Existenzgründungszuschuss (Ich-AG)

Schlagwörter:
Gründungswelle, Kleingründungen, Rechtsform, Gründer, Referat, Hausaufgabe, Existenzgründungszuschuss (Ich-AG)
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Existenzgründungszuschuss für Ich-AGs und der Wahl der passenden Rechtsform. Die Voraussetzungen für die Förderung werden dargestellt, dabei müssen Antragsteller mindestens einen Tag Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Die Höchstgrenze für das Arbeitseinkommen beträgt jährlich 25.000 Euro brutto und das Vorhaben muss hauptberuflich betrieben werden. Auch die Wahl der passenden Rechtsform ist ein wichtiges Thema. Kapitalgesellschaften bieten eine Haftungsbeschränkung, sind allerdings mit Formalitäten und Kapitalbeschaffung verbunden. Einzelunternehmen bieten volle Kontrolle, aber auch volle Haftung. Vor der Wahl der Rechtsform sollten diverse Fragen beantwortet werden, z.B. ob eine Haftungsbeschränkung gewünscht ist oder wie hoch der Gründungsaufwand sein soll. Auch die steuerlichen Auswirkungen der Wahl der Rechtsform sollten betrachtet werden. Abschließend wird auf die Möglichkeit des Eintrags ins Handelsregister hingewiesen und darauf, dass mit der Entwicklung des Unternehmens auch die Ansprüche an die Rechtsform sich ändern können.
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Auszug aus Referat
Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) Das Wort Ich-AG ist zum Inbegriff einer neuen Gründungswelle geworden. Für eine Ich-AG kommt jede selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Frage. Der Existenzgründungszuschuss, wie die Förderung der Ich-AG korrekt heißt, hat folgende Vorteile: einfache Antragstellung, soziale Absicherung in den ersten drei Jahren sowie eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, wenn die Gründung scheitert. Die Bezeichnung Ich-AG hat nichts mit der Wahl der Rechtsforum zu tun. Da es sich allerdings bei den Ich-AGs um Kleingründungen handelt, meist ohne Angestellten, kommt in aller Regel die Rechtsform des Einzelunternehmens in Frage. Voraussetzungen Gefördert werden Gründerinnen und Gründer, die mindestens einen Tag z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld bezogen haben oder die in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt gewesen sind. Diese Ansprüche bzw. Leistungen dürfen allerdings nicht länger als vier Wochen zurückliegen. Das Arbeitseinkommen ( Gewinn) der Ich-AG darf dabei insgesamt jährlich 25.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. Auch dann nicht, wenn ein oder mehrere Mitarbeiter eingestellt werden.Wenn Ihr Einkommen am Ende des Jahres über diese Grenze liegt, müssen Sie zwar nichts zurückbezahlen. Aber die weitere Förderung (für das zweite oder dritte Jahr) entfällt. Gefördert werden dabei nur Vorhaben, die ein Gründer hauptberuflich betreibt, für die er also mehr als 15 ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
675
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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