Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
Emissionskataster, Kündigungsschutz, Berlinklausel, Referat, Hausaufgabe, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990. Es umfasst insgesamt sieben Teile und behandelt unter anderem den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, die Errichtung und Betrieb von Anlagen, die Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen, die Überwachung der Luftverunreinigung im Bundesgebiet, Luftreinhaltepläne und Lärmminderungspläne sowie Gemeinsame Vorschriften.
Im ersten Teil, den Allgemeinen Vorschriften, wird der Zweck des Gesetzes festgelegt, der Schutz vor Umwelteinwirkungen und Gefahren sowie die Prävention schädlicher Umwelteinwirkungen. Zudem wird der Geltungsbereich des Gesetzes definiert, der unter anderem die Errichtung und Betrieb von Anlagen, das Herstellen und Inverkehrbringen von Brennstoffen und Treibstoffen sowie die Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen umfasst. Eine genauere Begriffsbestimmung von schädlichen Umwelteinwirkungen und Immissionen wird im dritten Teil des Dokuments vorgenommen.
Weitere Teile des Dokuments gliedern sich in Themenbereiche wie die Errichtung und Betrieb von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie die Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen und Fahrzeugen. Auch die Überwachung der Luftverunreinigung durch Untersuchungsgebiete, Emissionskataster und Luftreinhaltepläne wird im fünften Teil des Dokuments behandelt.
Insgesamt ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz ein wichtiges Dokument zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze in Deutschland. Es legt klare Regeln für den Betrieb von Anlagen und Fahrzeugen fest und sorgt für eine kontinuierliche Überwachung und Kontrolle der Luftverunreinigung im Bundesgebiet.
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Auszug aus Referat
Gesetz zum Schutz vor schdlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Gerusche, Erschtterungen und hnliche Vorgnge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Vom 15. Mrz 1974 (BGBl. S. 721, 1193) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. S. 880) (Stand: 02 94) Inhaltsbersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Zweck des Gesetzes 2 Geltungsbereich 3 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen Erster Abschnitt Genehmigungsbedrftige Anlagen 4 Genehmigung 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedrftiger Anlagen 6 Genehmigungsvoraussetzungen 7 Rechtsverordnungen ber Anforderungen an genehmigungsbedrftige Anlagen 8 Teilgenehmigung 9 Vorbescheid 10 Genehmigungsverfahren 10a Verwaltungshilfe 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung 13 Genehmigung und andere beh rdliche Entscheidungen 14 Ausschluá von privatrechtlichen Abwehransprchen 15 Wesentliche nderung genehmigungsbedrftiger Anlagen 15a Zulassung vorzeitigen Beginns 16 Mitteilungs- und Anzeigepflicht 17 Nachtrgliche Anordnungen 18 Erl schen der Genehmigung 19 Vereinfachtes Verfahren 20 Untersagung, Stillegung und Beseitigung 21 Widerruf der Genehmigung Zweiter Abschnitt Nicht genehmigungsbedrftige Anlagen 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedrftiger Anlagen 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedrftiger Anlagen 24 Anordnungen im Einzelfall 25 Untersagung Dritter ...
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Sonstiges
14814
Referat
Deutsch
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