Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Schlagwörter:
Handelsregister, Rechtsform, Haftung, Referat, Hausaufgabe, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit der Gesellschaftsform GmbH und geht auf deren Gründung, Organe, Haftung sowie Auflösung ein. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen, wobei jeder Gesellschafter eine Stammeinlage von mindestens 250 Euro zu übernehmen hat. Die Organe der GmbH sind der oder die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Diese kann dem Geschäftsführer Weisungen erteilen und ihn abberufen. Die GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Die Gesellschafter haften dagegen nur gegenüber der Gesellschaft. Außerdem werden in dem Dokument die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft erläutert. Insgesamt geht es bei diesen beiden Gesellschaftsformen um die Pflichten und Rechte der Gesellschafter sowie um eventuelle Vor- und Nachteile.
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Auszug aus Referat
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck ist die GmbH immer eine Handelsgesellschaft und auch als juristische Person im Handelsregister eingetragen. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden; das aufzubringende Stammkapital muss mindestens 25 000 Euro betragen. wobei jeder Gesellschafter eine Stammeinlage von mindestens 250 Euro zu übernehmen hat. Das Stammkapital kann auch durch Sacheinlagen erbracht werden, jedoch muss mindestens eine Summe von 12 500 Euro eingezahlt werden. Es ist zulässig, dass sich alle Gesellschaftsanteile in einer Hand befinden und somit eine Einmanngesellschaft besteht. Die Hälfte des Stammkapital muss in Geld vorliegen. Die Höhe des Geschäftsanteil richtet sich so nach der Stammeinlage. Der Gegenstand der Unternehmung oder der Name eines der Gesellschafter sowie der Zusatz mit beschränkter Haftung müssen im Namen der Gesellschaft (Firma) enthalten sein. Die Organe der GmbH sind der oder die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung; sie entsprechen Vorstand und Hauptversammlung bei der AG. Ein weiteres Organ ist der Geschäftsführer. Der oder die Geschäftsführer vertreten die GmbH gegenüber Dritten. Insgesamt ist die Gesellschafterversammlung jedoch wichtiger, weil diesen den Geschäftsführer Weisungen erteilen kann und ihn auch abberufen kann. Das ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1612
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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