Bundesverfassungsgericht - Hüter der deutschen Verfassung
Beschreibung / Inhalt
Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht in Deutschland und fungiert als „Hüter der Verfassung“. Es wurde 1949 mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Das Gericht besteht aus 16 Mitgliedern, die je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Die Wählbarkeit erfordert eine Mindestalter von 40 Jahren, Wählbarkeit zum Bundestag und Befähigung zum Richteramt. Die Wahlperiode beträgt 12 Jahre und eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnis, das Grundgesetz auszulegen und Entscheidungen zu treffen, die alle Verfassungsorgane von Bund und Ländern binden. Es befasst sich mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Bundesorganen und Verfassungsbeschwerden sowie der Verwirkung von Grundrechten. Es kann auch Parteien bei Verfassungswidrigkeiten verbieten und Beschwerden zu Bundestagswahlangelegenheiten bearbeiten. Darüber hinaus werden politische Probleme von der Politik zur Lösung an das Gericht übergeben.
Das Bundesverfassungsgericht ist ausschließlich an das Grundgesetz gebunden und unterliegt keiner Dienstaufsicht. Als „Hüter der Verfassung“ ist es von großer Bedeutung für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
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Auszug aus Referat
Bundesverfassungsgericht 1850 entstand mit dem Bayerischen Staatsgerichtshof in Deutschland das erste spezielle Gericht für verfassungsrechtliche Fragen. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 sah kein Verfassungsgericht vor. Erst die Weimarer Verfassung führte 1919 mit dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich ein eingeschränktes Verfassungsgericht ein. Mit dem Bundesverfassungsgericht sah ab 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine juristische Infrastruktur eigener Gattung vor. Bedeutung: Oberste Bundesgericht als Hüter der Verfassung Steht vor den anderen Bundesgerichten Entscheidungen binden alles Verfassungsorgane von Bund und Länder Das Bundesverfassungsgericht ist nur an das Grundgesetz gebunden, untersteht keiner Dienstaufsicht Wahl der Richter: 16 ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
188
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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