Abtreibung Heute

Schlagwörter:
Beratungsregelung, medizinische Indikation, kriminologische Indikation, operativer Abbruch, medikamentöser Abbruch, Referat, Hausaufgabe, Abtreibung Heute
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Beschreibung / Inhalt
Das auszugsweise Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Abtreibung. Es werden drei Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch vorgestellt, die möglich und nicht rechtswidrig sind: die Beratungsregelung, die medizinische Indikation und die kriminologische Indikation. Außerdem werden die beiden gängigen Abtreibungsverfahren - der operative und der medikamentöse Abbruch - genauer beschrieben. Vor einem Schwangerschaftsabbruch muss ein kostenloses Beratungsgespräch stattfinden und die Abtreibung kann entweder in einem Krankenhaus oder in einer gynäkologischen Praxis durchgeführt werden. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, außer bei Abtreibungen ohne Indikation, die die Frau selbst bezahlen muss, es sei denn, sie verdient zu wenig. Es können während des Eingriffs vereinzelt Störungen auftreten, die aber meist sofort behandelt werden können. Die Abtreibung kann jedoch zu Spätfolgen führen, wie einer Neigung zu Fehl- und Frühgeburten oder sonstigen Komplikationen im Schwangerschafts- und Geburtsverlauf sowie zu seelischen Belastungen wie Depressionen, Schuldgefühlen oder seelisch bedingten Sexualstörungen. Einige Zahlen aus dem Jahr 1998 werden ebenfalls genannt, wie etwa die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche und die durchschnittlichen Altersgruppen der Frauen, die abgetrieben haben.
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Auszug aus Referat
Referat: Abtreibung Heute eine Abtreibung darf nur von einem Arzt durchgeführt werden, der Arzt ist aber nur verpflichtet, eine Abtreibung vorzunehmen, wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau besteht es gibt 3 Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch, die möglich und nicht rechtswidrig sind: Beratungsregelung die Frau muss dem Arzt eine Bescheinigung vorlegen, dass sie sich mindestens Tage vor dem Eingriff nach dem Schwangerschaftskonflikt-Gesetz beraten ließ. Außerdem darf die Frau nicht länger als schon 12 Wochen schwanger sein. Sog. medizinische Indikationwenn der Arzt festgestellt hat, dass die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Schwangeren bedeutet oder das Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit birgt und es keine anderen zumutbaren Maßnahmen gibt, die Gefahr abzuwenden. Dass diese Vorraussetzungen erfüllt sind, muss von einem Arzt bescheinigt werden, der die Abtreibung aber nicht vornehmen darf. Diese Art der Abtreibung kann bis unmittelbar vor dem errechneten Geburtstermin stattfinden. In Einzelfällen ist dabei aber mit einem lebendem Kind zu rechnen das dann intensivmedizinisch versorgt werden müsste. Durch die Abtreibung kann es dann zu einer Schädigung des Kindes kommen. Aus ethischen Gründen nehmen viele Frauenarzte eine Abtreibung zu einem späten Geburtstermin nicht mehr vor. (keine Beratungspflicht) Sog. kriminologische Indikationwenn das Kid bei einer sexuellen Straftat gegen die ...
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Autor:
Kategorie:
Biologie
Anzahl Wörter:
716
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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