Mietrecht; Gerichtsbarkeit und Strafrecht

Schlagwörter:
Hausbesorgergesetz, Richtwertmietzins, Ausstattungkriterien, Referat, Hausaufgabe, Mietrecht; Gerichtsbarkeit und Strafrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt den rechtlichen Rahmen für Mietverträge in Österreich. Es werden die Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und des Mietrechtsgesetzes erläutert, welche Ausstattungskriterien für Wohnungen festgelegt sind und welche Mietzinsobergrenzen vereinbart werden können. Des Weiteren werden die Rechte und Pflichten von Hauptmietern und Untermietern beschrieben, sowie die Bestandteile des Mietzinses und Regelungen zur Beendigung des Mietvertrags erläutert. Auch wird auf die Möglichkeiten von Verbesserungen in der Wohnung und einer finanziellen Ablöse für Verbesserungen eingegangen. Abschließend wird auf weitere Sonderregelungen für Hausbesorger und Immobilienmakler eingegangen.
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Auszug aus Referat
Rechtsgrundlage Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter gegen Entgelt eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Den rechtliche Rahmen für Mietverträge bilden grundsätzlich die Bestimmungen des ABGB über Bestandsverträge meist gilt Vertragsfreiheit Die meisten Mietverträge über Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten fallen zusätzlich unter das Mietrechtsgesetz. Dieses Gesetz enthält größtenteils zwingendes Recht, d.h. Vereinbarungen zu Ungunsten des Mieters gegen die gesetzlichen Bestimmungen haben keine Gültigkeit. Geltungsbereich gilt für Wohnungen, einzelne Wohnungsteile, Geschäftsräume aller Art (zB Büroäumlichkeiten) sowie mitgemietete Haus- und Grundflächen (zB Hausgärten). Ausnahme: Wohnungen, für die das Mietrechtsgesetz nur in Teilen gilt (zB. Wenn die Wohnung in einem Ein-oder Zweifamilienhaus liegt, bei Eigentumswohnungen, die nach 1945 errichtet wurden) für die das Mietrechtsgesetz überhaupt nicht gilt (zB. Mietgegenstände im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes, Wohnungen in Studentenheimen, Dienst- und Ferienwohnungen Ausstattung der Wohnung und Mietzinsobergrenzen 4 Ausstattungskriterien werden im Mietrechtsgesetz unterschieden. Die jeweilige Ausstattungskategorie richtet sich nach dem Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags. Die Wohnungen der Kategorie A bis C müssen in brauchbarem Zustand sein. Wenn nicht der Fall, liegt Kategorie D vor Kat. Ausstattung A Mindestgröße 30 m , Zimmer, Küche bzw. Kochnische, Vorraum, WC und zeitgemäße ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2819
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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