mandate gestrichen, in den Länderparlamenten geschah dies nach dem ersten Gleichschaltungsgesetz vom 31.3.1933.Damit war die KPD als politische Partei praktisch abgeschafft. Am 18.6.1933 rief die Exil-SPD in Prag zum Sturz Hitlers auf, was als Vorwand dazu diente die SPD am 22.6.1933 zu verbieten.
Nachdem die SPD verboten wurde, resignierten auch die anderen Parteien. Am 26.6.1933 wurden Abgeordnete der BVP, des Zentrums und der DNVP verhaftet. Einen Tag später am 27.6.1933 lösten sich die DVP und die DNVP, die am gleichen Tag ein ,,Freundschaftsabkommen" mit den Nazis schloss, selbst auf. Durch das ,,Freundschaftsabkommen" wurden alle verhafteten DNVP-Mitglieder freigelassen und ihre Abgeordneten als Hospitanten in die NSDAP aufgenommen. Am 14.7.1933 (am selben Tag wurde die Bastille in Paris erstürmt) wurde das ,,Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" verkündet. Es erklärte die NSDAP als einzige Partei

Deutschland. Auf Neubildung von Parteien standen hohe Strafen.

b) die Gewerkschaften

Die Gleichschaltung der Gewerkschaften lief nach dem Muster der nationalsozialistischen Doppelstrategie von ,,Zuckerbrot und Peitsche" ab. Im April 1933 wurde der 1. Mai zum ,,Tag der nationalen Arbeit" erklärt. Zu diesem Zeitpunkt stand der Plan der Nationalsozialisten aber schon fest, die Gewerkschaften aufzulösen schließlich nahmen am 1. Mai sowohl die Freien Gewerkschaften als auch ihre Gegner geschlossen an den Veranstaltungen teil. Doch nach dem berauschenden Fest vom Vortag besetzte die SA Gewerkschaftshäuser, Büros, Banken und Redaktionen der Gewerkschaften und beschlagnahmte deren Vermögen. Als Ersatz für die Gewerkschaften wurde die Deutsche Arbeitsfront (DAF) gegründet. Im November 1933 verlor die DAF schließlich ihre gewerkschaftliche Funktion und übernahm dafür Erziehungs- und Betreuungsaufgaben, was am 27.11.1933 durch die Gründung der KdF (,,Kraft durch Freude") ihren Ausdruck fand. Die KdF betreute den Arbeiter im Alltag bis in die Freizeit hinein.

2.3 Gleichschaltung des geistigen und kulturellen Lebens

a) Gleichschaltung der Schulen und Universitäten

In den Schulen wurden 1933 neue Lehrpläne und Unterrichtsinhalte eingeführt. Es gab bis zu fünf Stunden Sport in der Woche, Geschichte und Deutsch wurden an nationalen, ,,völkischen" Zielsetzungen orientiert und Biologie wurde durch das Fach ,,Rassenkunde" erweitert. Durch das ,,Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7.4.1933 wurden im Schulbereich 22% der Schulräte entlassen, da sich dieses Gesetz gegen Juden und politische Gegner richtete. An den Universitäten wurden aufgrund dieses Gesetzes vom 7.4.1933 bis zum 13.4.1933 prominente Staatsrechtler, Nationalökonomen, Soziologen und Historiker beurlaubt und entlassen. Ebenfalls eine wichtige Rolle an den Universitäten spielte der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB), in dem die Mitgliedschaft ab 1933 praktisch zwingend war.

b) Die Hitlerjugend (HJ)

Die Hitlerjugend wurde 1926 als ,,Bund Deutscher Arbeiterjugend" gegründet. Ab 1939 war die Mitgliedschaft Pflicht. Jungen und Mädchen von 10 bis 14 Jahren waren im ,,Jungvolk" bzw. im ,,Jungmädelbund" organisiert. Die Jungen kamen von 14 bis 18 Jahren in die eigentliche HJ und die Mädchen in den ,,Bund Deutscher Mädel" (BDM). Kurz nach der Machtergreifung werden alle anderen Jugendorganisationen verboten und zwangsweise in die HJ eingegliedert, was ihre Mitgliederzahl auf ca. 5 Mio. ansteigen ließ Wöchentlich musste man an einem ,,Heimatabend" und an einem Sportnachmittag teilnehmen. Außerdem organisierte die HJ Ausflüge, Ferienlager, Sportveranstaltungen und verschiedene Feierstunden

c) Gleichschaltung der Kultur

Die Voraussetzung für die Gleichschaltung von Kultur und Presse ist die Gründung des ,,Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda" (RMVP) am 13.3.1933 unter Leitung von Joseph Goebbels. Die Zwangsmitgliedschaft war jedoch nur durch einen Arienachweis möglich und ermöglichte wie das Berufsbeamtengesetz die ,,Säuberung des Kulturbereichs. Nichtmitglieder erhielten keine Arbeitserlaubnis.

Die Kulturpolitik richtete sich gegen sogenannte ,,entartete" Kunst und ,,jüdische" Kunst, gegen ,,Kulturbolschewismus" und ,,Negerkultur". Ziel war eine Rückbesinnung auf arische Werte wie Heldentum, Tapferkeit, Gehorsam und Opferbereitschaft. Maler mussten z. B. in der Reichskammer der bildenden Künste organisiert sein, da sie sonst Malverbot erhielten.

d) Gleichschaltung der Presse

Ebenso wie Künstler in der Reichskammer der bildenden Künste mussten auch alle Journalisten in der Reichspressekammer bzw. in der Reichsrundfunkkammer Mitglied sein, da man sonst Berufsverbot erhielt. Außerdem musste man politisch angepasst und Arier sein. Vor allem die Kontrolle der Presse war für das Regime sehr wichtig, da Zeitungen und Zeitschriften die wichtigsten Informationsmedien waren und damit hauptsächlich zur Meinungsbildung beitrugen. Durch die Rechstagsbrandverordnung war die linke Presse schon früh ausgeschaltet worden. Weiterhin wurden die Führungsposten des ,,Reichsverbandes der Deutschen Presse" mit NSDAP-Mitgliedern besetzt

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3. Fazit

Die Gleichschaltung diente Hitler dazu alle Gruppen der Gesellschaft auf seine Person auszurichten oder sie unter die Fahne des Nationalsozialismus zu stellen. Die Gleichschaltung war abgeschlossen, als Hitler am 2.8.1934 Reichspräsident wurde, da Hindenburg verstorben war. So schafften es die Nationalsozialisten die Opposition auszuschalten und ein Einparteiensystem zu errichten, wodurch das Parlament bedeutungslos wurde und nur noch ein Vorführinstrument Hitlers war. Der Föderalismus wurde abgeschafft und ein zentral regierter Einheitsstaat aufgebaut. Die Gewerkschaften und Verbände wurden aufgelöst. Die Presse wurde von oben gelenkt und schon in der Schule wurden die Kinder manipuliert. Diese Manipulation war auf dem ganzen vorgeplanten Lebensweg und in allen Lebensbereichen durch Propaganda und Bespitzelung gegeben.

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