Todesstrafe, Hinrichtung, Exekution - Wenn der Staat tötet - Ein Tod für die Gerechtigkeit?

Schlagwörter:
Hinrichtungsarten, Amnesty International, Referat, Hausaufgabe, Todesstrafe, Hinrichtung, Exekution - Wenn der Staat tötet - Ein Tod für die Gerechtigkeit?
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit der Todesstrafe und gibt einen Überblick über ihre Geschichte, die verschiedenen Hinrichtungsarten und ihre Abschaffung in Deutschland. Es werden auch Hinweise auf die weltweite Anwendung der Todesstrafe sowie verschiedene Argumente für und gegen ihre Verwendung aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Todesstrafe ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist, da jeder Mensch das Recht auf Leben hat und nicht grausamer oder unmenschlicher Behandlung oder Strafe ausgesetzt werden darf. Das Dokument thematisiert auch den Missbrauch der Todesstrafe im Dritten Reich sowie den Kampf gegen die Todesstrafe durch Amnesty International. Es wird auch auf die religiöse Sichtweise der Todesstrafe eingegangen. Insgesamt wird die Todesstrafe als barbarische und unethische Praxis abgelehnt und alternative Maßnahmen wie lebenslange Haft oder Rehabilitation vorgeschlagen.
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Auszug aus Referat
Todesstrafe - Hinrichtung - Exekution Wenn der Staat tötet Ein Tod für die Gerechtigkeit? Geschichte und Ursprung der Todesstrafe: Die Todesstrafe ist die älteste aller Strafen innerhalb der menschlichen Gemeinschaft. Lange vor Einsetzen von Freiheitsstrafen oder Geldbußen gab es sie bereits. Die ersten frühen Gesellschaften kannten für Gesetzesverstöße nur diese Art von Buße - oder die Verstoßung aus der Gemeinschaft, was einer Verurteilung zum Tode oft gleichkam. Moderne Hinrichtungsarten: Erschießen, elektrischer Stuhl, Gaskammer, Steinigen, Enthaupten, Kreuzigen, Guillotine, Giftspritze Alte Hinrichtungsarten: Rädern, Vierteilen, Erhängen, lebendig Begraben, Ertränken, Enthaupten, Kreuzigen, Felssturz, Zerstückeln, Verbrennen, Guillotine Todesstrafe Kontra Menschenrechte Auszug aus den Menschenrechten: Nach Artikel 3 hat jeder Mensch das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 5 sagt aus, dass niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf. Die Todesstrafe ist abgeschafft - Deutschland Die Todesstrafe wurde in Deutschland im Dezember 1949 durch Artikel 2 Grundgesetzbuch für leichte Verbrechen abgeschafft. Art. 2: Das keimende Leben wird geschützt. Körper- und Leibesstrafen sind verboten. Die Todesstrafe wird abgeschafft. Die Todesstrafe galt jedoch weiterhin für schwere Verbrechen wie z.B. Mord. Erst 1987 wurde sie endgültig abgeschafft. 1950 wollte die Bayernpartei die ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1117
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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