Deutsches Reich Die Reichsverfassung von 1871 (kurzer Überblick)

Schlagwörter:
Bismarck, Verfassung, Reichskanzler, Bundesrat, Referat, Hausaufgabe, Deutsches Reich Die Reichsverfassung von 1871 (kurzer Überblick)
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Beschreibung / Inhalt
Der Auszug beschreibt die Reichsverfassung des Deutschen Reiches von 1871. Die Verfassung war ein kompliziertes System, in dem Macht und Zuständigkeit der verschiedenen Organe auf eine schwer durchschaubare Art verschoben waren. Der Bundesrat war das wichtigste Organ und der Reichskanzler hatte eine bedeutende Rolle, da er im Bundesrat den Vorsitz hatte und als preußischer Ministerpräsident zur Wahl stand. Der Deutsche Kaiser und zugleich König von Preußen ernannte den Reichskanzler, welcher dann zugleich Ministerpräsident war. Männliche Staatsbürger über 25 Jahre hatten das Wahlrecht und wählten alle 3 bzw. 5 Jahre in allgemeiner und direkter Wahl den Reichstag mit 397 Abgeordneten. Dagegen wählten 25 Einzelstaaten den Bundesrat, wobei der Vorsitz, der Reichskanzler, 58 Stimmen erhielt. Der Bundesrat bestimmte über Verwaltungsvorschriften, Gesetzesinitiativen und das Recht auf Anhörung im Reichstag. Zusammen mit dem Reichstag regelten sie die gemeinsame Gesetzgebung. Die Verfassung war durch dieses System in ihren politischen Möglichkeiten eingeschränkt, weil der Reichskanzler unabhängig von der parlamentarischen Mehrheit ernannt wurde. Es handelte sich also noch immer um eine konstitutionelle Monarchie. Die Versuche, die Verfassung in Richtung einer Parlamentarisierung zu entwickeln, scheiterten immer wieder aufs Neue.
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Auszug aus Referat
Reich Die Reichsverfassung von 1871 Die Reichsverfassung von 1871 entsprach der des Deutschen Bundes, die Bismarck zum Teil entworfen hat. Sie war ein kompliziertes Gebilde, in dem Macht und Zuständigkeit der verschiedenen Organe auf eine schwer durchschaubare Art verschoben waren. Bismarck stellte den Bundesrat als Organ der verbündeten Regierung und die wirkliche Exekutive des Reiches dar. Damit verschleierte er die bedeutende Rolle des Reichskanzlers, der im Bundesrat den Vorsitz hatte und sich auch als preußischer Ministerpräsident zur Wahl stellte. Der Reichskanzler war also ausschließlich dem Kaiser verantwortlich. Der Deutsche Kaiser und zugleich König von Preußen ernennt den Reichskanzler, welcher dann zugleich Ministerpräsident ist. Die oberste Schicht bildet ebenfalls ...
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Autor:
Kategorie:
Politik, Geschichte
Anzahl Wörter:
279
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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