Die Europäische Zentralbank (EZB)
Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die Europäische Zentralbank (EZB) und ihre Aufgaben. Die Hauptaufgabe der EZB ist die Sicherstellung der Preisstabilität im Euroraum. Die EZB besteht aus dem EZB-Rat als höchstem Gremium, dem EZB-Direktorium und dem Erweiterten Rat der EZB. Geldpolitische Entscheidungen werden vom EZB-Rat mit einfacher Mehrheit getroffen. Die EZB ist von politischer Einflussnahme unabhängig und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Aufgaben der EZB umfassen die Leitung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sowie die Vorlage eines Berichts über dessen Tätigkeiten. Das Kapital der EZB beträgt 5 Milliarden Euro, und die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben die EZB mit Währungsreserven in Höhe von rund 40 Milliarden Euro ausgestattet.
Im Dokument wird auch eine Erklärung des EZB-Rats vom 20. März 2003 zum Beginn der bewaffneten Auseinandersetzung im Irak erwähnt. Der EZB-Rat hat die wirtschaftliche Lage erneut erörtert und ist bereit, erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um ausreichend Liquidität bereitzustellen. Die Auswirkungen des Konflikts auf die Weltwirtschaft können jedoch je nach Ausbreitung und Dauer des Konflikts sehr unterschiedlich sein, so dass es nicht möglich ist, die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen auf das Euro-Währungsgebiet endgültig zu beurteilen. In Zeiten starker Spannungen ist es von großer Bedeutung, dass Entscheidungsträger ihre Hauptaufgabe nicht aus den Augen verlieren und die Ereignisse weiterhin sorgfältig überwachen.
Direkt das Referat aufrufen
Auszug aus Referat
Die Europäische Zentralbank (EZB) Hauptsitz ist in Frankfurt am Main. Aufgabe der EZB ist nach Art. 105 EG-Vertrag die Sicherstellung der Preisstabilität im Euroraum. Diese und weitere in ihrer Satzung festgelegten Aufgaben bestimmen ihre eigene Tätigkeit sowie die der nationalen Zentralbanken. Die EZB setzt sich zusammen aus: dem EZB-Rat als dem höchsten Gremium. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der Nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, für die keine Ausnahmeregelung gilt, d. h. derjenigen Länder, die den Euro eingeführt haben dem EZB-Direktorium. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die alle aus dem Kreis von in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten ausgewählt wurden. Sie werden einvernehmlich durch die Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt. dem Erweiterten Rat der EZB Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der Nationale Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten. Am 25.05.1998 ernannten die elf an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Regierungen den Präsidenten (Wim Duisenberg), den Vizepräsidenten und die vier weiteren Mitglieder des EZB-Direktoriums. Die Errichtung der EZB führte zur Auflösung des Europäischen Währungsisnstituts. Vertragsgemäß werden geldpolitische Entscheidungen vom EZB-Rat mit einfacher Mehrheit bestimmt. Die EZB wurde als Einrichtung ...
Direkt das Referat aufrufen
Autor:
Puevfgbcu Erttre
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
514
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bisher 2 mal bewertet. Durchschnittlich wurde die Schulnote 5 vergeben.
Bewerte das Referat mit Schulnoten