Europäische Union
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die Europäische Union, ihre Mitglieder und Organe sowie ihre Entstehung und Zielsetzung. Die EU wurde mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags im Jahr 1993 gegründet und besteht aus verschiedenen Mitgliedsstaaten. Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe wahrgenommen, wie den Europäischen Rat sowie das Europäische Parlament. Die EU wurde mit dem Ziel gegründet, über einen gemeinsamen Binnenmarkt und ein weiterentwickeltes Europäisches Währungssystem die Verwirklichung der politischen Union zu erreichen. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wurde 1991 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten beschlossen und sollte in drei Stufen umgesetzt werden. Die Einführung einer gemeinsamen Europäischen Währung war für den 1. Januar 1999 geplant. Die EU nahm seit 1973 verschiedene außen- und außenwirtschaftspolitische Aktivitäten auf, wie die Verträge mit den Staaten des Mittelmeerraumes, die Konventionen von Lomé mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten), Handelsverträge mit Indien und der VR China sowie die Vereinbarungen mit den Staaten der EFTA, der Arabischen Liga, der ASEAN und dem Andenpakt. Die Gründung der Europäischen Union geht auf die europäische Einigungsbewegung seit Ende des 2. Weltkrieges zurück, welche mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) im Jahr 1952 begann. Später wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) eingerichtet. Die drei Gemeinschaften wurden 1967 verschmolzen, um gemeinsame Organe zu schaffen.
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Auszug aus Referat
Europäische Union Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1.11. 1993 Bez. für die Europäischen Gemeinschaften (in Verbindung mit einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik GASP und einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres . Mitglieder und Organe Mgl.länder sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, österreich, Schweden, Spanien und Portugal. Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe wahrgenommen. Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat (Rat der Europ. Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der Regierungen der Mgl.staaten zusammensetzt. Als Exekutive fungiert unter Leitung eines Präsidenten die Kommission der EU, die (seit 1995) aus 20 Mgl. besteht, welche von den Regierungen der Mgl.staaten im gegenseitigen Einvernehmen für vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mgl., die restl. Staaten jeweils ein Mitglied. Diese EU-Kommissare sind für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich verantwortlich z.B. Verkehr, Umwelt, Finanzen, Landwirtschaft). Das Europäische Parlament wird direkt gewählt und hat Befugnisse bei der Gesetzgebung, der Kontrolle und der Verabschiedung des Haushalts. Dem Europäischen Gerichtshof als Judikative der EU obliegt zur Sicherung und Wahrung des Rechts die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Daneben bestehen ...
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Sonstiges
ewwu
614
Referat
Deutsch
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