Die GmbH

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Die GmbH
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Beschreibung / Inhalt
In dem Auszug handelt es sich um eine Darstellung und Erklärung der Gründung, des Kapitals und der Organe einer GmbH-Gesellschaft. Die Gründung erfolgt in drei Phasen: Vorgründungsgesellschaft, Vorgesellschaft und Entstehung der GmbH. Die Organe sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung trifft wichtige Entscheidungen, wie die Bestellung von Geschäftsführern und die Bestimmung der Gewinnverwendung, während der Aufsichtsrat die GmbH überwacht. Die Geschäftsführung ist das ausführende Organ der GmbH und kann aus einem angestellten Geschäftsführer oder einem Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen. Das Kapital besteht aus Stammeinlagen und muss mindestens 50.000 DM betragen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Stammeinlagen beschränkt, es sei denn, sie führen eine Betriebsaufspaltung durch. Der Jahresüberschuss kann für Tantiemen der Geschäftsführung, Rücklagen und Ausschüttungen an die Gesellschafter verwendet werden.
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Auszug aus Referat
Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Sie gilt als Handelsgesellschaft und kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ( z.B. zu wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen Zwecken ) durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. ( 1, 13 GmbHG) 1996 wurden in Deutschland 630.337 GmbHs in den Handelsregistern geführt (Stat. Bunoesamt . Gründungsphasen Die Gründung der GmbH erfolgt in drei Phasen: 1. Vorgründungsgesellschaft Die Gründer verpflichten sich, für die künftige GmbH tätig zu werden Es werden nur interne Regelungen getroffen oder vorbereitet Außenkontakte fehlen noch Die Vorgründungsgesellschaft wird als GbR geführt. Steuerlich wird sie wie Personengesellschaften behandelt. 2. Vorgesellschaft Die 2. Phase umfaßt die Zeit ab Abschluß des Notarvertrages bis zur Eintragung ins Handelsregister (HR). Die GmbH ist gegründet, aber noch nicht eingetragen. Die Vorgesellschaft wird als GbR geführt. Tritt die Vorgesellschaft nach außen geschäftlich in Erscheinung und betreibt sie ein Grundhandelsgewerbe nach 1 HGB, wird sie als OHG behandelt. Werden vor der Eintragung ins HR Verträge abgeschlossen, so haften die Handelnden persönlich und gesamtschuldnerisch. Steuerlich wird die Vorgesellschaft wie eine GmbH behandelt. 3. Entstehung der GmbH Die juristische Person ( ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1242
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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