Die Fasti Capitolini
Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit den Fasti, den römischen Festkalendern mit Verzeichnissen der Werktage und Feiertage sowie Listen der jeweiligen Konsuln oder anderen Magistraten. Diese Verzeichnisse wurden notwendig, weil im öffentlichen und kaufmännischen Leben zahlreiche Gelegenheiten Jahre anzugeben, sich aber nur die wenigsten Personen sämtliche Konsuln merken konnten. Die ersten offiziellen Listen der eponymen römischen Magistrate entstanden ca. ab 320 v.Chr. und wurden dem Pontifex Maximus übertragen. Zusätzlich zu den Magistraten wurden die Verzeichnisse häufig mit Bemerkungen über wichtige politische Ereignisse ergänzt und bildeten so kleine, primitive Chroniken. Die Kapitolinischen Fasten stellen ein besonderes Endprodukt dar und gelten als berühmteste Eponymenliste. Die Redaktion der Fasti Capitolini übernahmen vermutlich die führenden Gelehrten der Zeit. Als Publikationsort wird der Augustusbogen vermutet und die Veröffentlichungszeit ist heftig umstritten. Es gibt jedoch Indizien für die Jahre 30 v.Chr. und ca. 18/17 v.Chr. als Veröffentlichungszeitpunkt. Die Kapitolinischen Fasten verbinden mit den alten Eponymenlisten das Verzeichnis der republikanischen Konsuln, aber eine Verbindung mit einem Kalender wird entbehrt. Außerdem werden die Jahre dekadenweise ab urbe condita gezählt. Diese Zählweise sollte ständig darauf hinweisen, dass die Geschichte Roms noch älter war als die Republik.
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Auszug aus Referat
Universität Hannover Historisches Seminar Referat Die Fasti Capitolini I. Erläuterung des Begriffes ´Fasti´ Als Fasti bezeichnete man zunächst den römischen Festkalender mit den für den Bürger wichtigen Verzeichnissen der Werktage (dies fasti) und Feiertage (dies nefasti). Da, wie in den meisten antiken Staaten, auch in Rom die Jahre nicht nach Zahlen, sondern nach jährlich wechselnden Beamten gezält wurden, lag es nahe, Listen der jeweiligen Konsuln oder anderer Magistrate anzulegen. Solche Verzeichnisse wurden notwendig, weil im öffentlichen und kaufmännischen Leben zahlreiche Gelegenheiten erforderten, Jahre anzugeben, sich aber nur die wenigsten Personen sämtliche Konsuln merken konnten. So führten seit den Anfängen der Republik zahlreiche Privatleute und Priester entsprechende Listen für den praktischen Gebrauch, die jedoch höchstens nur auf 30 Jahre zurückreichten. Gewöhnlich wurden diese Listen zusammen mit dem Festkalender auf die gleichen Tafeln oder Papyrus-Blätter geschrieben, so daß sich die Bezeichnung ´fasti´ vom Festkalender auch auf die mit ihm verbundenen Konsular- und Magistratslisten übertrug. Zusätzlich zu den Magistraten wurden die Verzeichnisse häufig mit Bemerkungen über wichtige politische Ereignisse ergänzt und bildeten so kleine, primitive Chroniken. Die erste offizielle Liste der eponymen (Eponymie: Der antike Brauch, in der Zeitrechnung die einzelnen Jahre nach dem jeweiligen obersten Jahresbeamten zu bezeichnen) römischen Magistrate enstand ca. ...
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Autor:
Wna
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
4015
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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