Internationales Privatrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument behandelt das Internationale Privatrecht (IPR) und erklärt die grundlegenden Regelungen. Das IPR betrifft privatrechtliche Sachverhalte mit Auslandsbeziehungen und bestimmt, welches Privatrecht zur Lösung herangezogen werden soll. Die Voraussetzung hierfür kann eine fremde Staatsangehörigkeit, der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland oder die streitgegenständliche Sache im Ausland sein. Das IPR beruht auf innerstaatlichen Gesetzen, Nebengesetzen und Staatsverträgen sowie den wesentlichen Regelungsgrundsätzen der Stärksten Beziehung und Engsten Verbindung.
Das Dokument definiert Begriffe wie Ausweichklausel, Forum shopping, Kollisionsrecht, Sachrecht, Personalstatut und Statut. Es gibt allgemeine Bestimmungen, die erklären, welche Rechtsordnung bei natürlichen und juristischen Personen anzuwenden ist und wie die Rechtswahl zu handhaben ist.
Das Dokument beschäftigt sich auch mit der Ermittlung des fremden Rechts, indem es Hilfsmittel wie Auskünfte des BMJ und Sachverständigengutachten erklärt. Es geht auf Eingriffsnormen ein und behandelt Themen wie Personenrecht, Namensrecht, Formvorschriften und Familienrecht.
Im Familienrecht werden Themen wie das Sachliche Eherecht, das Scheidungsstatut, das Ehegüterrecht und das Kindschaftsrecht behandelt. Das Dokument erklärt auch, wie die Form einer Rechtshandlung zu prüfen ist und welche Formvorschriften zu beachten sind. Insgesamt gibt das Dokument einen Überblick über das IPR und zeigt, wie das Privatrecht in internationalen Fällen angewendet und gehandhabt wird.
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Auszug aus Referat
Internationales Privatrecht Grundlagen Allgemeines IPR: Summe der in einem Staat geltenden Normen, die für privatrechtliche Sachverhalte mit Auslandsbeziehungen besagen, welche Privatrechtsordnung zur Lösung herangezogen werden soll. Als reines Kollisionsrecht dient das IPR dazu, das anzuwendende Sachrecht, materielle Privatrecht, zu ermitteln. Voraussetzung ist Sachverhalt mit Auslandsbeziehung: - Beteiligter hat fremde Staatsangehörigkeit - Beteiligter hat gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland - streitgegenständliche Sache ist im Ausland - zu beurteilendes Rechtsgeschäft wurde im Ausland vorgenommen Das IPR beruht tw auf innerstaatlichen Gesetzen wie dem IPRG oder dem IVVG (Internationales Versicherungsvertragsrecht für den EWR), tw auf Bestimmungen in Nebengesetzen ( 13a KSchG, 7 AHG), tw auf Staatsverträgen wie dem EVü, Haager Adoptions-, Testaments-, Straßenverkehrsübereinkommen. Wesentliche Regelungsgrundsätze: - Stärkste Beziehung im IPRG (Generalklausel des 1 1) - Engste Verbindung im EVü (Art 4 1), allerdings sind die Anknüpfungen des EVü nur widerlegliche Vermutung und können verdrängt werden durch engere Verbindung Begriffe Ausweichklausel: Korrektur einer internationalprivatrechtlichen Falllösung unter Rücksicht auf die stärkste Beziehung oder engste Verbindung. Forum shopping: Wahl des Gerichtsortes, um mit Hilfe des IPR des Forumstaates zum für den eigenen Rechtsstandpunkt günstigsten Sachrecht zu gelangen. Kollisionsrecht: IPR Lex fori: Recht des Staates, in dem ...
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Fpuzrym
Sonstiges
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4018
Fachbereichsarbeit
Deutsch
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