Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung (Kurzübersicht)

Schlagwörter:
Arbeitsförderung, Arbeitnehmer, Bildungsförderung, Training, Schulung, Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld, Winterausfallgeld, Referat, Hausaufgabe, Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung (Kurzübersicht)
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung. Es beinhaltet Informationen über die Bundesanstalt für Arbeit, welche sich überwiegend durch Beiträge und Mittel, die im Umlageverfahren von Arbeitgebern bzw. Berufsgenossenschaften aufgebracht werden, finanziert. Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze werden genannt. Es wird auf die verschiedenen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit eingegangen, wie Arbeits- und Berufsberatung, Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen und Förderung der beruflichen Eingliederung. Leistungen und Förderungen bei Arbeitslosigkeit, Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Gründung einer selbständigen Existenz werden vorgestellt. Zudem wird die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit angesprochen. Informationen über das Arbeitslosengeld, die Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld, Winterausfallgeld und Wintergeld werden gegeben. Zusammengefasst gibt das Dokument eine umfangreiche Übersicht über die verschiedenen Aspekte und Maßnahmen bei Arbeitslosigkeit und dient somit als Ratgeber.
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Auszug aus Referat
- Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung - Kurzübersicht Quellen: Bundesministerium für Arbeit, Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Industrie, Soziale Marktwirtschaft im Schaubild Universität Freiburg u.d.a., Landes Arbeitsämter Die Bundesanstalt für Arbeit finanziert sich überwiegend aus: -Beiträgen -Mitteln, die im Umlageverfahren von Arbeitgebern bzw. Berufsgenossen-schaften aufgebracht werden. Beitragspflichtig sind: -Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und Heimarbeiter) -Arbeitgeber. Beitragssatz: 1997 6,5 des Bruttolohns oder gehalts Beitragsbemessungsgrenze: -1997 - 8.200 DM west (monatliches Einkommen bis) -1997 - 7.100 DM ost Arbeitsförderung Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes ist es, einen größtmöglichen Beschäftigungsstand zu erreichen. Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit ihren Arbeitsämtern setzt das Arbeitsförderungsgesetz in die Praxis um. Die Bundesanstalt für Arbeit hat u.a. folgende wesentlichen Aufgaben: 1. die Arbeits- und Berufsberatung, 2. die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, 3. Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, 4. sonstige Förderung der beruflichen Eingliederung, 5. soziale Hilfe bei Arbeitslosigkeit. Leistungen -für Arbeitslose -zur beruflichen Aus- und Weiterbildung -bei der Berufswahl -zur Förderung der Arbeitsaufnahme -bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers -zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen -bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungspl -zur ...
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Autor:
Kategorie:
Geschichte, Politik, Recht, Wirtschaft
Anzahl Wörter:
1012
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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