Geschäftsfähigkeit und Unerlaubte Handlung

Schlagwörter:
Geschäftsunfähigkeit, Taschengeldparagraph, Schenkungen, ungerechtfertigte Bereicherung, Referat, Hausaufgabe, Geschäftsfähigkeit und Unerlaubte Handlung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument ist ein Auszug aus einem Rechtsreferat zum Thema Geschäftsfähigkeit und Unerlaubte Handlung. Im ersten Teil des Auszugs wird die Geschäftsfähigkeit in drei Stufen unterteilt: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit und volle Geschäftsfähigkeit. Für jede Stufe werden die rechtlichen Regelungen erläutert. Zusätzlich werden Ausnahmeregelungen für beschränkt Geschäftsfähige benannt, wie der „Taschengeldparagraph“, Schenkungen und Dienst- oder Arbeitsverhältnisse.

Der zweite Teil des Auszugs behandelt das Thema Ungerechtfertigte Bereicherung. Vermögensverschiebung wird als Grundlage erklärt, bei der eine Seite entreichert und eine andere Seite bereichert ist. Ein rechtfertigender Grund kann vorhanden sein oder später wegfallen, aber in solchen Fällen gilt §812 als Anspruch auf die Wiederherstellung der vorher bestehenden Vermögenslage. Ein Sonderfall wird durch §816 geregelt.

Zusammenfassend erklärt das Dokument die rechtlichen Regelungen für Geschäftsfähigkeit und Ungerechtfertigte Bereicherung. Es erläutert die Unterschiede zwischen Geschäftsunfähigkeit, beschränkter Geschäftsfähigkeit und voller Geschäftsfähigkeit und gibt Ausnahmeregelungen für beschränkt Geschäftsfähige an. Der zweite Teil beschreibt Vermögensverschiebung und erklärt den Anspruch auf Wiederherstellung der vorherigen Vermögenslage gemäß §812. Ein Sonderfall wird durch §816 geregelt.
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Auszug aus Referat
Rechtsreferat Kurs WR52 K13 1 Florian Hund Fall Nr.5 Schwerpunkt : Geschäftsfähigkeit und Unerlaubte Handlung Geschäftsfähigkeit : Wird in 3 Stufen unterteilt Geschäftsunfähigkeit: 104; 105Kinder bis unter 7 Jahren und Personen, die entmündigt worden sind (z.B. wegen Geisteskrankheit) sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind nichtig, d.h. sie werden so gewertet, als ob sie niemals abgegeben worden wären. Dies trifft auch zu, wenn der Geschäftspartner die Gegebenheiten nicht kannte. Beschränkte Geschäftsfähigkeit 106 114 Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren benötigen für die Gültigkeit der Willenserklärung ( WE ) die Zustimmung von Vater und Mutter oder des Vormundes. Dies trifft auch zu für Personen, die z.B. wegen Geistesschwäche, Trunksucht oder Verschwendung entmündigt worden sind. Volle GeschäftsfähigkeitSie wird mit dem Alter von 18 Jahren erlangt . Ausnahmeregelungen für beschränkt Geschäftsfähige : 110 Taschengeldparagraph Wenn ein Minderjähriger ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einen KV schließt, so ist dieser gültig, wenn er die Bezahlung mit Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung überlassen wurden. ( KEINE RATENZAHLUNGEN ) 107 Schenkungen Wenn der Minderjährige lediglich einen rechtlichen Vorteil (z.B. Eigentum) erlangt, so darf er auch ohne Zustimmung die Schenkung annehmen. Das gilt auch für andere WE, durch die der Minderjährige ausschließlich einen rechtlichen Vorteil erlangt. Dienst oder Arbeitsverhältnisse : Der Minderjährige kann ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
410
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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