Die Verfassung des Deutschen Reiches (1871)

Schlagwörter:
Erbmonarchie, Föderalistischer Bundesstaat, Kaiser, Preussen, Bundesrat, Reichstag, Referat, Hausaufgabe, Die Verfassung des Deutschen Reiches (1871)
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die Verfassung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 und verschiedene damit verbundene Institutionen und Ämter. Die wesentlichen Themen sind die Struktur des deutschen Reichs als konstitutionelle Erbmonarchie und Föderalstaat, die Machtverteilung zwischen den Einzelstaaten und dem Bundesrat, die Rolle des Reichstags als Repräsentanz des Volkes und seine begrenzte politische Einflussnahme, sowie die Ämter des Reichskanzlers und des Kaisers und ihre jeweiligen Zuständigkeiten. Es wird betont, dass die Grafik zur Zusammenstellung kostenlos erhältlich ist und der Verfasser darum bittet, über Reaktionen und Noten informiert zu werden.
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Auszug aus Referat
Von Tom Wiechert Email TWiechert aol.com Allg. Anmerkung Ihr dürft dies Gerne als Hausaufgabe bzw. Referat einreichen und dafür die Punkte kassieren. Ich möchte alledings mit nachdruck darum bitten über ReaktionenNoten informiert zu werden. Danke Spezielle Anmerkung Zu dieser Zusammenstellung habe ich auch eine Grafik erstellt. Wer sie haben möchte kann sie sich bei mir bestellen (selbstverständlich kostenlos ). Ich schicke sie dann sobald möglich per Email Die Verfassung des Deutschen Reiches (1871) Das neue Deutsche Reich war eine konstitutionelle Erbmonarchie und ein Föderalistischer Bundesstaat mit 42,5 Mio. Einwohnern. 22 Deutsche Fürsten und 3 freie Reichsstädte hatten - unter wahrung weitgehender Eigenständig- keit - einen Vertrag geschlossen und waren die eigentlichen Inhaber der Reichsgewalt. Durch den Beitritt der Süddeutschen Staaten wurde das bisherige übergewicht Preussens etwas geschwächt. Preussen konnte aber mit Hilfe seiner 17 - der auf 58 angewachsenen - Sitze im Bundesrat alle gesetze blockieren. Zum Veto benötigt wurden nur 14 Stimmen. Der preussische König war gleichzeitig der Deutsche Kaiser. Der preussische Ministerpräsident zugleich Deutscher Reichskanzler. Der Bundesrat (Vertretung der Einzelstaaten) Stimmrecht der Staaten je nach Größe und Bedeutung Hatte über die Vorlagen des Reichstages zu beschließen. Den Vorsitz hatte der Reichskanzler. Der Reichstag (Repräsentanz des Volkes) Gewählt von den männlichen Staatsbürgern über 25 Jahren Wahl alle 3 ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
317
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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