Eherecht

Schlagwörter:
Augustus, Konkubinat, Ehebruch, Ius Cammune, Monogamie, Referat, Hausaufgabe, Eherecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Eherecht und vergleicht die heutige Gesetzgebung mit der antiken römischen Zeit. Im heutigen Eherecht wird die Ehe in der Regel auf Lebenszeit geschlossen und es kann ein Ehename bestimmt werden. Wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird, wird die Ehe als gescheitert betrachtet. Im Scheidungsprozess entscheidet das Familiengericht über Scheidungsantrag und Scheidungsfolgen. Es besteht die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen durch Ehegatten zu treffen, indem sie einen Ehevertrag mit einem Notar schließen. Früher, zur Zeit der Römer, hatte der Vater die Gewalt über jedes Familienmitglied und die Frau hatte keine Macht über die Kinder. Es galt das Prinzip der Monogamie und für Witwen gab es eine zehnmonatige Trauerzeit. Die Gesetze des Augustus führten zu einer Zunahme von Konkubinaten und besagten unter anderem, dass Männer zwischen 25 und 60 Jahren und Frauen zwischen 20 und 50 Jahren verheiratet sein mussten und mindestens ein eheliches Kind haben mussten. Unverheiratete waren erwerbsunfähig, wenn sie nicht innerhalb von 100 Tagen heirateten. Zur Zeit der Römer durfte ein Mann seine Frau töten, wenn er sie beim Ehebruch erwischte. Das römische Recht endete mit dem Einführen des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1900. Heute sind im Eherecht abweichende Vereinbarungen möglich und das Familiengericht entscheidet über Scheidungsantrag und Scheidungsfolgen.
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Auszug aus Referat
Eherecht heute: Die Ehe wird grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen Aus dem Geburtsnamen der Frau oder des Mannes kann ein Ehename bestimmt werden. Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen, so können sie wählen, ob das Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, daß die Ehegatten sie wieder herstellen.. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung der Ehe, so wird das Scheitern der Ehe vermutet. Wenn nur ein Ehegatte die Scheidung beantragt, muß die Trennung drei Jahre dauern, bis nach dem Gesetz vermutet wird, daß die Ehe endgültig gescheitert ist. Im Scheidungsprozeß wird das Gericht beide Ehegatten persönlich anhören. Es wird den Ehegatten in der Regel nahelegen, eine Eheberatungsstelle aufzusuchen. Wer nach der Scheidung selbst nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt zu sorgen, kann von dem anderen Unterhalt verlangen. Dies ist der Fall: für die Zeit der Kindererziehung, im Alter und bei Krankheit, für die Zeit bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit, für die Zeit der Ausbildung, aus sonstigen schwerwiegenden Gründen. Das Gesetz sieht die Möglichkeit abweichender Vereinbarungen durch die Ehegatten vor. Wenn Sie also nicht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, müssen Sie vor einem Notar einen Ehevertrag schließen. Für Ehesachen und ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
567
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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