Geschichte des Frauenwahlrechts in Österreich
Referat, Hausaufgabe, Geschichte des Frauenwahlrechts in Österreich
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit der Entwicklung des Frauenwahlrechts in Österreich. Es beginnt mit der Erklärung, warum Frauen im ursprünglichen Wahlrecht ausgeschlossen wurden und wie die erste Einbruchspforte zum Frauenwahlrecht über Besitz und Bildung stattfand. Es wird beschrieben, dass Frauen in der Kurie des Großbesitzes das Stimmrecht hatten und in Handels- und Gewerbekammern, in denen sie im Alleinbesitz eines Geschäftes waren, ebenfalls wählen durften. Frauen konnten jedoch nur in einigen Kurien persönlich wählen, während sie in anderen nur durch Bevollmächtigte, z. B. den Ehegatten, ihr Stimmrecht ausüben konnten. Das passive Wahlrecht war Frauen in fast allen Kronländern ausdrücklich verweigert worden.
Die bürgerliche Frauenbewegung begann sich ebenfalls in den 1890er Jahren für das Wahlrecht zu engagieren. Allerdings sprachen sich die christlichen und katholischen Frauenorganisationen zunächst gegen das Frauenstimmrecht aus. Auf der 2. internationalen Frauenkonferenz im Jahr 1910 wurde ein alljährlicher Frauentag als Kristallisationspunkt der Propaganda für das Frauenwahlrecht eingeführt.
Die Sozialdemokraten brachten 1917 im Reichsrat erneut einen Antrag auf Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts der Frauen ein. Allerdings war die Einführung des Frauenwahlrechts nach dem Ende des Ersten Weltkriegs nicht mehr aufzuhalten. Die Auflösung der Habsburgermonarchie und die Errichtung einer Republik boten die Gelegenheit, die politische Gleichberechtigung der Frauen zu fördern. Am 12. November 1918 verabschiedeten die Abgeordneten der provisorischen Nationalversammlung das Gesetz über die Staats- und Regierungsform, das die Grundsätze des Wahlrechts für die zu wählende Konstituierende Nationalversammlung festlegte. Die Wahlordnung sollte auf dem Verhältniswahlrecht und auf dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts beruhen.
Bei der ersten Wahl zur konstituierenden Nationalversammlung im Jahr 1919 waren acht weibliche Abgeordnete gewählt worden. Die Wahlbeteiligung der Frauen war mit 82,10% im Vergleich zu den Männern niedriger, jedoch nicht so stark, wie erwartet. Im Allgemeinen gilt Österreich als relativ fortschrittlich im Kampf für das Frauenwahlrecht und war eines der ersten Länder in Europa, das das allgemeine Frauenwahlrecht einführte.
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Auszug aus Referat
Stellen Sie die Stationen des Frauenwahlrechts in österreich dar Bereits 70 Jahre vor Gründung der Republik, im Jahr 1848, hatte in österreich ein für die damalige Zeit sehr fortschrittliches Wahlrecht bestanden. Aus diesem wahlrechtspolitischen Ansatz erklärte sich der Ausschluss der Frauen vom Wahlrecht ebenso wie die erste Einbruchs-pforte zum Frauenwahlrecht, nämlich der Zugang über Besitz und Bildung. Die Wahlordnung von 1848 hatte Frauen nicht explizit vom Wahlrecht ausgenommen, ihr Ausschluss erschien jedoch offenbar selbstverständlich, weil ihnen aus dem skizzierten gesellschafts-politischen Verständnis heraus die wirtschaftliche und soziale Eigenständigkeit abgesprochen wurde. Unter Kaiser Franz Josef war das männliche Geschlecht als Voraussetzung für das aktive Wahl-recht nicht grundsätzlich normiert. Dennoch kam nur in der Kurie des Großbesitzes den Frauen in allen Kronländern das Stimmrecht zu, das sie freilich in den meisten Kronländern nicht persönlich, sondern nur über Bevollmächtigte ausüben konnten. In ähnlicher Weise konnten in den Handels- und Gewerbekammern Frauen, die sich im Alleinbesitz eines Geschäftes befanden, ihr Wahlrecht nach dem Kammergesetz nur durch den Geschäftsleiter ausüben. In jenen Kurien der Städte und Märkte bzw. der Landgemeinden, also jenen Kurien, in denen die bei weitem meisten Wähler vereinigt waren, war den Frauen das Stimmrecht nur in einigen, nicht aber in allen Kronländern zuerkannt worden. In Enns und Mähren, wo ihnen das ...
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Geschichte
882
Referat
Deutsch
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