Tarifrecht

Schlagwörter:
Arbeitgeberverbände, Tarifverträge, Streik, Gewerkschaften, Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsgesetz, Referat, Hausaufgabe, Tarifrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument befasst sich mit dem Tarifrecht in Deutschland und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Tarifverträgen. Die Tarifverträge dienen als Grundlage für Mindestbedingungen für Arbeitsverhältnisse wie Lohn, Gehalt, Arbeitszeit und andere Details. Sie gelten in der Regel nur für Arbeitgeber, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Es sei denn, es existiert ein Firmentarifvertrag wie bei VW, oder ein Tarifvertrag wird durch den Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklärt.

Tarifverträge werden von den Tarifpartnern abgeschlossen, wobei auf der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften und auf der Unternehmerseite die Arbeitgeberverbände agieren. Der Staat darf sich grundsätzlich nicht in Tarifverhandlungen einmischen. Die Tarifpartner haben das Recht, selbstständig Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Die Unabdingbarkeit des Tarifvertrages besagt, dass Arbeitsbedingungen des Einzelarbeitsvertrages gegenüber dem Tarifvertrag nur verbessert werden können, aber niemals verschlechtert werden dürfen. Während der Laufzeit eines Tarifvertrages herrscht Friedenspflicht, also es dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung durchgeführt werden.

Das Dokument unterscheidet drei Arten von Tarifverträgen wie den Manteltarifvertrag, den Lohn- und Gehaltstarifverträgen und den Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträgen. Tarifverträge erleichtern den Abschluss von Arbeitsverträgen und tragen dazu bei, den Arbeitsfrieden in den Betrieben zu sichern. Sie sorgen für mehr Chancengleichheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und begrenzen die Macht der Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer haben sie Schutzfunktion, während Arbeitgeber durch die Friedensfunktion (Produktionssicherheit) und die Ordnungsfunktion (Kostenkalkulation) profitieren.

Das Dokument erklärt auch die verschiedenen Arten von Streiks, die als Kampfmittel der Arbeitnehmer dienen. Bei Urabstimmungen müssen in der Regel 75 % der Gewerkschaftsmitglieder, die ihre Stimme abgeben, einem Streik zustimmen. Der Generalstreik ist Allgemein politisch begründet, während der totale Streik einen ganzen Wirtschaftszweig auslöscht und der Schwerpunkstreik die wichtigsten Betriebe eines Wirtschaftszweigs betrifft. Der Warnstreik zeigt die Streikbereitschaft auf, während der Sympathiestreik streikenden Arbeitnehmern aus anderen Wirtschaftszweigen indirekt Unterstützung bietet. Die Aussperrung ist das Kampfmittel der Arbeitgeber und schließt die Arbeitnehmer von der Arbeit aus, um die Gewerkschaften zum Einlenken zu bewegen.
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Auszug aus Referat
TARIFRECHT TARIFVERTRGASGESETZ Das deutsche Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss, die Beendigung und weiteren Punkte von Tarifverträgen ordnen. WAS REGELN DIE TARIFVERTRäGE Die Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. Hierzu gehören z.B.: Lohn, Gehalt und die Ausbildungsvergütung, sowie die wöchentliche Arbeitszeit und noch viele andere Dinge. FüR WEM GELTEN DIE TARIFE Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Es sei denn, es existiert ein Firmentarifvertrag wie z.B. bei VW oder ein Tarifvertrag für einen Betrieb, der die Flächentarifverträge anerkennt. Weiterhin kann der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Dann sind sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche bindend. TARIFVERTRAGSPARTEIEN TARIFVERTRAG Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, in dem einheitliche Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer ganzer Wirtschaftszweige festgelegt werden. Beispiel: Metallindustrie, Bauindustrie, Fleischerhandwerk. Tarifverträge werden von den Tarifpartner abgeschlossen. Dies sind auf der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften und auf der Unternehmerseite die Arbeitgeberverbände. Die Vertragsparteien nennt man auch Sozialpartner. ARBEITGEBERVERBäNDE In Fachverbänden organisieren sich Arbeitgeber gleicher ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2004
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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