Die deutsche Bundesbank

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Die deutsche Bundesbank
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die Rolle und Funktion der deutschen Bundesbank als Zentralbank und Notenbank. Es wird erläutert, dass sie seit 1999 ein Ausführungsorgan der Europäischen Zentralbank ist und somit für die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und die Abwicklung des bankmäßigen Zahlungsverkehrs im In- und Ausland verantwortlich ist. Auch die Hüterin der Geldwertstabilität bzw. Währungsfunktion wird thematisiert.

Die Organe der Bundesbank werden beleuchtet und in ein Entscheidungsorgan (Zentralbankrat) und zwei ausführende Organe (Direktorium und Landeszentralbanken) unterteilt. Es wird erklärt, dass das Direktorium das Ausführungsorgan für die Beschlüsse des Zentralbankrates auf Bundesebene ist und die Landeszentralbanken Ausführungsorgane auf Landesebene darstellen.

Es wird betont, dass die Bundesbank autonom ist und gesetzlich abgesichert unabhängig vom Staat und gesellschaftlichen Gruppen agiert. Sie ist nicht den Weisungen der Regierung oder dem Parlament verantwortlich und unterliegt keiner Kontrolle, jedoch ist sie verpflichtet, die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu beachten und zu unterstützen, soweit dies die Stabilität der Währung zulässt.

Abschließend werden die theoretischen Grundlagen für die Geldpolitik erörtert. Bis Mitte der 70er Jahre basierte die Geldpolitik auf John Maynard Keynes' nachfrageorientierter Theorie, die günstige Rahmenbedingungen für die Verbraucher schaffen sollte. Seitdem gilt der angebotsorientierte Monetarismus nach Friedman, der eine Verstetigung der Geldmengenentwicklung fordert. Jährlich gibt die Bundesbank im Dezember das Geldmengenziel für das kommende Jahr bekannt.

Insgesamt verschafft das Dokument einen guten Überblick über die Rollen und Funktionen der deutschen Bundesbank sowie über ihre Organe und theoretischen Grundlagen der Geldpolitik.
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Auszug aus Referat
Die deutsche Bundesbank Die deutsche Bundesbank ist die Zentralbank (die Notenbank) der Bundesrepublik Deutschland seit 1957 mit Sitz in Frankfurt. Ihre Gründung erfolgte nach dem Artikel 88 GG. Zum 1.1.1999 wird die Deutsche Bundesbank zu einem (Ausführungs-)Organ der europäischen Zentralbank (ebenfalls mit Sitz in Frankfurt). Ihre Aufgaben gehen im wesentlichen auf die europäische Zentralbank über. Die Aufgaben der deutschen bzw. europäischen Zentralbank: - Versorgung der Wirtschaft mit Geld - Abwicklung des bankmäßigen Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland - Mitwirkung bei der Bankenaufsicht - Hüterin der Geldwertstabilität (Hüterin der Währung) Die Organe der Bundesbank (wir unterscheiden ein Entscheidungsorgan und zwei ausführende Organe): 1. Der Zentralbankrat Er ist das höchste Organ der Bundesbank. Hier fallen alle wichtigen Entscheidungen. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken. Der Vorsitzende ist der Bundesbankpräsident. Die Bundesregierung kann an den Ratssitzungen teilnehmen und Anträge einbringen, hat aber kein Stimmrecht. 2. Das Direktorium Das Direktorium ist das Ausführungsorgan für die Beschlüsse des Zentralbankrates auf Bundesebene. Es besteht aus dem Bundesbankpräsidenten, seinem Vizepräsident und bis zu acht weiteren Direktoren. 3. Alle Landeszentralbanken Die Landeszentralbanken sind die Ausführungsorgane des Zentralbankrates auf Landesebene. Die Mitglieder des Direktoriums werden auf ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
415
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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