Das Grundgesetz
Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands. Es hebt die Bedeutung der Menschenrechte hervor und stellt den Menschen ins Zentrum der staatlichen Ordnung. Es fasst die wichtigsten Grundsätze der Verfassung zusammen, einschließlich der Gewaltenteilung, des Föderalismus, der Volkssouveränität, der Rechtsstaatlichkeit und der Sozialstaatlichkeit. Diese Grundsätze sind durch die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ geschützt. Das Dokument beschreibt auch die Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsstaats und des Sozialstaats und die verschiedenen Staatsorgane in Deutschland, einschließlich des Bundesrats, des Bundestags, der Bundesregierung, des Bundeskanzlers und des Bundesverfassungsgerichts.
Das Dokument beschreibt auch grundlegende Entscheidungen, die in der Verfassung festgelegt sind. Dies umfasst die Art der Demokratie, die in Deutschland angewendet wird, den Rahmen des Wirtschaftssystems, die Grundsätze der Wehrhaftigkeit und die Legitimation von Macht. Schließlich betont das Dokument, dass die Bundesrepublik Deutschland eine indirekte Demokratie ist, in der das Parlament im Namen und anstelle aller Bürger entscheidet und die Parlamentarier gewählte Vertreter der Bevölkerung sind. Das Dokument erläutert daher auch die repräsentative Demokratie.
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Auszug aus Referat
Das Grundgesetz In Deutschland wird die Verfassung Grundgesetz genannt. Die Menschenrechte sind hier bewußt an den Anfang gestellt. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, daß der Mensch im Mittelpunkt der staatlichen Ordnung steht. Folgenden Grundsätze sind in der Verfassung von besonderer Bedeutung: - Die Menschenrechte - Die Gewaltenteilung - Die Gliederung des Bundes im Länder (dies nennt man auch Föderalismus oder vertikale Gewaltenteilung) - Die Volkssouveränität - Die Rechtsstaatlichkeit, d. h. die Bindung aller Staatsorgane an Recht und Gesetz - Die Sozialstaatlichkeit Diese Grundsätze sind so wichtig, daß sie der sog. Ewigkeitsgarantie unterliegen. Sie sind geschützt durch den Artikel 79 GG. Besonders schwierig erscheinen die beiden Ziele, die sich aus dem Rechtsstaat und dem Sozialstaat ergeben, zu erreichen zu sein. Während der Rechtsstaat den einzelnen schützt vor staatlichen übergriffen, soll der Sozialstaat dem Schwächeren gegenüber Stärkeren in der Gesellschaft schützen. Der Rechtsstaat verlangt also einen Rückzug des Staates aus der Gesellschaft, der Sozialstaat dagegen die Einbindung des Staates in die Gesellschaft. Die Staatsorgane in Deutschland sind: - Der Bundesrat (Vertreter der Landesregierungen) - Der Bundestag (Vertreter der Parteien) - Die Bundesversammlung (größtes Staatsorgan mit z. Zt. 1312 Mitgliedern; die einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten alle 5 Jahre; die Mitglieder bestehen aus dem Bundestag und aus Ländervertretern) - Der ...
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Autor:
Wraf Ratryuneqg
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
308
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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