Die Abtreibung

Schlagwörter:
Schwanger, Schwangerschaftsabbruch, ethisch, Referat, Hausaufgabe, Die Abtreibung
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument befasst sich mit dem Thema Abtreibung und untersucht, ob es ethisch und rechtlich vertretbar ist, ungeborenes Leben zu beenden. Es gibt zwei Kriterien, unter denen die Abtreibung betrachtet wird: anthropologisch-ethisch und ethisch-christlich. Die Fristenlösung und das Indikationenmodell sind zwei gesetzliche Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch. Das Gesetz ist in Deutschland seit 1993 dahingehend formuliert, dass eine Abtreibung in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft möglich ist, aber vorher eine intensive Pflichtberatung stattfinden muss. Das Dokument argumentiert, dass das menschliche Leben von der Gametenverschmelzung an die Würde und bestimmte Rechte besitzt, die auch durch eine Abtreibung verletzt werden. Die Fristenlösung wird als nicht angemessen betrachtet, da sie keinerlei Differenzierung zwischen medizinischen oder psychologischen Gründen trifft. Das Indikationenmodell bietet vier zugelassene Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch, darunter die medizinische Indikation, die eugenische Indikation, die Vergewaltigungsindikation und die Notlagenindikation. Der Autor des Dokuments argumentiert, dass die medizinische Indikation und die Vergewaltigungsindikation vertretbar sind, aber dass die eugenische Indikation und die Notlagenindikation nicht hinreichend begründet sind. Das Dokument legt auch biblisch-ethische Kriterien dar, die eine Abtreibung verbieten, da sie die Ebenbildlichkeit Gottes und das Gebot „du sollst nicht töten“ verletzen. Das Dokument behauptet, dass Abtreibung aus moralischen und ethischen Gründen grundsätzlich verboten sein sollte und fragt, warum diese kontroversen Praktiken immer noch legal sind.
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Auszug aus Referat
Abtreibung 1.) Ist Abtreibung Tötung ungeborenen Lebens erlaubt? Beurteile: a) unter Zuhilfenahme anthropologisch-ethischer Kriterien b) unter Zuhilfenahme ethisch-christlicher Kriterien 2.) Beurteile - ebenfalls unter Anwendung beider Kriterien - Fristenlösung und Indikationenmodell zu 1: A btreibung ist rechtlich nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Sie heißt ja schließlich auf lateinisch abortus criminalis , was soviel heißt, wie kriminelle Abtreibung. Von rechtlicher Seite her gibt es nun jedoch zwei Lösungsansätze: Zum einen die Fristenlösung, bei der der Gesetzgeber eine bestimmte Monatsfrist bis zur Abtreibung setzt, sowie die Indikationenlösung, bei denen es vier gesetzlich zugelassene Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch gibt. Prinzipiell ist es ja auch logisch, dass man sich durch einen Schwangerschaftsabbruch strafbar macht, da menschliches Leben schon mit der Gametenverschmelzung beginnt (bereits nach 30 Stunden). Also begeht man streng genommen Mord. Rechtlich dürfte es eigentlich egal sein, ob man Mord an 4 Wochen oder 40 Jahre altem Leben begeht, auch bei 4 Wochen altem Leben handelt es sich also um Mord. Nun könnte man dagegen argumentieren, dass das ungeborene Kind noch kein Lebewesen sei. Aber das stimmt so nicht; Leben zeichnet sich durch Zellteilung und Stoffwechsel aus. Und diese beiden entscheidenden Merkmale besitzt es bereits. Es zählt schließlich der Grundsatz: Menschliches Leben wird nicht, sondern ist menschliches Leben von Anfang an. ...
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Autor:
Kategorie:
Biologie
Anzahl Wörter:
1211
Art:
Spezialgebietsausarbeitung
Sprache:
Deutsch
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