Strafprozess

Schlagwörter:
Gerichte, OGH, Jugendgerichtsgesetz, Tatausgleich, Referat, Hausaufgabe, Strafprozess
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit der Zuständigkeit und dem Ablauf des Strafprozesses in Österreich sowie dem Jugendstrafrecht und der Tilgung von Vorstrafen. Es werden die verschiedenen Gerichtsinstanzen und ihre Zuständigkeiten bei unterschiedlichen Straftaten beschrieben. Auch wird auf die Bedeutung von Rechtsmitteln wie Beschwerden und Berufungen eingegangen. Der Ablauf eines Strafprozesses wird umfassend erläutert, angefangen bei den Vorerhebungen über die Anklageerhebung bis hin zur Hauptverhandlung und Verurteilung. Es wird erklärt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Straftat als solche anerkannt wird. Des Weiteren befasst sich das Dokument mit Rechtfertigungsgründen sowie dem Prinzip der Schuldhaftigkeit. Schließlich wird auf die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen für das gerichtliche Strafrecht und das Verwaltungsstrafrecht eingegangen. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Dokument einen umfassenden Einblick in den Strafprozess in Österreich gibt und wichtige rechtliche Grundlagen sowie die Zuständigkeit der verschiedenen Gerichtsinstanzen darlegt.
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Auszug aus Referat
Zuständigkeit sachlich örtlich örtliche Zuständigkeit Die Bezirksgerichte führen das Strafverfahren bei gerichtlich strafbaren Vergehen mit einer Strafandrohung bis zu einem Jahr durch, wirken fallweise bei Vorerhebungen und untersuchungen mit. Weiters wichtig: Einzelrichterbeteiligung, Streitwert bis ATS 100.000,-- (d.s. 7.267 und 28 Zents). Generell: Strafandrohung bei einem Vergehen (bis zu 3 Jahren), wenn darüber, dann Verbrechen Landesgerichte sind berufen als: Untersuchungsgericht im Verfahren wegen Verbrechen und Vergehen durch Einzelrichter (Untersuchungsrichter) Im vereinfachten Verfahren durch Einzelrichter, wenn anzunehmen ist, dass keine längere Freiheitsstrafe als höchstens 5 Jahre oder eine Geldstrafe zu verhängen ist. Schöffengericht in einer Versammlung von 2 Berufsrichtern und 2 Laienrichtern (Schöffen) für alle Delikte, die nicht im vereinfachten Verfahren oder durch ein Geschworenengericht Geschworenengericht in einer Versammlung von 3 Berufsrichtern und 8 Laienrichtern (Geschworene) Aburteilung aller Verbrechen, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren bedroht sind. Rechtsmittelsenat in einer Versammlung von 3 Berufsrichtern bei Berufung gegen Urteile der Bezirksgerichte bei Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr Oberlandesgerichte und der OGH sind für die überprüfung der Entscheidungen der Unterinstanzen zuständig. Rechtsmittelverfahren im Strafprozess: Rechtsmittel gg. Urteile sind die Nichtigungsbeschwerde und die Berufung. ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1259
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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