Gerichtsbarkeit
Laienbeteiligung, Verfahrensgrundsätze, Referat, Hausaufgabe, Gerichtsbarkeit
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschreibt die Rolle und Funktion der Gerichte im demokratischen Staat, deren Stellung in der Verfassung verankert ist. Es werden zwei verschiedene Gerichtsbarkeiten vorgestellt: die ordentliche Gerichtsbarkeit (Bezirksgericht, Landesgericht, OLG, OGH) und die außerordentliche Gerichtsbarkeit (Verfassungsgerichtshof, VerwaltungsGH). Des Weiteren wird der Unterschied zwischen der Straf- und der Zivilgerichtsbarkeit erläutert.
Im Strafverfahren muss einer Person, die einer Straftat verdächtigt wird, in einem Verfahren ihre Schuld nachgewiesen werden, ansonsten gilt sie als unschuldig. Die Zivilgerichtsbarkeit dient der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche, wenn zum Beispiel jemand einem anderen einen Schaden zufügt und sich nicht an den gesetzlichen Antrag (Schadenersatzzahlung) hält.
In dem Dokument werden auch die Verfahrensgrundsätze der Gerichte beschrieben, wie zum Beispiel die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlungen, die Laienbeteiligung und die Waffengleichheit, die Ermittlung des Sachverhaltes, die Unmittelbarkeit, die freie Beweiswürdigung und die Überprüfung der Entscheidung durch höhere Gerichte.
Neben den Verfahrensgrundsätzen wird auch der Anklage- und Offizialgrundsatz sowie das Legalitätsprinzip vorgestellt. Im Strafverfahren übernimmt der Staat als Ankläger die Rolle eines Staatsanwalts, während im Zivilverfahren ein Kläger einen Beklagten wegen eines im Privatrecht begründeten Anspruchs klagt.
Schließlich wird der Unterschied zwischen Straf- und Zivilgerichtsbarkeit festgehalten. In der Strafgerichtsbarkeit wird der wahre Sachverhalt von Amts wegen festgestellt, während in der Zivilgerichtsbarkeit die Wahrheit mit Hilfe von Beweisen, die die Parteien bringen, festgestellt wird. Die Laienbeteiligung ist in der Strafgerichtsbarkeit stärker ausgeprägt als in der Zivilgerichtsbarkeit.
Das Dokument geht auch darauf ein, dass oft sowohl in der Straf- als auch in der Zivilgerichtsbarkeit ein Verfahren wegen einer Straftat eingeleitet wird. Ein Beispiel dafür ist eine schwere Körperverletzung, bei der im Strafverfahren die Tat selbst verhandelt wird und im Zivilverfahren der Anspruch auf Schadenersatz.
Insgesamt gibt dieses Dokument einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte des Gerichtswesens im demokratischen Staat, angefangen bei den Verfahrensgrundsätzen bis hin zu den Unterschieden zwischen Straf- und Zivilgerichtsbarkeit.
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Auszug aus Referat
Wesen und Zweck Im demokratischen Staat ist die Stellung der Richter (unabhängig, weisungsfrei, unabsetzbar) in der Verfassung verankert. Sie sind nur an Gesetze und sonstige Rechtsnormen gebunden. Aufgabe: der Gerechtigkeit Geltung zu verschaffen, sucht Wahrheit, bewertet. ordentliche Gerichte (Bezirksgerichte Landesgerichte OLG OGH) außerordentliche Gerichte (Verfassungsgerichtshof, VerwaltungsGH Es werden 2 versch. Gerichtsbarkeiten unterschieden: Die Strafgerichtsbarkeit dient der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Einer Person, die einer Straftat verdächtigt wird, muss in einem Verfahren ihre Schuld nachgewiesen werden sonst unschuldig. Die Zivilgerichtsbarkeit dient der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. Bsp: Jemand fügt anderem einen Schaden zu, und kommt nachher seinem gesetzlichen Antrag (Schadenersatzzahlung) nicht nach. Ø Verfahrensgrundsätze Verfahrensgrundsatz Beschreibung öffentlichkeit u. Mündlichkeit Verhandlung vor erkennendem Gericht ist öffentlich und mündlich. Ausnahmen vom GS der öffentlichkeit: Zeugenvoreinnahmen vor U-Richter, Sexualdelikte (Kinderschänder, Privates ( Ehestreit zB) Laienbeteiligung Das Volk hat an der Rechtsprechung mitzuwirken. Waffengleichheit Beide Parteien vor Gericht müssen mit gleichen Mitteln kämpfen können. Ermittlung des Sach- verhaltes Was nicht eindeutig bewiesen werden kann, kann nicht Grundlage einer Entscheidung sein. Unmittelbarkeit Entscheidungsgrundlage kann nur sein, was sich vor Gericht ereignet hat ...
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Sonstiges
verfahrensgrundsätze im zivilverfahren
503
Referat
Deutsch
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